SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/14848 Thema: Äußerungen der Schulleiterin des Sehr geeh~er Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführu von Eitern, deren Kinder das hat sich die dortige Schulleiterin, im Frühkonzil am 18.09.2018 zu den Wahlergebnissen der ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl in Meißen sinngemäß wie folgt geäußert: 'Wir sind alle froh, dass die AfD ein sehr schwaches Ergebnis erzielt hat'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen dem Kultusministerium Kenntnisse über die Aussage der Schulleiterin und deren politisch eindeutig meinungsbildendem Inhalt vor? Der geschilderte Vorfall war dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus bislang nicht bekannt. Auf Nachfrage hat die Schulleiterin bestritten, die zitierte Äußerung getätigt zu haben. Insbesondere wird von ihr bestritten, in ihrer Äußerung das Wort "wir" verwendet zu haben. Frage 2: Ist das Kultusministerium der Auffassung, dass die Schulleiterin durch ihre Aussage die in ihrer Position verpflichtende politische Neutralität sowohl in beamtenrechtlicher Hinsicht als auch den Beutelsbacher Konsens verletzt hat? Frage 3: Ergreift das Kultusministerium in diesem Falle Disziplinarmaßnahmen gegen die Schulleiterin und wenn ja, welche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 26. September 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/114 Dresden. '<.~ . Oktober 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Das Vorliegen eines Dienstvergehens hat sich bislang nicht bestätigt. Insoweit erübrigen sich zum jetzigen Zeitpunkt Überlegungen in Bezug auf eine etwaige Disziplinarmaßnahme . Frage 4: Wie will das Kultusministerium zukünftig vermeiden, dass es zu solchen öffentlichen Äußerungen dieser Schulleiterin und damit zu einer einseitigen politischen Beeinflussung der Schüler kommt? Anhaltspunkte, dass die Schulleiterin Äußerungen tätigt, die mit Blick auf § 33 Abs. 2 BeamtStG relevant sein können, liegen nicht vor. Der Schulleiterin ist die Rechtslage bekannt und bewusst. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-10-24T09:43:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes