STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14863 Thema: Aktivitäten und Straftaten der PKK in Sachsen I - III Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14862 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Anzahl und Herkunft der Mitglieder und Unterstützer der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisation in Sachsen in den ersten 3 Quartalen 2018? Der Staatsregierung liegen keine konkreten Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. Aufgrund der Erkenntnislage wird von einem Potenzial in Höhe von rund 160 Mitgliedern/Anhängern/Unterstützern der PKK in Sachsen ausgegangen .' Soweit bekannt, stammen diese Personen aus den kurdischen Siedlungsgebieten, vorwiegend aus der Türkei, aber auch aus Syrien. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten und Treffobjekte der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisationen bzw. deren Mitglieder und Unterstützer in Sachsen in den ersten 3 Quartalen 2018? (Bitte aufschlüsseln nach Aktivitäten, Lage und Bezeichnung der Treffobjekte sowie Art, Umfang und Dauer der Nutzung, Anzahl der Mitglieder /Sympathisanten) Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse dahingehend vor, dass das Objekt Oschatzer Straße 26 in Dresden seit 2015 als Vereinshaus von den Vereinen Dresdner Verein deutsch kurdischer Begegnungen e. V., Ciwanen Azad Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3451 Dresden, 25. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 1 Vergleiche Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2017, Seite 264. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Dresden2 und dem UTA Frauenrat e. V. genutzt wird. Diese Vereine werden als Unterorganisationen der PKK im Freistaat Sachsen gewertet. Sie führen öffentliche Veranstaltungen (z. B. Demonstrationen und Infostände) sowie nichtöffentliche Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen) durch. Ihre Mitglieder bzw. Anhänger besuchen zudem auch in anderen Bundesländern stattfindende Veranstaltungen, z. B. das Newrozfest. Weitere Treffobjekte sind nicht bekannt. Ergänzend zu den in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14862 aufgeführten Aktivitäten sind Folgende bekannt: Freistaat SACHSEN Datum Veranstal- Aktivität Veranstalter Teiltungsort nehmet.' 20.01.2018 Dresden Kundgebung „Gegen Privatperson, Grün- 70 Erdogan!" dungsmitglied des Dresdner Verein deutsch kurdischer Begegnungen e. V. 25.01.2018 Chemnitz Spontanversammlung Privatperson, seit 200 „Krieg in Kurdistan — 2017 als PKKkriegerische Ausei- Unterstützerin benandersetzung zwi- kannt schen der Türkei und Kurden" 27.01.2018 Dresden Spontanversammlung Privatperson, keine 65 „StPO die türkische weiteren Erkenntnis- Aggression gegen se friedliche Kurden in Syrien" 27.01.2018 Plauen Versammlung „Protest Privatperson, Syrer 100 gegen das islamisti- keine weiteren Ersche Regime Erdogan kenntnisse — Krieg gegen Kurden in Afrin/Syrien" unter Verwendung von PKK-Fahnen 28.01.2018 Dresden Versammlung zur UTA Frauenrat e. V. unbe- Neuwahl des Vor- kannt standes 31.01.2018 Dresden Kundgebung „Afrin Privatperson, Kon- können schützen!" taktperson zu Ciwa- nicht nen Azad Dresden genannt werden 2 tritt auch unter Ciwanen Rojava Efrin Qamislo u Kobane yan Dresden auf 3 ca.-Angaben Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 03.02.2018 Dresden Demonstration „Afrin Privatperson, Kon- können schützen" taktperson zu Ciwa- nicht nen Azad Dresden genannt werden 03.02.2018 Chemnitz Kundgebung „Afrin- Privatperson, keine 140 Nordsyrien" weiteren Erkenntnisse 08.03.2018 Dresden Ausstellung im Dres- Dresdner Verein unbedner Verein Deutsch deutsch kurdischer kannt Kurdischer Begeg- Begegnungen e. V. nungen e. V. anlässlich des Weltfrauentages 10.03.2018 Dresden Spontanversammlung Privatperson, Syrer 40 „Schutz und Frieden keine weiteren Erfür die Kinder von kenntnisse Afrin" 10.03.2018 Dresden Spontanversammlung Privatperson, Kon- 80 „Gegen türkische An- taktperson zu Ciwagriffe in der Stadt Af- nen Azad Dresden rin" 11.03.2018 Dresden Versammlung „Gegen Privatperson, Kon- 200 türkische Angriffe in taktperson zu Ciwader Stadt Afrin" nen Azad Dresden 11.03.2018 Zwickau Spontanversammlung unbekannt 100 „Gegen Erdogan und Seine Anhänger" 11.03.2018 Chemnitz Demonstration „Für Privatperson, seit 100 Afrin" 2017 als PKK- Unterstützerin bekannt . 14.03.2018 Dresden Spontanversammlung Privatperson, Grün- 55 „gegen türkische dungsmitglied des Handlungen in Afrin" Dresdner Verein deutsch kurdischer Begegnungen e. V. 15.03.2018 Dresden Kundgebungen „Ge- Privatperson, Kon- 80 gen türkische Angriffe taktperson zu Ciwain der Stadt Afrin" nen Azad Dresden 16.03.2018 Dresden Kundgebungen „Ge- Privatperson, Kon- 50 gen türkische Angriffe taktperson zu Ciwain der Stadt Afrin" nen Azad Dresden 18.03.2018 Dresden Demonstration „Ge- Privatperson, Kon- 100 gen türkische Angriffe taktperson zu Ciwain der Stadt Afrin" nen Azad Dresden 18.03.2018 Bautzen Demonstration „Soli- Privatperson, keine unbedarität mit Afrin" weiteren Erkenntnis- kannt se 14.04.2018 Dresden Demonstration „Frei- Dresdner Verein 30 heit für Afrin" deutsch kurdischer Begegnungen e. V. Seite 3 von 6 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 3: Wie viele Straftaten wurden von Mitgliedern und Unterstützern der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisation in Sachsen in den ersten 3 Quartalen 2018 begangen, insbesondere im Bereich von Übergriffen/Sachbeschädigungen von Unternehmen sowie auf Parteien und im Bereich der Rauschgiftkriminalität, Erpressung und im Zusammenhang mit illegalem Waffenbesitz/Handel? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Delikt, Geschädigter , Schadenshöhe, Anzahl und Herkunft der Tatverdächtigen sowie Ermittlungsstand ) Frage 4: Welche juristischen Konsequenzen hatten die Straftaten, die von Mitgliedern und Unterstützern der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisation in Sachsen im Jahr 2017 begangen wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Delikt, Anzahl und Herkunft der Täter, juristischen Konsequenzen wie Einstellungen, Verurteilungen, Haftsachen, Ermittlungen andauernd und den jeweiligen Gründen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Es wird zunächst unterstellt, dass es sich, dem Thema folgend, bei Frage 4 und der dort aufgeführten Jahreszahl nicht um das Jahr „2017" handelt, sondern um das Jahr „2018. Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt Sachsen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität mit Stand vom 5. Oktober 2018 eingegangenen Meldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Eine Zuordnung erfolgt hier auf Grund der Themenfelder. Diese geben in abstrakter Weise die Tatmotivation des Täters wieder. Freistaat SACHSEN Tatzeit Delikt Geschädigter Schaden Tatverdächtige Ermittlungsstand 20.01.2018 Verstoß gegen lx Abgabe an Staats- Vereinsgesetz türkisch anwaltschaft (StA) Leipzig - Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) 27.01.2018 Verwenden lx Abgabe an StA von Kennzei- syrisch Zwickau chen verfas- Einstellung gemäß sungswidriger § 45 Abs. 2 Ju- Organisatio- - gendgerichtsgesetz nen (JGG) (erzieheri- § 86a Strafge- sche Maßnahme) setzbuch (StGB) Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 31 I. ..e111Bil ' 1E! Freistaat SACHSEN Tatzeit Delikt Geschä- Schaden Tatver- Ermittlungsstand digter dächtige 27.01.2018 Verwenden lx Abgabe an StA von Kennzei- deutsch Zwickau chen verfas- Einstellung gemäß sungswidriger - § 153 Abs. 1 StPO Organisationen § 86a StGB 27.01.2018 Sachbeschä- Woh- 750 Euro in Bearbeitung bis digung nungsei- 28.01.2018 § 303 StGB gentümer- - gemeinschaft 02.02.2018 Verwenden Abgabe an StA von Kennzei- Görlitz chen verfas- Einstellung gemäß sungswidriger - - § 170 Abs. 2 StPO, Organisatio- weil Täter nicht nen ermittelt § 86a StGB 10.02.2018 Verstoß gegen lx Abgabe an StA Vereinsgesetz deutsch Dresden Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO,_ weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 11.03.2018 Verstoß gegen Abgabe an StA Vereinsgesetz Zwickau _ Einstellung gemäß_ § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) 14.03.2018 Sachbeschä- R+M Im- k. A. Abgabe an StA bis digung mobilien- Dresden 15.03.2018 § 303 StGB verwal- _ Einstellung gemäß tung § 170 Abs. 2 StPO, GmbH weil Täter nicht ermittelt 11.03.2018 Volksverhet- Abgabe an StA bis zung Leipzig 03.04.2018 § 130 StGB __ Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Fg211 SEN Tatzeit Delikt Geschä- Schaden Tatver- Ermittlungsstand digter dächtige 06.04.2018 Sachbeschä- Deutsche 174 Euro Abgabe an StA digung § 303 Post AG Dresden StGB Einstellung gemäß_ § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 08.04.2018 Sachbeschä- Deutsche 75 Euro Abgabe an StA digung Post AG Dresden § 303 StGB _ Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 18.04.2018 Sachbeschä- Apollo 1.776 Abgabe an StA bis digung Hausver- Euro Dresden 19.04.2018 § 303 StGB waltung - Ermittlungen dau- Dresden ern an GmbH 28.06.2018 Sachbeschä- Jörg Vogel k. A. Abgabe an StA digung Hausver- Dresden § 303 StGB waltung - Ermittlungen dauern an Fit f r j i c h e ( Grüßen r f. Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 2018-10-25T08:54:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes