Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14868 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Ausnahmeregelungen für verspätete Starts und Landungen in der Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Leipzig/Halle wird unter 3.2.3 geregelt, in welchen Fällen die Luftaufsichtsbehörde Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts und Landungen während der Nachtruhe erteilen kann. Als Rechtfertigungsgründe für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werden das Bestehen eines „besonderen öffentlichen Interesses" sowie die „Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr" genannt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft wurden seit der Einführung des Nachtflugverbotes für den gewerblichen Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle aus welchen Gründen Ausnahmegenehmigungen für verspätete oder verfrühte Starts und Landungen erteilt und wie oft wurden Ausnahmegenehmigungen verweigert? Bitte geben Sie jeweils Datum und Uhrzeit der erfolgten Starts und Landungen sowie den betroffenen Flugzeugtyp an. Die gewünschten Informationen zu erteilten Ausnahmegenehmigungen für verspätete und verfrühte Starts und Landungen können für den Zeitraum ab 2013 auf der Internetseite der für entsprechende Genehmigungen zuständigen Landesdirektion Sachsen unter folgendem Link eingesehen werden https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/?ID=57 46&art param=476. Für den Zeitraum davor wurden lediglich Daten in Bezug auf Flüge mit besonderem öffentlichem Interesse erhoben. Seite 1 von 3 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 65-1 053/41 /41 Dresden , 2 6. OKT. 2018 , ... Zertifikat scrt. 2006 audlt bcrnfu ndfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtsc haft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7 , 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Ablehnungen erfolgen in der Regel bereits im Rahmen telefonischer Voranfragen . Diese werden nicht registriert. Eine formale Ablehnung von Ausnahmen erfolgte für sechs Fälle im Jahr 2018 für Luftfahrzeuge der Typen A320 und B737. Frage 2: Wie ist ein „besonderes öffentliches Interesse" als Rechtfertigungsgrund für eine Ausnahmegenehmigung für verspätete oder verfrühte Starts und Landungen auf dem Flughafen Leipzig/Halle näher charakterisiert und wie wurden die konkreten seit 2007 wegen „besonderen öffentlichen Interesses" ausnahmsweise genehmigten Starts und Landungen im Einzelnen begründet? Bitte schlüsseln Sie nach Jahr auf. Der Rechtfertigungsgrund für entsprechende Ausnahmegenehmigungen muss im Gemeinwohlinteresse liegen. Kommerzielle oder private Interessen reichen nicht aus. Das Interesse an der Durchführung der Flugbewegung muss das öffentliche Interesse an der Vermeidung der Störung deutlich überragen. Je größer die Lärmbelastung durch die nächtliche Flugbewegung ist, desto schwerer müssen die besonderen Gemeinwohlinteressen wiegen , um eine nächtliche Flugbewegung zuzulassen . In diesem Zusammenhang sind die Lärmklassen und die Art der Flugbewegung zu berücksichtigen (Starts sind lauter als Landungen) . Beispiele für besonderes öffentliches Interesse an der Zulassung nächtlicher Flugbewegung sind öffentliche Großereignisse in Sachsen oder der Stadt Leipzig . Die jeweiligen Gründe für Ausnahmegenehmigungen sind in der nachstehenden Übersicht zusammen f t ~e ass : Jahr Anzahl Einzelbegründung 2007 keine 2008 keine 2009 2 Großkonzerte 2010 2 Großkonzerte 2011 5 Großkonzert 2x Vorstandssitzung Volkswagen AG 2x Stargast Gewandhauskonzert 1 x 2012 keine 2013 4 Fußballspiel (Verabschiedung Michael Ballack) 1 x Großkonzert 2x Stargast Spendengala 1 x 2014 1 (5) Sonderflug Olympiamannschaft 1 x 4 Flüge wurden ursprünglich falsch zugeordnet. Sie wurden als erhebliche Störung eingestuft. 2015 4 Fußballmannschaft (1 . Bundesliga , europ. Wettbewerbe) 2x Großkonzert 1 x Vorstandssitzung Volkswagen AG 1 x 2016 4 Fußballmannschaft (1 . Bundesliga , europ. Wettbewerbe) 3x Geschäftsflug der Stadt Leipzig 1 x 2017 10 Stargast Spendengala 1 x Fecht-Weltmeisterschaft in Leipzig 1 x Geschäftsflug der Stadt Leipzig 1 x Fußballmannschaft (1. Bundesliga, europ. Wettbewerbe) 7x 2018 11 Fußballmannschaft (1 . Bundesliga , europ. Wettb.) 11 x Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 3: Welches Ausmaß müssen erwartete Störungen im Luftverkehr erreichen , um als „erheblich" und somit als Rechtfertigungsgrund für eine Ausnahmegenehmigung für verspätete oder verfrühte Starts und Landungen auf dem Flughafen Leipzig/Halle gelten zu können? Als erhebliche Störung werden unregelmäßige, nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare Einzelereignisse gewertet, welche die Umlaufplanung der Luftfahrtunternehmen gefährden. Darunter zählen unter anderem technische Störungen bei den Flugsicherungsorganisationen, besondere meteorologische Bedingungen oder Naturereignisse mit überregionalen Auswirkungen. Frage 4: Inwieweit ergibt sich die Möglichkeit, während der Nachtruhe verspätete Flüge auf andere Flughäfen, wie bspw. Flughafen Dresden, weiterzuleiten und in welchem Umfang werden bzw. wurden diese Möglichkeiten bereits genutzt? Die Durchführung bzw. die Umleitung von verspäteten Flügen auf andere Flughäfen liegt im Ermessen des verantwortlichen Luftfahrtunternehmens bzw. Luftfahrzeugführers . Am Flughafen Dresden bestehen ebenfalls Nachtflugbeschränkungen, verspätete Flüge aus Leipzig/Halle können nicht angenommen werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-10-26T13:06:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes