Sächsisches Staatsministerium für Wi rtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14872 Thema: Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Beantwortung der Drs. 6/13484 (Große Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Sachsen ) wird auf die Frage nach Beteiligungsmöglichkeiten an Unternehmen die der Staatsregierung als Mittel der Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen unter anderem auf den Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS) verwiesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie weit ist der Freistaat unmittelbar oder mittelbar über landeseigene Gesellschaften, Förderinstitute oder andere dem Freistaat zuzuordnende juristische Personen an der Technologiegründerfonds Sachsen Management GmbH & Co KG beteiligt und in wie weit ist er in der Lage auf die Geschäftstätigkeit bzw. Bereitstellung von Finanzierungen seitens des Technologiegründerfonds Sachsen Einfluss auszuüben? Der Freistaat Sachsen hält im Rahmen einer Holdingstruktur jeweils eine stille Beteiligung an den als Kommanditgesellschaften eingerichteten Fondsgesellschaften des Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS) , der 2008 errichtet wurde und des Technologiegründerfonds Sachsen +, der seine Arbeit 2016 aufgenommen hat. Die TGFS Management GmbH & Co. KG ist eine private Gesellschaft, die nach jeweils erfolgter öffentlicher Ausschreibung des Fondsmanagements die Geschäfte der Fondsgesellschaften führt. An dieser Gesellschaft ist der Freistaat Sachsen nicht beteiligt. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/80 Dresden , 2 4. 0/<'" 2018 , r- Zert1fü:at seit 2006 audit bcrufundfa milic Hausanschrift: Sächsisc hes Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Der Freistaat Sachsen hat die üblichen Rechte eines stillen Gesellschafters und somit die Möglichkeit, seine Einlagen zu reduzieren , wenn der Fonds nicht plangemäß investiert . Darüber hinaus nimmt der Freistaat Sachsen seine Interessen im Investitionsausschuss der jeweiligen Fondsgesellschaft wahr, in denen er mit jeweils einem Mitglied des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Staatsministeriums der Finanzen vertreten ist. Jeder Beteiligung der Fonds an einem Unternehmen geht eine umfassende Prüfung durch das Fondsmanagement (Due Diligence) voraus. Die Portfolioanlagen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den jeweiligen Investitionsausschuss. Die Mitglieder des Investitionsausschusses erhalten die Ergebnisse der Due Diligence in einer Entscheidungsvorlage zur Votierung . Nach einem positiven Votum entscheidet die Technologiegründerfonds Sachsen Management GmbH & Co. KG unter wirtschaftlichen und renditeorientierten Kriterien in eigenem, freiem Ermessen über das Eingehen der Portfolioanlage. Das Fondsmanagement berichtet dem Freistaat Sachsen quartalsweise über die Entwicklung jeder Portfolioanlage und halbjährlich über die Geschäftsentwicklung des Fonds . Darüber erfolgt ein fortlaufender Abgleich der Investitionen mit der Investitionsstrategie , die in den Beteiligungsgrundsätzen der Fonds verankert ist. Frage 2: Falls ein Einfluss im Sinne der Frage 1) besteht, in welchem Sinne wurde dieser in den letzten vier Jahren war genommen? An den Investitionsausschüssen des TGFS und TGFS + nehmen regelmäßig je ein Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen teil. Sie entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über das Eingehen von Beteiligungen und vertreten die Interessen des Freistaates Sachsen mit Blick auf die Investitionsstrategie der Fonds. Frage 3: In wie weit stammen die seitens des Technologiegründerfonds Sachsen bereit gestellten Mittel aus öffentlichen Geldern oder Förderprogrammen bzw. aus Mitteln von Unternehmen bzw. Instituten die dem Freistaat zuzuordnen sind? Die stille Beteiligung des Freistaates Sachsen am TGFS setzt sich aus 9,5 Mio. EUR Landesmitteln sowie 35,5 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zusammen. Die stille Beteiligung am TGFS + ist mit 44,33 Mio. EUR aus dem EFRE ausgestattet. Frage 4: Falls Mittel aus Quellen im Sinne der Frage 3) bereitgestellt werden, wie hoch waren die in den letzten vier Jahren zur Verfügung gestellten Beträge und auf welcher Grundlage erfolgte dies? Die Mittel wurden im Rahmen der Operationellen Programme zur EFRE-Förderung des Freistaates Sachsen 2007 - 2013 und 2014 - 2020 und den Vorschriften zu Finanzinstrumenten nach Artikel 43 VO (EG)Nr. 1828/2006 sowie Artikel 37 ff. VO (EU) 1303/2013 bereitgestellt. Die Fonds arbeiten im Übrigen auf der Grundlage von Beteili - gungsgrundsätzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 5: Erwirtschaftet die Technologiegründerfonds Sachsen Management GmbH & Co KG aus ihrer Tätigkeit Gewinn und falls eine Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der Frage 1) besteht und/oder Mittel im Sinne der Frage 3) bereitgestellt werden, in wie weit wird dieser Gewinn an den Freistaat oder eine dem Freistaat zuzuordnenden Gesellschaft ausgeschüttet? Die auf den Freistaat Sachsen entfallenden Rückflüsse werden auf ein vom Fondsmanagement eingerichtetes Treuhandkonto eingezahlt. Diese Mittel sind nach den EU-Richtlinien , die in der Antwort zu Frage 4 genannt sind, erneut für die gewerbliche Förderung von KMU einzusetzen. Bisher ist noch kein Gewinn entstanden. Mit freundlichen Grüßen ~ artin Dulig Seite 3 von 3 2018-10-25T08:54:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes