Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14873 Thema: Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Beantwortung der Drs 6/13484 (Große Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Sachsen) wird auf die Frage nach Beteiligungsmöglichkeiten an Unternehmen die der Staatsregierung als Mittel der Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen unter anderem auf die Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) verwiesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie weit ist der Freistaat unmittelbar oder mittelbar über landeseigene Gesellschaften, Förderinstitute oder andere dem Freistaat zuzuordnende juristische Personen an der Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) beteiligt und in wie weit ist er in der Lage auf die Geschäftstätigkeit bzw. Bereitstellung von Finanzierungen seitens der Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) Einfluss auszuüben? Alleinige Gesellschafterin ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Gemäß § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) ist der Freistaat Sachsen Gewährträger und Träger der Anstaltslast. Die Geschäftstätigkeit der SBG erstreckt sich auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Überlassung von Risikokapital auf Unternehmen aller Art. Die SBG verwaltet den sogenannten Konsolidierungsund Wachstumsfonds im Rahmen eines Zweckvermögens. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/84 Dresden, 2 /4. OKT. 2018 , r- Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mit der SAB eine Sondervereinbarung über die Gewährung von Mitteln aus dem Konsolidierungsund Wachstumsfonds der SBG abgeschlossen, die gemäß § 2 Absatz 3 FördbankG den Auftrag zur Abwicklung der Wirtschaftsförderung durch den Einsatz der Mittel aus dem Konsolidierungs- und Wachstumsfonds der SBG regelt. Über das Eingehen der Beteiligungen entscheidet ein Beteiligungsausschuss mehrheitlich , in dem u. a. das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und das Staatsministerium der Finanzen vertreten sind . Nähere Regelungen zu den Grundsätzen für das Eingehen von Beteiligungen, die aus Mitteln des Zweckvermögens gewährt werden , und zum Verfahren finden sich in den Beteiligungsgrundsätzen der SBG. Frage 2: Falls ein Einfluss im Sinne der Frage 1) besteht, in welchem Sinne wurde dieser in den letzten vier Jahren war genommen? An den Sitzungen des Beteiligungsausschusses der SBG nehmen die Vertreter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Staatsministeriums der Finanzen regelmäßig teil und entscheiden nach pflichtgemäßen Ermessen und im Rahmen ihres Auftrags über das Eingehen von Beteiligungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: In wie weit stammen die seitens der Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) bereit gestellten Mittel aus öffentlichen Geldern oder Förderprogrammen bzw. aus Mitteln von Unternehmen bzw. Instituten die dem Freistaat zuzuordnen sind? Der von der SBG verwaltete Konsolidierungs- und Wachstumsfonds wurde aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR eingerichtet. Frage 4: Falls Mittel aus Quellen im Sinne der Frage 3) bereitgestellt werden, wie hoch waren die in den letzten vier Jahren zur Verfügung gestellten Beträge und auf welcher Grundlage erfolgte dies? Im Wege einer Vereinbarung mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben vom 25. Februar 1997 wurden dem Konsolidierungs- und Wachstumsfonds Mittel i. H. v. DM 74.075.000 (EUR 37.873.946, 10) zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel wurden dem Fondsvermögen nicht zugeführt. Frage 5: Erwirtschaftet die Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) aus ihrer Tätigkeit Gewinn und falls eine Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der Frage 1) besteht und/oder Mittel im Sinne der Frage 3) bereitgestellt werden, in wie weit wird dieser Gewinn an den Freistaat oder eine dem Freistaat zuzuordnenden Gesellschaft ausgeschüttet? Soweit die SBG Gewinne erwirtschaftet, werden diese dem Fondsvermögen zugeschlagen und stehen so erneut für die Beteiligung an sächsischen Unternehmen zur Verfügung . Seite 2 von 3 In der Vergangenheit wurden regelmäßig Gewinne erzielt. it freundlichen Grüßen (~ artin Dulig Seite 3 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN 2018-10-25T08:53:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes