Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14874 Thema: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Beantwortung der Drs 6/13484 (Große Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Sachsen) wird auf die Frage nach Beteiligungsmöglichkeiten an Unternehmen die der Staatsregierung als Mittel der Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen unter anderem auf die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH verwiesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie weit ist der Freistaat unmittelbar oder mittelbar über landeseigene Gesellschaften, Förderinstitute oder andere dem Freistaat zuzuordnende juristische Personen an der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH beteiligt und in wie weit ist er in der Lage auf die Geschäftstätigkeit bzw. Bereitstellung von Finanzierungen seitens der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH Einfluss auszuüben? Der Freistaat Sachsen hält keine unmittelbare Beteiligung an der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG). Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB), deren Stammkapital zu 100 Prozent dem Freistaat Sachsen zusteht, ist mit einer Quote von 13,65 Prozent am Stammkapital der MBG beteiligt. Diese mittelbare Beteiligung versetzt den Freistaat Sachsen nicht in die Lage, die Geschäftstätigkeit der MBG beziehungsweise die Bereitstellung von Finanzierungen seitens der MBG zu beeinflussen. Die Geschäfte der SAB wiederum werden vom Vorstand der SAB geführt (vgl. § 12 Abs. 1 FördbankG) . Seite 1 von 3 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/85 Dresden, 2 4. OKT. 2018 , r- Zertiflht seit 2006 .audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Zur Führung der Geschäfte in diesem Sinne gehört auch die Verwaltung der Beteiligungen der SAB. Die SAB ihrerseits verfügt - wie dargestellt - lediglich über eine Minderheitsbeteiligung an der MBG und stellt auch nur ein Mitglied von insgesamt 11 Mitgliedern des Aufsichtsrates der MBG. Der Erwerb und die Veräußerung von Eigen-, Mezzanin- und Fremdkapitalbeteiligungen durch die MBG bedarf der vorherigen Zustimmung von dessen Beteiligungsausschuss , der aus sieben von den Gesellschaftern der MBG vorgeschlagenen Mitgliedern besteht. Der Freistaat Sachsen ist in dem Beteiligungsausschuss nicht vertreten und hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Bereitstellung von Finanzierungen seitens der MBG. Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) kann gegenüber der MBG für deren Beteiligungen eine Garantie übernehmen. Über diese Garantieübernahme entscheiden Bewilligungsausschüsse der BBS, in denen, soweit die Garantie der BBS einer globalen Rückbürgschaft von Bund und Land unterliegen soll , je ein Vertreter aus dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium der Finanzen vertreten sind . Frage 2: Falls ein Einfluss im Sinne der Frage 1) besteht, in welchem Sinne wurde dieser in den letzten vier Jahren war genommen? Die Vertreter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Staatsministeriums der Finanzen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen ihres Auftrags über die Übernahme der Garantie. Frage 3: In wie weit stammen die seitens der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH bereit gestellten Mittel aus öffentlichen Geldern oder Förderprogrammen bzw. aus Mitteln von Unternehmen bzw. Instituten die dem Freistaat zuzuordnen sind? Im Rahmen einer Kooperation mit dem Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS) verwaltet die MBG ein Teilbudget des TGFS + in Höhe von 7,5 Mio. EUR unter der Produktbezeichnung „TGFS Basic" . Der Anteil der öffentlichen Mittel in diesem Budget, der aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert wird , liegt bei 75 Prozent. Im Übrigen stammen die von der MBG bereitgestellten Mittel nicht aus öffentlichen Geldern. Frage 4: Falls Mittel aus Quellen im Sinne der Frage 3) bereitgestellt werden, wie hoch waren die in den letzten vier Jahren zur Verfügung gestellten Beträge und auf welcher Grundlage erfolgte dies? Bisher wurden 60 Prozent des in der Antwort zu Frage 3 genannten Teilbudgets vom Fonds abgerufen. Zur Rechtsgrundlage verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/14872. Frage 5: Erwirtschaftet die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH aus ihrer Tätigkeit Gewinn und falls eine Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der Frage 1) besteht und/oder Mittel im Sinne der Frage 3) bereitgestellt werden, in wie weit wird dieser Gewinn an den Freistaat oder eine dem Freistaat zuzuordnenden Gesellschaft ausgeschüttet ? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Bezüglich der Abwicklung des „TGFS Basic" wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14872 verwiesen . Im Übrigen hat die MBG in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 Jahresüberschüsse ausgewiesen, die entsprechend den Regelungen in § 16 des Gesellschaftsvertrages der MBG der Gewinnrücklage zuzuführen sind. Eine Ausschüttung ist insoweit ausgeschlossen . it freundlichen Grüßen (~ artin Dulig Seite 3 von 3 2018-10-25T08:52:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes