STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14875 Thema: Polizeiliches Handeln rund um eine Sitzblockade am 1. September 2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Augenzeugen berichten von einem Vorfall am Rande einer Sitzblockade am 1. September 2018 in Chemnitz: Ein Polizeitransporter sei auf die Mitte einer Sitzblockade gefahren, um erst kurz vor der Blockade voll zu bremsen. Dann sei der Wagen an das Ende der Blockade auf die Menschen in und neben der Blockade zugefahren und hätte ebenfalls erst kurz vor einem Aufprall durch Vollbremsung gestoppt. Eine Augenzeugin berichtete, sie sei beinahe umgefahren worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Inwieweit wurden im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt wann wie viele (Vor -)Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet und ggf. mit welchem Ergebnis beendet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Am 1. September 2018 wurden im Zusammenhang mit der Blockade im Bereich der Bahnhofstraße/Johannisplatz durch den Polizeivollzugsdienst technische Fahrzeugsperren errichtet. Der in diesem Zusammenhang den Fragen vorangestellte Sachverhalt ist nicht bekannt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/2 Dresden, 29. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wie viele (Vor -)Ermittlungsverfahren wegen welcher Lebenssachverhalte und welcher Straftatbestände wurden im Zusammenhang mit dem gesamten Demonstrationsgeschehen am 1. September 2018 in Chemnitz gegen wie viele Beschuldigte welchen Lagers bzw. der Polizei wann eingeleitet und ggf. mit welchem Ergebnis beendet? Sämtliche politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Ereignissen in Chemnitz werden in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) des Landeskriminalamtes Sachsen (Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum) und der Polizeidirektion Chemnitz (Dezernat Polizeilicher Staatsschutz ) bearbeitet. Mit Stand vom 9. Oktober 2018 werden von der GEG im Zusammenhang mit den demonstrativen Ereignissen vom 1. September 2018 49 Ermittlungsverfahren geführt. Bei den Delikten handelt es sich hauptsächlich um Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte . Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wurden nicht eingeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die strafrechtlich relevanten Vorgänge derzeit Gegenstand von Ermittlungen sind. Diese Ermittlungen sind — abgesehen von einigen wenigen Einzelfällen — noch nicht abgeschlossen, so dass zu vielen Einzelfragen abschließende Antworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind und die Angaben auf Grund der laufenden Bearbeitung Änderungen unterliegen. ündlich n Grüßen rof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-10-29T10:17:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes