STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114881 Thema: Sächsischer Wolfsmanagementplan Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland ist ein Erfolg konsequenten Artenschutzes. Mit der wachsenden Wolfspopulation und den damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Weidetierhaltung werden wiederholt Forderungen laut, den Sächsischen Managementplan Wolf zu überarbeiten mit dem Ziel, eine begrenzte Bejagung des Wolfes zu ermöglichen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Erhaltungszustand der sächsischen Wolfspopulation und inwieweit sowie mit welcher Begründung und aus welchen Gründen teilt sie die fachlichen Einschätzungen der der¿eit offiziell mit dem Monitoring befassten Einrichtungen im Rahmen des Sächsischen Wolfsmanagements hinsichtlich des Erhaltungszustandes bal. der Definition der sächsischen Wolfspopulation? Die Europäische Kommission unterscheidet in Europa seit dem Jahr 2008 auf Vorschlag der ,,Large Carnivore lnitiative for Europa" zehn Wolfspopulationen . Die im Freistaat Sachsen lebenden Wölfe gehören zur Mitteleuropäischen Flachlandpopulation. Die Bewertung des Erhaltungszustandes dieser Population kann durch Deutschland und Polen erfolgen, wenn ein Monitoring nach gemeinsamen Standards und ein gemeinsames Management der Population erfolgt, was gegenwärtig nicht gegeben ist. Dresden, 3o. /o,JO,{î s¡mu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Oktober 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t342 DhahôUñtr.dF6s&h¡hb¡ñLtd@tuU'wt!¡dffiúñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium f{¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fi¡r Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten S¡e die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschafi zur Erfullung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektronisch signiêrte sowie für verschlüsselte êlektronische Dokumsnte - oo o)(t) (f) 6 oN Seite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Zuge der FFH-Berichtspflichten übermittelt der Freistaat Sachsen seine Monitoringergebnisse an den Bund, der nach einer Bewertungskonferenz mit den Bundesländern gegenüber der Kommission alle sechs Jahre den Erhaltungszustand der Tierart Wolf für die drei biogeografischen Regionen in Deutschland einschätzt und meldet. Eine eigenständige Bewertung durch den Freistaat Sachsen erfolgt nicht. Frage 2: Wie bewertet die Sächsische Staatsregierung inhaltlich und rechtlich Forderungen nach einer Zulassung einer begrenzten Bejagung der Wölfe bzw. zu¡ Einrichtung sog. (landkreisweiter) ,,wolfsfreiet Zonen" bzw. welche konkreten Arten-, Naturschutz- oder jagdrechtlichen Bestimmungen bzw. Vorschriften auf bundes- und landesrechtlicher Ebene stehen solchen Forderungen entgegen? (Bitte unter Angabe der konkreten Eine Bejagung von Wölfen ist gegenwärtig nicht möglich, da der strenge Schutz der Wölfe in Deutschland völkerrechtlich in der Berner Konvention fixiert ist, der Deutschland im Jahr 1985 beitrat (Anhang ll ,,streng geschützte Tierart"). Ein Bejagungsverbot ergibt sich auch aus den europarechtlichen Vorgaben. Der Wolf ist als Art von besonderem gemeinschaftlichem lnteresse und zugleich als prioritäre Art in Anhang ll und als streng geschützte Art von besonderem gemeinschaftlichem lnteresse in Anhang lV der FFH-RL aufgeführt. Damit sind nach Artikel 12 Absatz 1 der FFH- Richtlinie,,alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung ..." verboten. Die entsprechenden Regelungen werden im Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz umgesetzt. S 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie $ 22 Absatz 2 Sächsisches Jagdgesetz nennen Ausnahmetatbestände , die eine Entnahme zulassen. Frage 3: lnwieweit beabsichtigt die Staatsregierung betreffend die Tierart Wolf(Ganis lupus) künftig Änderungen konkreter landesgesetzlicher Bestimmungen im Naturschutz- und/oder Jagdrecht gegenüber dem Landtag zu initiieren oder im eigenen Kompetenzbereich - soweit rechtlich zuläss¡g - selbst untergeseEliche Regelungen des sächsischen Naturschutz- und Jagdrechtes (Verordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften u. a.) zu treffen?(Bitte unter Angabe der jeweils zur Änderung vorgesehenen Bestimmungen, der dafür maßgeblichen Gründe und des geplanten Zeithorizontes da rste I le n. ) Frage 4: lnwieweit und in welchem Zeitraum beabsichtigt die Staatsregierung, inhaltliche, strukturelle, personelle und/oder finanzielle Veränderungen im Sächsischen Wolfsmanagement (Neustrukturierung) vozunehmen?(Bitte unter Angabe der jeweils beabsichtigten Änderungen sowie der Art und Weise der Umsetzung darstellen.) Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 5: Welche konkreten Gründe und En¡vägungen liegen e¡ner angestrebten Neustrukturierung nach Frage 4 zugrunde und welche konkreten Auswirkungen in welcher Zeitabfolge ergeben sich daraus für die aktuell mit der Begleitung des Wolfsmanagements betrauten und befassten Einrichtungen und Stellen (Landkreise/Landratsämter, Biosphärenreservatsven¡valtung, Landesdirektion Sachsen, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, LUPUS und Kontaktbüro Wölfe in Sachsen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen <3-I Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-10-30T12:45:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes