STAATSMlNISTERIblVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/258 Dresden, . Oktober 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14883 Thema: Forschungsergebnisse der Studie des Instituts für Rechtsme dizin Leipzig: „Mantraller können DNA riechen" - Nachfrage zur Klei nen Anfragen zur Drs. 6/14484 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zur Drs. 6/14484 Ist zu lesen: „Die Studie wurde Im Fachjournal ,Forenslc Science International', Volume 282, Januar 2018, Seite III bis 121 unter dem Titel ,lndlvldual human scent as a forensic Identlfler using mantralllng ' veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung wurden dem Verlag Elsevier B. V. alle Rechte übertragen. Diese Übertragung von Rechten bedeutet, dass der Verlag das ausschließliche Recht hat, den Artikel oder einen Teil des Artikels In gedruckter, elektronischer und allen anderen Medien (jetzt bekannt oder später entwickelt) In jeder Form und In allen Spra chen weltweit für die volle Dauer des Urheberrechts zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Für die Weitergabe oder Veröffentlichung von In halten der Studie Ist die Zustimmung des Verlages erforderlich. Eine Zu stimmung des Verlags liegt derzeit nicht vor.". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer bzw. welche Institution oder Behörde bzw. welcher Ver bund aus Behörde(n), Instltutlon(en) und Personen hat die Studie aus der Vorbemerkung durchgeführt und bei wem lagen die Urheberrechte vor deren Abtritt an den Verlag Elsevier B. V? Das Projekt wird als gemeinsames Forschungsprojekt des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei bearbei tet. Das Urheberrecht gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) liegt bei den Au toren der Studie: Herrn L. Woidtke (Hochschule der Sächsischen Polizei), Herrn Dr. C. Babian und Herrn Prof. Dr. J. Dreßler (beide Institut für Rechts medizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig). Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behihderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpiätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIIIM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat S ACH SEIN Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage(n) wurden finanzielle Mittel des Freistaats Sachsen zur Durchführung der Studie verwendet? (Bitte unter Angabe des Haus haltstitels!) Gemäß Artikel 21 Satz 1 der Sächsischen Verfassung genießt die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Dement sprechend pflegt sie gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes ihrem fachlichen Profil entsprechend Wissenschaft und Bildung durch Forschung, Lehre und Studienangebote. Die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig erhält hierfür durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst allgemeine Zuweisungen zum laufenden Betrieb aus dem Haushaltstitel 12 08/682 71. Für das Insti tut für Rechtsmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig entstanden zur Durchführung der Studie keine zusätzlichen Kosten. Darüber hinaus wird auf die Ant wort der Staatsregierung zur Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/10552 verwiesen. Frage 3: Wann wurden die Urheberrechte der Studie aus der Vorbemerkung an den Verlag Elsevier B. V abgetreten? Das Urheberrecht ist nicht übertragbar (§ 29UrhG). An den Verlag ELSEVIER wurde gemäß der dortigen Geschäftsbedingungen ("terms of the Journal Publishing Agree ment") das ausschließliche Nutzungsrecht an der Studie übertragen, was den Autoren (Urhebern) eine eigenständige Verbreitung der Publikation weitestgehend untersagt. Auszug aus den "terms of the Journal Publishing Agreement: "... I hereby assign to Elsevier B.V. the Copyright in the manuscript identified above (where Crown Copyright is asserted, authors agree to grant an exciusive Publishing and distribution license) and any tables, illustrations or other material submitted for publication as part of the manuscript (the "Article"). This assignment of rights means that I have granted to Elsevier B.V., the exciusive right to publish and reproduce the Article, or any part of the Article, in print, electronic and all other media (whether now known or later developed), in any form, in all languages, throughout the world, for the füll term of Copy right, and the right to license others to do the same, effective when the Article is accepted for publication. This includes the right to enforce the rights granted hereunder against third parties. ... The Author Rights include the right to use the Preprint, Accepted Manu script and the Published Journal Article for Personal Use, Internal Institutional Use and for Scholarly Sharing." Die Übertragung des Nutzungsrechtes durch die Autoren an den Verlag erfolgte am 17.11.2017. Frage 4: Wann wurde durch die Staatsregierung oder nachgeordnete Behörden um die Zustimmung des Verlages zur Veröffentlichung von Inhalten der Studie allge mein und insbesondere im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen An frage zu Drs. 6/14484 ersucht? Von den Autoren der Studie wurde der ELSEVIER-Verlag bezüglich einer Erlaubnis zur Weitergabe der Publikation nicht angefragt. Die Publikation "Individual human scent as a forensic identifier using mantrailing" kann durch jeden Interessenten z. B. vom Verlag, über Onlinedienste (z. B. ScienceDirect) und über wissenschaftliche Bibliotheken (z. B. Universitätsbibliotheken) bezogen werden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: Sind von den Urheberrechten auch im Umfang geringfügige Zitationen in Presse und Literatur sowie Darstellungen öffentlicher Institutionen und staatlicher Behörden erfasst und aufgrund welcher Rechtsvorschriften ist ein Zitieren aus der Studie im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Umfrage untersagt bzw. nicht möglich? Zur Beantwortung wird auf Antwort zur Frage 3 verwiesen. Zitate aus einer freizugängli chen Publikation sind möglich. Mit freumJlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stafnge Seite 3 von 3 2018-10-25T10:04:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes