STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14940 Thema: Ermittlungen wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung in Chemnitz — „Revolution Chemnitz" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da es sich um ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) handelt, können hierzu keine näheren Auskünfte erteilt werden; auf die diesbezüglichen Pressemitteilungen Nrn. 53/2018 und 54/2018 des GBA unter wwvv.generalbundesanwalt.de wird verwiesen. Frage 1: Gegen welche der Personen, gegen die der Generalbundesanwalt nunmehr wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung ermittelt und gegen die Haftbefehle beantragt wurden, haben welche sächsischen Behörden wegen welches Sachverhaltes und Straftatbestandes seit wann ermittelt und ggf. Ermittlungsverfahren mit welchen Ergebnis wann beendet? Zu den acht Beschuldigten sind durch sächsische Strafverfolgungsbehörden die in der Anlage dargestellten Ermittlungsverfahren' geführt worden. Frage 2: Ab welchem Zeitpunkt lagen welcher sächsischen Behörde welche Erkenntnisse vor, die die Annahme der Straftatbestände der kriminellen oder terroristischen Vereinigung zugelassen haben? ' Die beigefügte Ubersicht wurde IT-gestützt mit Stand vom 15. Oktober 2018 im Datenbestand des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen generiert und kann insoweit aufgrund der laufenden Erfassung Änderungen unterliegen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/3 Dresden, 30. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt a) wurde der Generalbundesanwalt über den Sachverhalt informiert, b) wurde welche sächsische Behörde über ggf. einen Beobachtungsvorgang des Generalbundesanwalts informiert und c) hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen welcher sächsischen Behörde wegen welches Lebenssachverhaltes und Straftatbestandes übernommen? Frage 4: Inwieweit erfolgte die Übernahme der Ermittlungen auf Anregung/Ersuchen welcher sächsischen Behörde? Frage 5: Wie viele der Personen, die wegen des Angriffs auf Ausländer auf der Chemnitzer Schlossteichinsel am 14. September 2018 beteiligt und in (Hauptverhandlungs-) Haft genommen wurden, wurde am 1. Oktober 2018 festgenommen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Der GBA wurde am 19. September 2018 von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden /Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) darüber informiert, dass eine Verfolgungszuständigkeit des GBA nach §§ 142a Abs. 1 Satz 1, 120 Abs. 1 Nr. 6 Gerichtsverfassungsgesetz bestehen könnte. Grundlage waren am selben Tag der ZESA vorgelegte Ergebnisse des Landeskriminalamtes Sachsen/Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus -Abwehrzentrum aus der Auswertung von Asservaten aus einem Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs am 14. September 2018 in Chemnitz. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. ndlifzihenfGrüßen / L Prof. Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 2018-10-30T11:27:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes