STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs-Nr.: Thema: 6/14941 „Kontrollstellen", „Kontrollbereiche" und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität " in Leipzig/ 3. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.09.2018 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. Kontrollbereiche im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPolG wurden im 3. Quartal 2018 nicht eingerichtet. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/66/15 Dresden, 30. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.09.2018 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Kontrollbereiche nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPolG, welche nicht im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum standen, wurden im 3. Quartal 2018 nicht eingerichtet. Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.09.2018 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Die im Kontext mit der Frage stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS -NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", da eine Offenlegung der bezeichneten Straßen dem Kontrollzweck zuwiderlaufen würde. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13960 wird verwiesen . Änderungen haben sich nicht ergeben. Frage 4: Sind gegen im Jahr 2016, 2017 und im Jahr 2018 vorgenommene verdachtsunabhängige Kontrollen in Kontrollbereichen, an Kontrollstellen oder auf Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität Rechtsmittel eingelegt worden? (bitte auch Verfahrensstand angeben) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13960 wird verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Mit fireyidlicheprüßen . 4 Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-10-30T11:28:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes