STAATSMìNISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHÀFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfãch 100510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114952 Thema: Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz gem. S 36 SächsNatSchG ist derzeit ein Zusammenschluss aller anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen. Zum 31.12.2018 haben verschiedene anerkannte Naturschutzvereinigungen ihren Austritt aus der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz erklärt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Aus welchen Gründen werden anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen aus der Landesarbeitsgemeinschaft Natursch uE zum 31.12.2018 austreten? Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ist darüber informiert worden, dass eine anerkannte Naturschutzvereinigung beschlossen hat, zum 31. Dezember 2018 aus der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) austreten zu wollen. Als Grund wurde ein besonderer bürokratischer Aufrryand hinsichtlich abrechenbarer Stellungnahmen angegeben. Frage 2: lst, soweit anerkannte Naturschutzvereinigungen zum 31.12.2018 ihren Austritt aus der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz erklärt haben, die Kostenbeteiligung des Freistaates Sachsen im Hinblick auf die Geschäftsführung und Auslagen, die für die Koordinierungstätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und die als Landesarbeitsgemeinschaft abgegebenen Stellungnahmen anfallen, weiterh i n gerechtfertigt? Dresden, 0(. ¿4. l0l ( s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. Oktober2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'1050t2t343 Dh&lu.Èl.lú&&rStu Hausanschr¡fr: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7, I, l3 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-G rundverord nung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektron¡sch signierte sow¡è für verschlüsselte elektronische Dokumente - !!!!=!!= -99 -$ -9 - - - Seite 1 von 2 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: ln welcher Weise soll die Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden i.S.v. $ 36 Abs. 2 SächsNatSchG erfolgen, wenn in der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz nicht mehr alle anerkannten Naturschutzvereinigungen im Freistaat Sachsen vertreten sind? Frage 4: Besteht für den Haushaltstitel im Einzelplan 09, Titel 671 79, im Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 20191 2020, soweit dort jahresweise eine Kostenbeteiligung in Höhe von 300.000 € für an der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz vorgesehen ist, nach dem Austritt von anerkannten Naturschutzvereinigungen zum 31.12.2018 noch eine sachliche Rechtfertigung? Frage 5: Soweit Frage 4 mit ,,Ja" beantwortet wurde, warum? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen ist. M ndlichen Grüßen Thomas Schmidt ( Seite 2 von 2 2018-11-02T09:41:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes