STAATSI\¡INISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWETT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach l00S10 | 01076Dresdon Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14953 Thema : Natu rsch utzstationen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Naturschutzstationen bilden im Freistaat Sachsen einen wichtigen Bestandteil der Umweltbildung. lm Entwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 20191 2020, EPL 09, sind unter dem Titel 0902 685 70, Zuführungen an die Landesstiftung Natur- und Umweltschutz (LANU) vorgesehen. Die LANU wird in den Jahren 2019 und 2020 ieweils 1,5 Mio. € den Landkreisen und Kreisfreien Städten ftir die Unterstützung der Naturschutzstationen nach dem Wirtschaftsplan der LANU in der Anlage zu Kapitel 0902 zuweisen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Warum erfolgt die finanzielle Unterstützung der Naturschutzstationen über Mittelzuweisungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte und nicht direkt an die Natursch utzstationen? Die Auswahl und Entscheidung für eine Unterstützung von Naturschutzeinrichtungen trifft der Landkreis/die Kreisfreie Stadt gemäß dem beschlossenen Antrag 6/8984 der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und der SPD, Ziffer 11.5. Darin kam die lntention der antragstellenden Fraktionen zum Ausdruck, die Mittelverteilung eigenverantwortlich den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu übertragen, die damit für die Mittelausreichung verantwortlich sind. Lediglich im Jahr 2017 wurde aufgrund der Kurzfristigkeit eine Ausnahmeregelung herbeigeführt, die vorsah, dass die Sächsische Landessstiftung Natur und Umwelt (LaNU) die Mittelausreichung für die Landkreise/Kreisfreien Städte an die Naturschutzstationen übernimmt. Diese Vorgehensweise wurde durch den Stiftungsrat mit Beschluss Nr. UB 0112017 beschlossen. Dresden, 01, irt , lOl€ s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. Oktober 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050121344 obAru6hì&ù$¡&ibh¡iLb6tuútrúturdldtuhÈ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der EuropÊlischen Datensch utz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de 'Kein Zugang fúr elektronisch signiêrtê sow¡e für verschlússeltê êlektronische Dokumente - -O -9 - - - - - - Seite 1 von 3 STAATSI\4 I N I STERì U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wofür wurden in den Jahren 2017 und 2018 bislang Mittel über die Landkreise und Kreisfreien Städte an welche Naturschutzstationen ausgereicht ( bitte jah resweise Ü bersicht)? ln den Jahren 2017 und 2018 wurden die Mittel zur Unterstützung bestehender Naturschutzstationen zur Finanzierung der laufenden Arbeit eingesetzt. Die Mittel wurden zum Beispiel für die Ausstattung der Naturschutzstationen zur Gewährleistung ihrer Arbeitsfähigkeit , für die Finanzierung eines Stammpersonals, also für Personal- und Sachkosten und Umweltbildungsmaßnahmen gewährt. Die beigefügte Tabelle stellt eine Übersicht aller unterstützten Naturschutzstationen mit den bewilligten Mitteln für beide Jahre dar (vergleiche Anlage 1). Frage 3: Wie erfolgen durch das LANU das Controlling und die Qualitätssicherung der für die Naturschutzstationen bestimmten finanziellen Unterstützungen? Die LaNU ist im Rahmen der Unterstützung der Naturschutzstationen für das Controlling des Verfahrens und dessen Qualitätssicherung sowie für das Berichtswesen und die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel verantwortlich. ln diesem Zusammenhang werden Stellungnahmen zum Auswahlverfahren erstellt, bei denen vor allem auf die Einhaltung der Ausschreibungskriterien sowie eine Gleichbehandlung aller Antragsteller geachtet wird. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens wurden Muster für Kooperationsvereinbarungen und Formblätter erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Schließlich werden Berichte und Dokumentationen zum Gesamtprozess der Unterstützung der sächsischen Naturschutzstationen für Stiftungsrat und Sächsischen Landtag erstellt. Frage 4: ln welcher Gewichtung stehen die Abwägungskriterien, die in der Drs 6/8984, für die Auswahl der Naturschutzstationen unter ll b) benannt sind? Die Abwägungskriterien zur Auswahl können hinzugezogen werden, stellen jedoch keine zwingende Voraussetzung für eine Unterstützung dar. Die Entscheidung obliegt den Landkreisen/Kreisfreien Städten grundsätzlich gemeinsam mit dem Naturschutzbeirat des Landkreises/der Kreisfreien Stadt, die die Auswahl treffen. Die Abwägungskriterien werden in den Landkreisen/Kreisfreien Städten eigenverantwortlich für die Auswahl hinzugezogen . Die LaNU nimmt in ihren Stellungnahmen Bezug auf die Erflillung der Abwägungskriterien, wobei allein die Anzahl der erfüllten Kriterien Einfluss auf die Einschätzung hat. Eine Gewichtung zwischen den Abwägungskriterien findet nicht statt, da in oben genannter Landtagsdrucksache alle Abwägungskriterien als gleichrangig aufgeführt wurden. Frage 5: Welche Stellungnahmen hat das LANU im Rahmen seiner Anhörung nach Nr. 11.2. der Drs 6/8984 im Vorfeld der Auswahl und Entscheidung für eine Unterstützung welcher Naturschutzvereinigungen gegenüber den mittelasureichenden Landkreisen und Kreisfreien Städten abgegeben (bitte tabellarische Übersicht)? Der LaNU obliegt die Aufgabe der Anhörung zu den Auswahlentscheidungen der Landkreise/Kreisfreien Städte. Die LaNU prüft dabei die Erfüllung der Mindestkriterien sowie die Berücksichtigung der Abwägungskriterien. Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERìUI\4 FÜR UI4WELT UND TANDWIRTSCHAFT Weiterhin erfolgt eine Überprüfung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich lnanspruchnahme von Projektförderung beziehungsweise sonstiger Zuschüsse Dritter. lm Rahmen der Anhörung wird außerdem eine Einschätzung der landesweiten Auswirkungen der geplanten Maßnahmen vorgenommen. Die Anhörung folgt dabei den lntentionen der antragstellenden Fraktionen. Zu allen bisher durchgeführten Präsentationsveranstaltungen und schriftlichen Verfahren hat die LaNU eine Anhörung in Form einer Stellungnahme erstellt. Die Ergebnisse sind in der beigefügten Tabelle zusammengestellt (vergleiche Anlage 2). Dabei wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem in Frage 5 formulierten Begriff ,,Naturschutzvereinigungen ", der rechtlich nicht definiert ist, um die ,,anerkannten Naturschutzvereinigungen" nach $ 32 Sächsisches Naturschutzgesetz handelt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN (. Seite 3 von 3 r4a lotr / Wofür wurden in den Jahren 2Ot7 und 2O18 bislang Mittel über die Landkreise und Kreisfreien Städte an welche Naturschutzstat¡onen ausgereicht? des LK erfolgte einer ante¡l¡gen M¡ttelverte¡lun9 Bas¡s der lnteressenbekundungen Natu6chutzstationen, d¡e LaNU hat keine Kenntn¡s darüber, welche konkreten Maßnahmen unterstùtzt Naturschutzstation Pobershau/ LPV "Zschopau-/Flöhatal" e.V 16.354,00 Öffentlichke¡tsarbeit (Betreuung Lehrgarten und Durchführung von Veranstaltungen) 10.000,00 € 16.354,00 € 16.355,00 € 16.354,00 € ausqere¡chte tl¡ttel 20'.a 24.500,00 € 34.500,00 c 77.625,00 e 67.601,00 C 16.354,00 C 16.354,00 € 16.354.00 € 16.354,00 € bew¡lliEte üaßnahmen 2018 Auswahlentsche¡dung des LK erfolgte anhand einer ante¡l¡gen M¡ttelverteilung auf Bas¡s der Interessenbekundungen der Naturschutzstationen, die LaNU hat ke¡ne Kenntnis darübe., welche konkreten Maßnahmen unteßtützt werden. Personalmittel für Umweltbildung und Vemetzung verschiedener Verbánde und Akteure im Nàturschutz 10.000-00 € 7.000.00 € 2.OOO_OO € 14.633.00 € 3.OOO-OO € 7.000-00 € ausoereichte M¡ttel 2017 1.874-00 € 11.400.00 € 6.226.00 €, 5.000.00 € 34.500.00 € 2.000.00 € 6.500-oo € 1.000.00 € 8.125.00 € 21.400.00 € 38.200.00 € 8.000-00 € 17.000.00 € i.ooo.oo € 1.800.00 € 2.400.00 € 15.000,00 € 38.000,00 € bcw¡ll¡gte Maßnahmen 2017 Umweltþrldung zum Themenfeld,,Regenerat¡ve Energien" (Entwicklung von B¡ldungsmodulen für versch¡edene Alteßstufen und Umsetzung von Veranstaltungen) mit 1.000.00 € für SâchkôstÞñ xnd 474 oo c PÊrçônâlLô