STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14958 Thema: Haushaltsplan 2019/2020 - EP 07 - Nachfrage zu 0703/686 02 680 Zuschüsse an das Handwerksinstitut Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-0424/5/8 Dresden, 0 j. (vJOV. 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wenn der Rahmen für die jährlichen Zuwendungen der Län¬ der an das DHI größer wird. Warum bleibt der sächsische Bei¬ trag konstant? Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Deutschen Handwerksinsti¬ tutes e. V. (DHI) leisten der Bund und die Länder und das Handwerk jeweils einen Anteil. Die Zuschussanteile teilen sich wie folgt auf: Auf Bund und Länder entfallen jeweils 38,094 Prozent und auf das Handwerk 23,812 Prozent. Der Beitrag des Freistaates Sachsen beruht auf einer Verwaltungsvereinba¬ rung über die gemeinsame Förderung des Deutschen Handwerksinstitutes e. V. (DHI) durch Bund und Länder. Auf der Wirtschaftsministerkonferenz vom 8./9. Juni 2016 wurde der Beschluss gefasst, dass die Länder den Rahmen für die jährliche Zuwendung an das DHI im Bewilligungszeitraum 2017 bis 2021 erhöhen: Anlässlich der Wirtschaftsministerkonferenz vom 27.128. Juni 2018 wurde diese beschlossene Zuwendung für die Jahre bis 2021 nochmals bestätigt. Der jeweilige Anteil für ein Bundesland wird auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplanes des DHI und eines Aufteilungsschlüssels ermittelt. Dieser Aufteilungsschlüssel richtet sich nach der Zahl der Handwerksbetriebe (Handwerksbetriebe nach Anlage A der Handwerksordnung) des Landes. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mil den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Hallesteile Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Durch diese Abhängigkeit von der Anzahl der Handwerksbetriebe ist eine Schwankung der Beitragshöhe des jeweiligen Landes möglich. Aus diesen Berechnungsgrundlagen ergibt sich, dass für den Beitrag des Freistaates Sachsen kein feststehender bzw. absoluter Betrag als Zuschuss für das Deutsche Handwerksinstitut e. V. (DHI) festgestellt werden kann. Mit dem vorgesehenen Zuschuss von 100.000 € wurde ein Betrag kalkuliert, der einer¬ seits die Beitragshöhe aus dem Vorjahr zuzüglich der jeweiligen Erhöhung - bezogen auf zwei Haushaltsjahre - umfasst und andererseits der Schwankung der Anzahl der Handwerksbetriebe Rechnung trägt und diese Unsicherheit auffangen kann. Der Betrag soll in jedem Fall ausreichend sein, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Freistaates Sachsen aus der Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame För¬ derung des Deutschen Handwerksinstitutes e. V. (DHI) durch Bund und Länder zu ge¬ währleisten. Ten Grüßen Seite 2 von 2 2018-11-02T09:29:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes