STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14964 Thema: Finanzierung der Pflegeausbildung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Ab dem 1. Januar 2020 wird mit dem Pflegeberufegesetz in Deutschland bundesweit die generalistische Pflegeausbildung eingeführt. Jedes Bundesland ist gefordert , die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was wird die „zuständige Stelle" im Freistaat Sachsen nach PflBG § 26, Abs. 4? Die zuständige Stelle ist noch nicht bestimmt; mehrere Optionen werden noch geprüft. Frage 2: Können Schulen und Träger in der Zeit des Überganges Anschubfinanzierungen für die Umsetzung der neuen Bestimmungen erhalten ? In den von den Schulen mit den Kostenträgern zu verhandelnden Budgets sind die Kosten der Schulen gemäß Anlage 1 PflAFinV abzubilden. Eine „Anschubfinanzierung " ist durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus nicht vorgesehen. Frage 3: Wie hoch ist voraussichtlich die Beteiligung des Freistaats Sachsen am Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Pflegeausbildung? Im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind für das Jahr 2019 für die Vorfinanzierung der Verwaltungskosten zur Etablierung der fondsverwaltenden Stelle 300.000 EUR und für das Jahr 2020 8,6 Mio EUR (Landesanteil am Gesamtbudget der Ausbildungskosten) veranschlagt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-18/872 Dresden, df'Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Wie und in welchen zeitlichen Ablauf werden die Pauschalbudgets gemäß PflBG § 30 verhandelt? Die Budgetverhandlungen finden ab Januar 2019 statt und müssen bis zum 30.04.2019 abgeschlossen sein. Anderenfalls entscheidet die Schiedsstelle binnen 6 Wochen nach § 36 PflBG. Teilnehmer der Budgetverhandlungen für die praktische Ausbildung sind die zuständige Behörde des Landes, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Vereinigungen der Träger der ambulanten und oder stationären Pflegeinrichtungen im Land, die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen, sowie der Landesausschluss des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Die Ausbildungskosten der Pflegeschulen sind ebenfalls als Teil des Gesamtbudgets festzulegen. Neben den o.g. Verhandlungspartnern nehmen anstelle der Landeskrankenhausgesellschaft und den Vertretern der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die Interessenvertretungen der öffentlichen und privaten Pflegeschulen auf Landesebene teil. Mit freundlichen Grüßen ~~,.i[ __ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-10-30T08:13:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes