SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14965 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Inhalte der künftigen Pflegeausbildung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Zeitplan verfolgt die Staatsregierung in der Erstellung der Landeslehrpläne zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung ? Gemäß § 53 Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 (PfiBG) legt die Fachkommission des Bundes erstmals zum 1. Juli 2019 Rahmenpläne - Rahmen -Ausbildungsplan und Rahmenlehrplan - vor. Diese sind neben den Vorgaben des PfiBG und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 2. Oktober 2018 (PfiAPrV) Rahmenvorgaben für die Entwicklung der sächsischen Lehrpläne. Zum Schuljahr 2018/2019 ist eine Lehrplankommission in Sachsen einberufen worden. Die Lehrpläne werden zeitlich gestaffelt erarbeitet (siehe Anlage). Zur Implementierung der neuen Pflegeausbildung im Freistaat Sachsen ist weiterhin geplant, ab 2. Halbjahr 2019 begleitende Fortbildungen als konkrete Unterstützungsleistung für die Schulen in Sachsen anzubieten. Frage 2: Welche Akteure werden in die Erstellung der Landeslehrpläne einbezogen? Das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul, hat vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) den Auftrag erhalten, die sächsischen Lehrpläne für den neuen Pflegeberuf inklusive Grobstruktur und Stundentafeln anzufertigen (siehe Anlage). ln die Entwicklung werden neben Fachberatern und Referenten des Landesamtes für Schule und Bildung qualifizierte Lehrkräfte von Berufsfachschulen, die in den bisherigen Pflegeausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ausbilden, einbezogen. Die Freigabe der neuen Lehrpläne wird jeweils durch das SMK erfolgen. Seite 1 von 2 5j SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 9. Oktober 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/127 Dresden,~ Oktober 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: ln welcher Form ist die Staatsregierung in die Erstellung der Rahmenlehrpläne auf Bundesebene in der zuständigen Fachkommission eingebunden? Die Erarbeitung der Rahmenpläne auf Bundesebene hat bisher nicht begonnen. Es ist vorgesehen , dass Experten in der Fachkommission mitwirken. Meldungen zur Mitarbeit des Freistaates Sachsen sind an die zuständigen Bundesministerien fristgerecht ergangen. Bisher steht die Rückmeldung des Bundes dazu aus. Frage 4: Welche Aufgaben sind hinsichtlich der Grundlagen für die Weiterbildung als Praxisanleiterin oder -anleiter im Zuge der Umsetzung des PfiBG von Seiten der Staatsregierung zu erledigen? Die Weiterbildung zur/zum .. Praxisanleiterin/Praxisanleiter" gemäß Unterabschnitt 2 der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) an die Vorgaben, die in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PfiAPrV) an die Qualifikation der praxisanleitenden Person gestellt werden, bis zum 31 . Dezember 2019 angepasst. § 4 Abs. 3 PfiAPrV schreibt eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden und eine jährliche kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung im Umfang von 24 Stunden vor. Die derzeit in Nummer 1 und 3 Satz 2 § 30 SächsGfbWBVO vorgegebenen 200 Stunden Praxisanleiterweiterbildung sind dahingehend aufzustocken. Es wird in diesem Zug durch das SMS geprüft, wie sich zukünftig die Anteile zwischen Präsenzzeit, Hospitationszeit sowie Zeit für das Selbststudium verteilen sollen. Die Weiterbildungsinhalte des Moduls 1.4 der Anlage 1 und der Module der Anlage 3 der SächsGfbWBVO werden entsprechend angepasst. Weiterhin wird in dem Zusammenhang zu entscheiden sein, ob die neuen Vorgaben ausschließlich für Personen mit dem Berufsabschluss .. Pflegefachfrau/Pflegefachmann" gelten werden oder ob die Vorgaben zukünftig für jede Person mit einem Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Absatz 2 Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBG) zutreffen sollen, die eine Praxisanleiterweiterbildung durchlaufen. Frage 5: Ist eine Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der Gewährleistung adäquater Praxisanleitung geplant? Wenn ja, in welcher Form? Die Pflegeeinrichtungen erhalten für die Gewährung adäquater Praxisanleitung, die Bestandteil der Ausbildung ist, eine vollständige Finanzierung über den Ausbildungsfonds gemäß § 27 Absatz 1 PfiBG. Mit freundlichen Grüßen i'J/. Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14965 ... .c CIS 'in' C) c ::::s Grobstruktur/Stundentafel/Lehrplan Fertigstellung ::2 :.c rn ::::s <( 1/2 Grobstruktur und Stundentafeln zum generalistisch ausgerichteten 1. Februar 2020 Lehrplan für die Berufsfachschule "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann" 1 Generalistisch ausgerichteter Lehrplan für die Berufsfachschule 1. Juni2020 "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann" 2 Generalistisch ausgerichteter Lehrplan für die Berufsfachschule 15. Mai 2021 "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann" 3 Stundentafeln 1. Februar 2022 • Generalistisch ausgerichteter Lehrplan für die Berufsfachschule "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann" • Lehrplan Berufsfachschule für die gesonderte Ausbildung "Aitenpflegerin"/"Aitenpfleger" • Lehrplan Berufsfachschule für die gesonderte Ausbildung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin"/"Gesundheits- und Kinderkran kenpfleg er" Lehrpläne 15. Mai 2022 • Generalistisch ausgerichteter Lehrplan für die Berufsfachschule "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann" • Lehrplan Berufsfachschule für die gesonderte Ausbildung "Aitenpflegerin"/"Aitenpfleger" • Lehrplan Berufsfachschule für die gesonderte Ausbildung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin"/"Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" 2018-10-26T09:59:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes