STAATSNI1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14968 Thema: Finanzierung der Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der „Förderrichtlinie zur Durchführung einer MigratIonsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)" des Bundesministerium des lnneren heißt es in 5.6. „ [...] Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, das vom Bund finanzierte Grundberatungsangebot durch finanzielles Engagement der Bundesländer und/oder der Kommunen zu ergänzen [...] (GMBI 2010, S. 260). Bislang beteiligt sich der Freistaat weder an einer Finanzierung der Migrationsberatung noch der Jugendmigrationsdienste (siehe kleine Anfrage 6/265). Der Beratungsbedarf 1st allerdings groß. Diakonie Sachsen teilte am 19.09.2018 mit: „Die Überlastung der Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste habe jedes vernünftige Maß überschritten.[...]"" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der zitierte Passus findet sich mittlerweile unter 5.7 der nämlichen Förderrichtlinien mit Stand vom 21.07.2016 (GMBI 2016, S. 548, 551). Frage 1: Wie viele Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE) und Jugendmigrationsdienste (JMD) gibt es aktuell im Freistaat Sachsen ? [Bitte aufschlüsseln nach Träger, Beratungsangebot (MBE oder JMD) und VzÄ (Personalstellen)]. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen lhre NachrIcht vom Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-18/864 Dresden, Oktober 2018 Hausanschrlft: Sächslsches StaatsmInIsterlum für Sozlales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSO-IUTZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Inwieweit beteiligte sich die Staatsregierung bisher an der Finanzierung der MBE und JMD? (Bitte aufschlüsseln ab 2015 jährlich in welcher Höhe und unter Angabe des Haushaltstitels.) Frage 3: Inwieweit sind im Doppelhaushalt 2019/2020 des Freistaates Sachsen Bundesmittel (s.o.) für die Finanzierung der im Freistaat ansässigen MBE und JMD dargestellt . (Bitte Haushaltsstelle(n) angeben. Falls nicht, warum nicht?) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Die betreffenden Stellen erfahren keine Landesförderung, noch ist eine solche beabsichtigt , so dass die Fragestellerin an den Bund verwiesen ist, der i. Ü. durch die lntegrationsministerkonferenz vom 15./16. Mai dieses Jahres u. a. einstimmig zur Aufstockung der Mittel für MBE und JMD sowie zum bedarfsgerechten Ausbau von letzteren aufgeforded wurde. Frage 4: In welchem Umfang beteiligt sich die Staatsregierung 2019/2020 an der Finanzierung der im Freistaat ansässigen MBE und JMD? (Bitte Haushaltsstelle(n) angeben . Falls nicht, warum nicht?) Frage 5: In welchem Umfang sind im Doppelhaushalt 2019/2020 Mittel für Beratungsangebote für Asylsuchende, die nicht unter die Zielgruppe der MBE und JMD fallen, eingestellt? (Bitte Haushaltsstellen angeben. Falls nicht, warum nicht?) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 - 5: Der Doppelhaushalt für 2019/2020 wurde vom Landtag noch nicht verabschiedet. Demnach können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen über einzelne Haushaltsstellen getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Sešte 2 von 2 2018-10-29T11:30:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes