Seite 1 von 3 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14969 Thema: Nachfrage zu Drs.-Nr.: 6/14421 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage 6/14421 heißt es: ,In der Förderperiode 2014 – 2020 steht der SAB ein Volumen in Höhe von 636,2 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung.` Daraus ergibt sich folgende Nachfrage:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Förderperiode 2014 – 2020 steht der SAB aus dem Europäischen Sozialfonds ein Volumen in Höhe von 636,2 Mio. Euro zur Umsetzung zur Verfügung. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diese Förderperiode bzw. das bezeichnete Mittelvolumen. Frage 1: Handelt es sich bei der genannten Summe um die von der SAB in dieser Strukturfondsperiode insgesamt verwalteten EU- Mittel und wenn nicht, wie groß ist das Volumen insgesamt bzw. gegliedert nach den einzelnen europäischen Fonds und sonstigen, an die SAB übertragenen Programme? Bei der genannten Summe handelt es sich ausschließlich um die ESF-Mittel der Förderperiode 2014 – 2020. Insgesamt sind in dieser Förderperiode für Bewilligungen durch die SAB EU-Mittel von 2.251,4 Mio. Euro geplant. Davon stehen für die Strukturfonds EFRE und ESF 2.089,4 Mio. Euro an EU- Mitteln und für die sonstigen Programme EU-Mittel von rd. 162,0 Mio. Euro zur Verfügung. Der Staatsminister Ihr/e Ansprechpartner/-in: Uwe Lempe Telefon: 0351 564-8127 Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0421/79/2 Dresden, 2. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 3 Gegliedert nach den Strukturfonds und sonstigen, der SAB übertragenen Programmen, verteilen sich die EU-Mittel wie folgt: Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) 1.453,2 Mio. Euro ESF (Europäischer Sozialfonds) 636,2 Mio. Euro Sonstige Programme mit EU-Mitteln EMFF (Europäischer Meeres- und Fischereifonds) 13,5 Mio. Euro Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014 – 2020 (aus EFRE finanziert) 148,5 Mio. Euro Frage 2: Welche Vereinbarungen über jeweils welche Zahlungen an die SAB wurden mit ihr zur Übernahme und Abwicklung welcher Aufgaben geschlossen . (Bitte Auflistung sämtlicher Rahmenverträge inkl. Summen/Vergütungspauschalen und Laufzeiten) a) Für die Übernahme und Abwicklung des ESF in der Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 wurde mit dem SMWA der ESF Rahmenvertrag 2014 – 2020 vom 4.°August°2015 geschlossen. Gemäß 2. Ergänzungsvereinbarung vom 8.°Dezember°2016 zu diesem Rahmenvertrag erhält die SAB für die Förderperiode 2014 – 2020 für den Zeitraum bis 31. Dezember 2018 eine Vergütung von insgesamt 96,3 Mio. Euro. Die Vereinbarung der Vergütung für die Folgejahre wird noch erfolgen. b) Zum ESF-Mikrodarlehensfonds (Mikrodarlehensfonds Sachsen III) wurde am 26.°Mai°2016 mit dem SMWA für die Förderperiode 2014 – 2020 eine Vereinbarung geschlossen, wonach die SAB in den Jahren 2016 bis 2029 für die Verwaltung des Fonds sowie die Bearbeitung, Bewilligung, Verwaltung und Abwicklung der Mikrodarlehen Gebühren von 7,8 Mio. Euro erhält. Die Vereinbarung gilt bis zum 31.°März°2032. Frage 3: In wie vielen Fällen führte die Überprüfung und Neuvereinbarung der Vergütungspauschalen in den vergangenen zehn Jahren zu einer Absenkung der Vergütungspauschalen und in wie vielen Fällen wurden die Vergütungspauschalen angehoben? Die Höhe der Vergütung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. So wirken sich die Gestaltung der Förderverfahren, der Aufgabenumfang und der Umfang des Geschäfts (hier insbesondere Fallzahlen) maßgeblich auf die Vergütungshöhe der SAB aus. Diese Faktoren unterliegen im Rahmen der Förderperioden Veränderungen. Im Zeitverlauf spiegelt sich zudem die allgemeine Kostenentwicklung in der Vergütung wider. Seite 3 von 3 Eine Reduktion der Vergütungspauschalen im betrachteten Förderzeitraum ist nicht zu verzeichnen. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig 2018-11-06T09:15:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes