SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14970 Thema: Ausschreibungen und Vergabeverfahren des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in den Gemarkungen Kirchbach (Flurstück 447) und Wingendorf (Flurstück 304/d) im Landkreis Mittelsachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Bezug auf Ausschreibungen des ZFM zu Pacht von Landwirtschaftsflächen erreichen den Unterzeichner wiederholt Anfragen von Landwirten mit dem Vorwurf, dass diese Verfahren nicht transparent seien und Bieter bevorzugt würden. In der Ausschreibung zur Pacht von Landwirtschaftsflächen durch das ZFM findet sich folgende Formulierung : ,Das ZFM fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Pachtangebotes auf. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich das ZFM die Entscheidung vor: • wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird, ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/2711 86- 2018/50478 Dresden, l . November 2018 Zertifi kat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01 097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang fü r qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~Sft:CHsEN • gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen • jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen, • Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und • bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu verpachten, Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten , können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Die Angaben zur Gemarkung der Flurstücke wurden vermutlich irrtümlich vertauscht. Richtig muss es heißen: Flurstück 304/d Gemarkung Kirchbach Flurstück 44 7 Gemarkung Wingendorf Frage 1: Ist die Formulierung des ZFM Standard in den Verfahren bei der Verpachtung von Landwirtschaftsflächen und nach welchen Grundsätzen entscheidet das ZFM im Bieterverfahren „wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird" und unter welchen Umständen sind „gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen"? Der Staatsbetrieb ZFM verwendet die Formulierung bei der öffentlichen Bekanntmachung der Verpachtungsabsicht standardmäßig . Bei der Ausschreibung von Grundstücken zur Verpachtung handelt es sich nicht um eine förmliche Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, so dass die Rechte der Bieter hier eingeschränkt sind . Die Formulierung soll potenzielle Bieter und Pachtinteressenten rein vorsorglich auf die Rechtslage hinweisen. Seite 2 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN lj SACHsEN Grundlage der Ausschreibung sind §§ 55, 63 SäHO i. v. m. Nr. 1.2 der VwV zu § 63 und die ZFM-interne Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung . Im Regelfall entscheidet der Staatsbetrieb ZFM unverzüglich nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Geboten. Der Staatsbetrieb ZFM verpachtet entsprechend den Vorgaben der SäHO landwirtschaftliche Nutzflächen grundsätzlich zum vollen Wert (Verkehrswert) . Der Verkehrswert bestimmt sich in der Regel über die vorgenommene Ausschreibung und die darin erzielten Ergebnisse (Höchstgebot) , die grundsätzlich das aktuelle Marktpreisniveau wiedergeben. Die Auswahl der Pächter erfolgt zudem nach Eignung (Haupterwerbsnachweis, Grundsatz der Selbstbewirtschaftung des Pachtgegenstandes mit räumlicher Nähe zur Betriebsstätte ). Weist der Pächter des auslaufenden Pachtvertrages (Altpächter) nach, dass er bei Wegfall des Pachtgegenstandes aus seiner Betriebsfläche in seiner Existenz gefährdet ist, kann der Staatsbetrieb ZFM dem Altpächter die Zusage geben, auch wenn er nicht der Meistbietende ist. Voraussetzung dafür ist, dass er an der Ausschreibung teilgenommen hat und zum Höchstgebot pachtet. Frage 2: Wie stellt die ZFM grundsätzlich eine Transparenz der Bieterverfahren bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen sicher und wie wird ein transparentes Verfahren in Bezug auf das vorliegende Verfahren gewährleistet? Der Staatsbetrieb ZFM muss abwägen zwischen einer maximalen Transparenz der Ausschreibungsverfahren bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und dem schutzwürdigen Interesse der Ausschreibungsteilnehmer (Datenschutz) . Vor diesem Hintergrund werden die Ausschreibungsteilnehmer, die keine Pachtzusage erhalten , vom Staatsbetrieb ZFM über die Gründe der Nichtberücksichtigung ihres jeweiligen Gebotes schriftlich informiert. Das vorliegende Verfahren zur Ausschreibung der Verpachtung der landeseigenen Landwirtschaftsflächen Flurstück 304/d der Gemarkung Kirchbach und Flurstück 447 der Gemarkung Wingendorf ist noch nicht abgeschlossen. Die Frist zur Abgabe von Geboten endet erst mit Ablauf des 31 . Januar 2019. Bei der Entscheidung werden die vorgenannten Grundsätze berücksichtigt. Seite 3 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 3: Welcher detaillierte Ablauf liegt der Verpachtung von Landwirtschaftsflächen durch das ZFM von der Ausschreibung bis zum Abschluss des Pachtvertrages zugrunde, welcher Personenkreis ist bei der Entscheidungsfindung in einem Bieterverfahren beteiligt und welche Aktivitäten fanden in Bezug auf die vorliegende Ausschreibung bisher statt? Die jeweils zuständigen Objektmanager des Staatsbetriebes ZFM veran lassen rechtzeitig vor Beendigung eines bestehenden Pachtverhältnisses die Neuverpachtung des Pachtgegenstandes durch eine öffentliche Bekanntmachung der Verpachtungsabsicht (Ausschreibung) . Im Vorfeld wird die flächenmäßige Zusammensetzung des Pachtgegenstandes geprüft. Evtl. erfolgen Flächenarrondierungen, um angemessene Losgrößen bilden zu können, die es auch kleineren Landwirtschaftsbetrieben mit geringerer Kapitalkraft ermöglichen, ein konkurrenzfähiges Pachtzinsangebot abzugeben. Die Auswahl der Ausschreibungsmedien hängt vom jeweils zu erwartenden Bieterkreis ab. Unabhängig davon wird die Verpachtungsabsicht auf der ZFM-eigenen Homepage, über die Regionalverbände des Sächsischen Landesbauernverbandes, über die Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie über das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie veröffentlicht. Nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Geboten erfolgt die Auswertung und Entscheidungsfindung . Im Regelfall entscheidet der zuständige Objektmanager mit Zustimmung der Fachbereichsleiter in der Außenstelle des ZFM. Im Ausnahmefall (z.B. Recht an den Altpächter zum Eintritt ins Höchstgebot bei Existenzgefährdung , Abweichung von der maximalen Losgröße) entscheidet die Zentrale des ZFM. Mit dem ausgewählten Bieter wird der neue Pachtvertrag abgeschlossen und dieser dem zuständigen Amt für Landwirtschaft angezeigt. Die nicht berücksichtigten Bieter erhalten eine abschlägige Information. Seite 4 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Bei der vorliegenden Ausschreibung wurden die landeseigenen Flurstücke 304/d der Gemarkung Kirchdorf und 447 der Gemarkung Wingendorf aus den oben genannten Gründen zu einem neuen Pachtlos zusammengefügt. Die Verpachtungsabsicht wurde auf der ZFM-eigenen Homepage, über den Regionalverband des Sächsischen Bauernverbandes , über das Amt für Landwirtschaft beim Landratsamt Mittelsachsen, über das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und über die Stadt Oederan öffentlich bekannt gemacht. Frage 4: Wie werden die besonderen Rechtsvorschriften bei der Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen im Landschaftsschutzgebiet sichergestellt bzw. kontrolliert, welche Konsequenzen hat eine Nichtbeachtung durch den Pächter und in welcher Form wird die Einhaltung der Rechtsvorschriften am Beispiel des hier vorliegenden Verfahrens zukünftig sichergestellt ? Unabhängig davon, ob der Pachtgegenstand unter Schutz steht, sind in den Pachtverträgen einheitliche Vertragsregelungen enthalten , die eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landeseigenen Flächen unter Berücksichtigung der ökologischen Kriterien gewährleisten sollen . Bei Pachtflächen in relevanten Schutzgebieten stimmt sich der Staatsbetrieb ZFM vor der Veröffentlichung der Verpachtungsabsicht mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde über etwaige pachtvertragliche Pflichten des Pächters ab. Die Einhaltung der pachtvertraglichen Pflichten des Pächters erfolgt stichprobenweise und unter Einbindung der zuständigen Fachämter (Amt für Landwirtschaft, Untere Naturschutzbehörde , Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) , soweit für die Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes nicht ohnehin öffentlich-rechtliche Vorgaben aufgrund von Naturschutzgesetzen und Schutzverordnungen bestehen. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben obliegt den zuständigen Naturschutz- und Fachbehörden. Verstößt der Pächter gegen pachtvertragliche Pflichten, hat der Verpächter grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch oder einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe . Außerdem hat der Verpächter gegebenenfalls das Recht zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages. Seite 5 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SJ\CHsEN Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zur Pacht ausgeschriebenen Flächen der Gemarkungen Kirchbach und Wingendorf. Frage 5: Werden, wenn Schutzgebiete betroffen sind, sachsenweit sowie im vorliegenden Verfahren Ökolandbetriebe gegenüber konventionell wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben bei der Vergabe von Flächen des Freistaates Sachsen bevorzugt und wenn nein, warum nicht? Der Staatsbetrieb ZFM unterscheidet bei der Verpachtung von landeseigenen Landwirtschaftsflächen grundsätzlich nicht zwischen Ökolandbaubetrieben und konventionell wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Pachtgegenstand in einem Schutzgebiet befindet oder nicht. Damit wird gewährleistet, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb gewahrt bleibt und keine Flächenlenkung zu bestimmten Betriebs- und Wirtschaftsformen erfolgt. Mit freundlichen Grüßen t;.~:: Ha1(J Seite 6 von 6 2018-11-06T10:05:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes