STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h a rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114972 Thema: Rechtskonforme Bewältigung des europäischen Artenschutzrechtes beim Vorzeitigen Baubeginn des Harthkanals im Leipziger Südraum Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wurde zur Zulassung des vorzeitigen Baubeginns zu den artenschutzrechtlichen Schutzbestimmungen des S 44 Abs. I BNatSchG eine Befreiung oder eine Ausnahme erlassen und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Gemäß Tenor Nr. 2 des Bescheides zur Zulassung des vozeitigen Baubeginns der Landesdirektion Sachsen (LDS) vom 21. August 2018 wurde der Vorhabenträgerin eine Ausnahme nach $ 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt, da die Ausnahmevoraussetzungen gemäß S 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben waren. Frage 2: Welche geschützten Arten des Anhanges lV der FFH-RL, planungsrechtlich schützenswerten europäischen Vogelarten sowie Lebensraumtypen nach FFH-RL sind vom Projekt betroffen? Die mit dem Bescheid vom 21. August 2018 zugelassenen Maßnahmen betreffen ausschließlich (vorbereitende) Erdbaumaßnahmen, nicht das Projekt als Ganzes. Die Beantwortung der Frage bezieht sich daher nur auf den zum vorzeitigen Beginn zugelassenen Projektteil. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 5. Oktober 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t348 oresaen,J(. /0. )o/€ simul+ - - - -@ -(o -; - d.ekùnditffi6Srhñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen H¡nweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-G rundverord nu ng auf www.smul.sachsen.de " Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für vêrschlüssêlte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Der von der Vorhabenträgerin als Bestandteil der Antragsunterlagen übergebene ,,Artenschutzrechtliche Fachbeitrag" des Büros Knoblich, Zschepplin veruvies auf die vorgenommenen Kartierungen und stellte die Zauneidechse als einzig betroffene bodenbewohnende Art des Anhanges lV der FFH-Richtlinie im Vorhabensgebiet heraus . Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie sind von den zugelassenen Maßnahmen nicht betroffen. lm Zusammenhang mit den vorgenommenen Kartierungen für Vögel konnten die im Untersuchungsgebiet wertgebenden Offenlandarten, die in der Bergbaufolgelandschaft südlich von Leipzig häufig anzutreffen sind, nicht beziehungsweise nur in Form von Einzelsichtungen nachgewiesen werden (zum Beispiel Heidelerche, Brachpieper, Grauammer). Die mittelalten Laubholzwäldchen am Cospudener See werden nur von verbreiteten und häufigen Gehölzbrütern in durchschnittlicher Dichte besiedelt. Frage 3: Welche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wurden zum Schutz dieser Arten und Lebensraumtypen angeordnet? Gemäß Zitfer 9.2 des Bescheides vom 21. August 2018 wurden folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen angeordnet: o Gebot, die gesetzlichen Schonzeiten des $ 39 Abs. 5 BNatSchG zu beachten,o Anordnung einer ökologischen Bauüberwachung, . allgemeine Vermeidungsmaßnahmen (tägliche Kontrolle der Baugruben auf hineingestüzte Tiere, alternativ Sicherung der Baugrube mittels Fangzaun, Belehrung der bauausführenden Firmen bezüglich Einhaltung der naturschutzfachlichen Reglungen). Frage 4: Wie verändert sich der Erhaltungszustand/ die Vitalität der geschützten Populationen, welche Tötungen, erheblichen Störungen und funktional u n kom pens ie rbare n Lebensstätte nverl uste trete n auf? Der Einschätzung der Vorhabensträgerin, dass trotz des unvermeidbaren bauzeitlichen Eingriffes die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang durchgängig erhalten bleibt und die im Bereich der Bauflächen vorkommenden Zauneidechsen auf angrenzende Habitate ausweichen können, ist die Genehmigungsbehörde gefolgt und geht somit von einem stabilen Erhaltungszustand der lokalen Population aus. Weiterhin war zu berücksichtigen, dass mit Umsetzung des Vorhabens für die Zauneidechse ungünstige Lebensräume (dichtere Gehölzanpflanzungen ) durch Offenland und exponierte Böschungsstrukturen am Kanal ersetzt werden. Dadurch kann insgesamt eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ausgeschlossen werden. Die Zerstörung von Lebensstätten sowie der temporäre Verlust von Habitatstrukturen sind kompensierbar. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 5: Welche GEF-Maßnahmen (continuous ecological functionalitymeasures , l,ibersetzung etwa Maßnahmen für die dauerhafte ökotogische Funktionl iür europäisch geschützte Arten sind geplant und sind vor der Beeinträchtigung im Rahmen des voneitigen Baubeginns auch vollwirksam? Für die mit Bescheid vom 21. August 2018 zugelassenen Maßnahmen sind keine CEF- Maßnahmen geplant worden. Eine Anordnung von CEF-Maßnahmen war auch nicht erforderlich, da die Funktionalität der betroffenen Lebensräume auch weiterhin gegeben ist. ndlichen Grüßen Schmidt Seite 3 von 3 2018-10-26T07:13:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes