STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-vo n-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114973 Thema: Bau und Betrieb des Harthkanals unter Wahrung der Wasserqualität in den Gewässern Cospudener See, Floßgraben und Pleiße Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwiefern ist durch die geplante Einleitung von belastetem Wasser aus dem Zwenkauer See eine Verschlechterung der Gewässerqualität im Gospudener See und den unterliegenden Gewässern im Leipziger Auensystem zu erwarten? Die geplante Ableitung von Wasser aus dem Zwenkauer See in den Cospudener See wird nach den vorliegenden Untersuchungen temporär zu einer geringen Erhöhung des Sulfatgehaltes im Cospudener See (von aktuell 850 Milligramm pro Liter auf etwa 900 Milligramm pro Liter) und den unterliegenden Gewässern des Leipziger Auensystems (Floßgraben, Pleiße) führen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Sulfatgehalte des Cospudener Sees und der unterliegenden Gewässer (730 Milligramm pro Liter im Floßgraben , 390 Milligramm pro Liter in der Pleiße), ist keine Verschlechterung der relevanten biologischen Qualitätskomponente (Makrozoobenthos) zu erwarten. Dresden, !ç' /0 ,jOR s¡mut+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Ielefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 5. Oktober 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-10s0t2t349 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landw¡rGchaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftlr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de " Ke¡n Zugang für olektronisch s¡gn¡erte sowie für verschlüssèlte elektronische Dokumente - (o|- O) o) (f) @ oôt Seite 1 von 2 STAATSI\4IN'ISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 2: Wie werden s¡ch die zu beachtenden Parameter zur Bestimmung der Wasserqualität verändern? Die als Bestandteil der Antragsunterlagen zum Harthkanal vorgelegten limnologischen Prognosen weisen mit Ausnahme einer temporären Erhöhung des Sulfatgehaltes im Cospudener See keine Veränderung der Wasserqualitätsparameter aus (vergleiche auch Antwort zu Frage 1). Frage 3: Mit welcher Sicherheit ist eine Beeinträchtigung der Badegewässerqualität im Gospudener See ausschließbar? Eine Beeinträchtigung der Badegewässerqualität im Cospudener See durch die Überleitung von Wasser aus dem Zwenkauer See kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Die geplanten Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgen in Größenordnungen, bei denen Überschreitungen der laut Badegewässerrichtlinie einzuhaltenden bakteriologischen Parameter äußerst unwahrscheinlich sind. Frage 4: Wer würde für mögliche Einschränkungen der Badetauglichkeit des Gospudener Sees infolge des Anschlusses des Hartkanals haften? Der Cospudener See wird seit dem Jahr 2008 als EU-Badegewässer ausgewiesen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Ausweisung als Badegewässer besteht nicht. Dementsprechend besteht ebenfalls keine Haftung hinsichtlich möglicher Einschränkungen der Badetauglichkeit. Frage 5: Wurde bezüglich der Veränderung der Wasserbeschaffenheit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Gewässer im FFH-Gebiet ,,Leipziger Auensystem" angefertigt und was besagt diese? Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Gewässer im FFH-Gebiet ,,Leipziger Auensystem " ist im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens ,,Bau und Betrieb des Harthkanals" rechtlich nicht erforderlich. Die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf die Gewässer im oben genannten FFH-Gebiet wurden im landschaftspflegerischen Begleitplan und detailliert im Fachbeitrag der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den SS 27 und 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) betrachtet. Ergebnis beider Gutachten ist, dass keine Verschlechterungen der Oberflächenwasserkörper Floßgraben und Pleiße-4b bezüglich des ökologischen Potenzials und chemischen Zustands zum Prognosehorizont202T zu erwarten sind. Durch die geplanten Bewirtschaftungsmaßnahmen (vergleiche Antwort zu Frage 1) ist mittel- bis langfristig mit einer Verbesserung der Wasserqualität (Absinken der Sulfatkonzentration ) zu rechnen. Mit ichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-10-26T07:14:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes