Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dokument(Geschäftszeichen) Dresden, 30. Oktober 2018 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr. 6/14975 Thema: Richtlinie des SMWA zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind nachfolgende Ausführungen vorangestellt: „Es wird darum gebet, die Angaben für alle Vorhabens- /Förderbereiche der RL Landes-Technologieförderung (d.h. A) HORIZON-Prämie;B) Enterprise Europe Network (EEN) SACHSEN; C) Patentinformationszentren (PIZ); D) Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen ; E) Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen;F) Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen; G) Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen ) getrennt darzustellen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Vorhabensbereichen seit in Krafttreten der Richtlinie gestellt, wie viele abgelehnt und wie viele genehmigt? (Bitte für 2017 und 2018 getrennt darstellen). 2. In welcher Gesamthöhe wurden in den einzelnen Vorhabensbereichen seit in Krafttreten der Richtlinie Fördermittel bewilligt? (Bitte für 2017 und 2018 getrennt darstellen). 3. In welcher Höhe wurden in den einzelnen Vorhabensbereichen bewilligte Fördermittel bereits ausgezahlt? (Bitte für 2017 und 2018 getrennt darstellen). Der Staatsminister Seite 2 von 2 4. In welcher Höhe wurden in den einzelnen Vorhabensbereichen Fördermittel bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt, deren Auszahlung voraussichtlich in den Jahren 2018 bis 2022 erfolgen wird und welche Verpflichtungsermächtigungen ergeben sich daraus für den Landeshaushalt? (Angabe bitte nach Jahren getrennt darstellen). Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die zusammenfassende Antwort auf die Fragen eins bis vier ist der Anlage zu entnehmen. Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Richtlinie des SMWA zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung ) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Vorhabensbereich G) „Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen“ wurde mit der Änderung der Richtlinie aufgenommen und trat am 3. November 2017 in Kraft. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden bisher keine Verpflichtungsermächtigungen belegt. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlage Anlage Fördersituation nach Maßgabe der Richtlinie Landes-Technologieförderung ab Inkrafttreten der Richtlinie ab 01.07.2017 bewilligte Mittel gesamt, in Euro in 2017 für 2018 (VE*), in Euro in 2017 für 2019 (VE*), in Euro bewilligt ausgezahlt bewilligt bewilligt gestellt bewilligt abgelehnt A) HORIZON-Prämie 2.500,00 2.500,00 2.500,00 0,00 0,00 1 1 0 B) Enterprise Europe Network (EEN) Sachsen 442.643,00 0,00 0,00 420.000,00 22.643,00 1 1 0 C) Patentinformationszentren (PIZ) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 D) Patentverwertung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 E) Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 F) Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 G) Investitionen gemeinütziger externer Industrieforschungseinrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 0 0 445.143,00 2.500,00 2.500,00 420.000,00 22.643,00 4 2 0 in 2018 bewilligte Mittel gesamt, in Euro in 2018 für 2019 (VE*), in Euro in 2018 für 2020 (VE*), in Euro bewilligte Mittel ausgezahlte Mittel bewilligt bewilligt gestellt bewilligt abgelehnt A) HORIZON-Prämie 15.450,00 10.450,00 450,00 5.000,00 0,00 3 3 0 B) Enterprise Europe Network (EEN) Sachsen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 C) Patentinformationszentren (PIZ) 147.788,00 70.199,00 0,00 70.199,00 7.390,00 2 2 0 D) Patentverwertung 516.955,00 245.533,00 111.972,00 245.553,00 25.850,00 2 2 0 E) Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen 117.103,00 6.040,00 0,00 111.063,00 0,00 11*** 4 2 F) Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen 60.000,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 3*** 1 1 G) Investitionen gemeinütziger externer Industrieforschungseinrichtungen 5.228.044,00 2.798.193,00 1.319.925,00 1.932.457,00 497.394,00 9*** 8 0 6.085.340,00 3.130.415,00 1.432.347,00 2.424.272,00 530.634,00 30*** 20 3 * Verpflichtungsermächtigungen ** Datenstand: 15.Oktober 2018 *** enthält beantragte jedoch noch nicht bewilligte, nach der Bewilligung abgebrochene und vor der Bewilligung zurückgezogene Anträge Summe: Jahr 2017 Jahr 2018** Anträge in 2017 Anträge in 2018 Mittel für 2017, in Euro Mittel für 2018, in Euro Bezeichnung Fördergegenstand/ Vorhabensbereich Bezeichnung Fördergegenstand/ Vorhabensbereich Summe: 6-14975 614975Anlage FöVolumen 2018-11-02T12:16:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes