STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14978 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im August 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat August 2018 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 23 darunter Polizeirevier Chemnitz-Nordost 4 Polizeirevier Freiberg 2 Polizeidirektion Dresden 31 darunter Polizeirevier Dresden -Mitte 1 Polizeirevier Pirna 4 Polizeidirektion Görlitz 13 , darunter Polizeirevier Kamenz 1 Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 17 Polizeidirektion Zwickau 27 1 darunter Polizeirevier Zwickau 3 Landeskriminalamt Sachsen 159 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 Präsidium der Bereitschaftspolizei 94 Polizeiverwaltungsamt 4 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/66/55 Dresden, 2. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN %IMMEN ETT 1143 Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im August 2018 war bei 338 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat August 2018 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im August 2018 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 237 Fällen wurde im August 2018 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurde. frea: ci llichee Grüßen Prof Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-11-02T09:32:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes