STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14979 Thema: Krankenstand bei der sächsischen Polizei 3. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im 3. Quartal 2018, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten in den jeweiligen Behörden? Der Krankenstand der Beamten im 3. Quartal 2018 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand 0 Tage % Polizeidirektion (PD) Chemnitz 6,7 7,39 PD Dresden 5,6 6,11 PD Görlitz 7,7 8,46 PD Leipzig 7,8 8,54 PD Zwickau 6,7 7,39 Landeskriminalamt (LKA) Sachsen 5,2 5,67 Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP) 4,4 4,85 Polizeiverwaltungsamt (PVA) 5,4 5,98 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1,5 1,63 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/59 Dresden, 2. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten im 3. Quartal 2018 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand 0 Tage °A PD Chemnitz 5,2 5,70 PD Dresden 5,4 5,90 PD Görlitz 6,9 7,63 PD Leipzig 7,4 8,10 PD Zwickau 5,1 5,64 LKA Sachsen 5,5 6,01 BPP 5,5 6,06 PVA 4,1 4,48 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 3,5 3,80 Frage 2: Wie hoch ist der jeweilige Anteil (absolut) an Bediensteten der unter Frage 1 bezeichneten Gruppen, die länger als 6 Wochen krank sind? Bezüglich des Krankenstandes liegen im 3. Quartal 2018 für die Bediensteten Daten zum Gesamtkrankenstand und zum Krankenstand ohne Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauerten, vor. Aus der Differenz dieser beiden Werte ließe sich der Krankenstand der Bedienstetengruppen mit Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauerten, zwar errechnen, jedoch würde hier ein Durchschnittswert in Tagen keine statistische Aussagekraft besitzen, da nicht erhoben wird, wie viele Bedienstete die angefallenen Krankentage verursachten. Der prozentuale Wert stellt das Verhältnis der Anzahl der Tage des 3. Quartals 2018 zur Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage dar. Ein Durchschnittswert in Tagen würde sich auf die Gesamtzahl der jeweiligen Bedienstetengruppe der jeweiligen Dienststelle bzw. Einrichtung beziehen. Unter Hinweis auf die oben gemachten Ausführungen bezieht sich die Antwort auf den Krankenstand der Beamten im 3. Quartal 2018 ohne Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauerten, und den entsprechenden Durchschnitt pro Kopf. Freistaat SACHSEN Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand ohne Krankheitsdauer > 6 Wochen 0 Tage % PD Chemnitz 3,9 4,30 PD Dresden 3,2 3,47 PD Görlitz 4,3 4,75 PD Leipzig 4,7 5,15 PD Zwickau 3,2 3,56 LKA Sachsen 3,0 3,27 BPP 3,6 3,95 PVA 3,0 3,30 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0,9 1,00 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Unter Hinweis auf die oben gemachten Ausführungen bezieht sich die Antwort auf den Krankenstand der Tarifbeschäftigten im 3. Quartal ohne Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauerten, und den entsprechenden Durchschnitt pro Kopf. Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand ohne Krankheitsdauer > 6 Wochen 0 Tage % PD Chemnitz 3,0 3,33 PD Dresden 3,5 3,90 PD Görlitz 4,6 5,06 PD Leipzig 5,5 6,03 PD Zwickau 3,5 3,88 LKA Sachsen 3,3 3,66 BPP 3,2 3,54 PVA 2,6 2,87 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2,2 2,40 letlreuldlichen Grüßen ( / /1 1(14 Hrot. ur. Koiand vvolier Seite 3 von 3 2018-11-02T09:43:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes