STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14984 Thema: Frauen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Gesamtzahl wohnungsloser Frauen in Sachsen? Wie viele davon sind a) allein lebende Frauen, b) Alleinerziehende Frauen (nach Anzahl der Kinder) c) Frauen mit Behinderungen, d) Frauen mit psychischen Erkrankungen, e) Minderjährige, f) Frauen über 67 Jahre? Frage 2: Welchen Anteil haben wohnungslose Frauen nach Kenntnis der Staatsregierung an der Gesamtzahl aller Wohnungslosen in Sachsen, und wie viele wohnungslose Frauen sind a) offen wohnungslos, b) verdeckt wohnungslos? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Sächsische Staatsregierung verfügt nicht über valide Daten zu wohnungslosen Personen im Freistaat Sachsen und hat damit auch keine Zahlen speziell für wohnungslose Frauen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-18/870 Dresden, c3J Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Welche finanziellen Mittel stellt die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit insgesamt zur Verfügung? Welcher Anteil entfällt dabei auf Wohnungslosigkeit für Frauen? Bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln? Die Staatsregierung stellte in den Jahren 2017 und 2018 finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen EUR zur Verfügung, um der Wohnungslosigkeit einkommensschwacher Haushalte vorzubeugen. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nicht möglich, da mit den Fördermitteln mietpreis- und belegungsgebundene Mietwohnungen finanziert werden, die an beliebige einkommensschwache Haushalte vermietet werden. Im Übrigen ist die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit eine originäre kommunale Aufgabe , die von den Kommunen im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen wird. Frage 4: Was unternimmt die Staatsregierung konkret, um die Situation von wohnungslosen Frauen zu verbessern, beispielsweise um Frauen in gemischtgeschlechtlichen Notunterkünften, Obdächern und ähnlichen Einrichtungen vor Gewalt zu schützen ? Zur 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) im Juni 2018 hat Sachsen einen Beschlussvorschlag von Niedersachsen zu Frauen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, mitgetragen. Die GFMK hat dort im Beschluss festgestellt, dass Frauen in besonderer Art und Weise von den Folgen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind und daher spezifische Unterstützung benötigen. Sie stellen eine besonders vulnerable Gruppe der Menschen in Wohnungsnot dar. Um dem steigenden Hilfebedarf dieser Frauen gerecht zu werden, bedarf es besonderer Anstrengungen der mit dieser Thematik befassten staatlichen und nicht staatlichen Stellen. Der Beschluss hat im Weiteren folgende Zielstellungen: 1. die Anstrengungen im sozialen Wohnungsbau weiter zu verstärken, 2. die Einführung einer bundeseinheitlichen geschlechterdifferenzierenden Wohnungsnotfallstatistik voranzubringen, 3. auf Bundesebene Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Leitlinien und Konzepten zu initiieren, die den besonderen Anforderungen wohnungsloser Frauen Rechnung tragen. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-11-02T09:38:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes