SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14985 Thema: Abstimmungsverhalten über die lnitiative im Bundesrat zur Enveiterung des verfassungsrechtlichen Schutz aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen ldentität Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland- Pfalz, Thüringen wurde in seiner 968. Sitzung des Bundesrates der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Giundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz l) in Drs. 225118 eingebracht und in die Ausschüsse verwiesen. Während der Ausschuss für Frauen und Jugend die Einbringung in den Bundestag empfahl, sprachen sich der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für lnnere Angelegenheiten gegen eine solche Einbringung aus. Der Gesetzesentwurf wurde in der 969. Sitzung des Bundesrates, auch mit den Stimmen der Staatsregierung, vertagt. lm sächsischen Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen formulierte die Staatsregierung als Maßnahme:,,Die Staatsregierung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Fachministerebene sowie auf Bundesebene Fürl die Belange von trans- und intergeschlechtlichen Menschen ein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gestaltete sich das Abstimmungsverhalten der Vertreter_innen des Freistaates Sachsen in den oben genannten Ausschüssen zuÍ Bu ndesratsd ru cksache 2251 18? ln den Ausschüssen des Bundesrates sind die jeweiligen Fachressorts der Staatsregierung vertreten. Entsprechend ihrer Ressortzuständigkeit stimmen sie dort über die eingereichten Anträge ab. Daraus gehen die Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl ïelefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 1S4.2-1 05't I 32t2886- 201 8/558579 Dresden 7( onoøe¡zorc Die Kampagne des Freistaates Sachsen. I gn-. SACHSENti * ** DORTLTEGTEUROPA Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Ausschussempfehlungen für das Plenum hervor. Die Ausschussberatungen sind nicht öffentlich. Dieses Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Staatsregierung positioniert sich erst im Plenum und gibt ihr dortiges Abstimmungsverhalten seit Anfang Mai 2015 auch öffentlich bekannt (www. landesvertretu no. sachsen. de). Frage 2: Aus welchen wesentlichen Gründen stimmten die Vertreter_innen des Freistaates Sachsen für eine Vertagung der Initiative in der 969. Sitzung des Bundesrates? Das Land Berlin hat als Antragsteller der lnitiative die Vertagung beantragt. Solche verfahrensleitenden Anträge eines Landes werden von den anderen Ländern in der Regel unterstützt, wenn der Antragsteller den Beratungsgegenstand weiter in Ausschüssen beraten will. Frage 3: Welche Möglichkeiten nutzt die Staatsregierung auf Fachminister_innenebene, um sich für die Belange von a) trans- und b) intergeschlechtlichen Menschen einzusetzen? Frage 4: Welche Möglichkeiten nutzt die Staatsregierung auf Bundesebene, um sich für die Belange von a) trans- und b) intergeschlechtlichen Menschen einzusetzen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 und 4: Die Staatsregíerung bringt die Thematik im Rahmen der Konferenz der Gleichstellungsund Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ein. lm Rahmen der 25. Konferenz der GFMK erfolgte unter der Überschrift ,,Rechtliche Absicherung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität" eine Beschlussfassung dahingehend, dass in Weiterführung der Beschlüsse aus der 22. und 24. GFMK die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die die Lebenssituation transgeschlechtlicher und intergeschlechtlicher Menschen gleichermaßen in den Bick nehmen soll, begrüßt wird. Die GFMK hält das Anliegen, eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität zu ermöglichen, für dringend. Ðie Länder sollen hierzu in den Reformprozess eingebunden werden. Ferner wurde gegenüber den weiteren betroffenen Fachministerkonferenzen die Bitte geäußert, erforderliche Anderungen im Landesrecht vorzunehmen. Der Freistaat Sachsen unterstützte den von Berlin eingebrachten Beschlussvorschlag durch Mitantragstellung. Die Staatsregierung plant im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Sachsen. lm Rahmen von Gesprächen zwischen der LAG Queeres Netzwerk und der Sächsischen Landesärztekammer sollen auch Bedarfe, Konzepte und Umsetzungsmöglichkeiten für ein Kompetenzzentrum zur interdisziplinären Beratung von intersexuellen Personen und deren Eltern in Sachsen erörtert werden. Seite 2 von 3 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Weitere Maßnahmen und lnitiativen auch mit Blick auf Bundes- und Fachministerebene, die sich ggf. aus diesen Gesprächen ergeben, werden durch die Staatsreg ierung geprüft. Frage 5: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die tatsächliche Wirksamkeit des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen ldentität nach der aktuellen Fassung Art.3 Abs.l GG? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Die Staatsregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der aktuellen Fassung des Artikel 3 Abs 1 GG und Diskriminierungen, bezogen auf die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche ldentität. Mit freundlichen Grüßen ô (M\r<-- Oliver Schenk Seite 3 von 3 2018-11-02T09:35:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes