STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14986 Thema: PEGIDA-Demonstration am 01.10.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Anmerkungen vorangestellt: „Laut Medieninformation 570/2018 der Polizei Sachsen (https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_59944.htm) trugen Einsatzkräfte im Zuge des Demonstrationsgeschehens am Abend des 1. Oktober 2018 in Dresden ca. 30 Personen weg und drängten weitere Demonstrationsteilnehmerinnen der Demonstration ,Nationalismus raus aus den Köpfen' ab. Dabei sollen Augenzeugenberichten zufolge mindestens 2 Personen verletzt worden sein. In der Medieninformation heißt es demgegenüber ,Dabei wurde niemand verletzt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich das Einsatzgeschehen zum heutigen Zeitpunkt dar, insbesondere welche (neuen) Erkenntnisse liegen hinsichtlich verletzter Personen vor? Frage 2: Wurde die Entscheidung zur räumlichen Beschränkung und zum Wegtragen bzw. Wegdrängen der Versammlungsteilnehmer seitens der Polizei Sachsen oder durch die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden getroffen? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/56-2018/72581 Dresden, 2. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Frage 3: Inwieweit wurde, insbesondere mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen , vor der Entscheidung nach Ziffer 2. eine Umleitung des PEGIDA-Zugs über die nur wenige Meter entfernte Reitbahnstraße oder eine andere Strecke erwogen und ggf. aus welchen konkreten Gründen nicht getroffen? Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen wegen welches Lebenssachverhaltes und Straftatbestandes wann eingeleitet und ggf. wie abgeschlossen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Am 1. Oktober 2018 fand in Dresden ein Aufzug des PEGIDA Fördervereins e. V. statt. Zeitgleich wurde ein Aufzug unter dem Motto „Nationalismus raus aus den Köpfen" durchgeführt. Im Zuge dessen führten die Teilnehmer dieses Aufzuges um 18:35 Uhr eine Zwischenkundgebung auf der Prager Straße durch. Diese fand abweichend vom durch die Versammlungsbehörde erlassenen Versammlungsbescheid an einer anderen Örtlichkeit statt. Aufgrund der Gegebenheiten wäre ein Passieren des Aufzugs des PEGIDA Fördervereins e. V. nicht mehr möglich gewesen. Dem Versammlungsleiter des Aufzuges unter dem Motto „Nationalismus raus aus den Köpfen" wurde durch die Versammlungsbehörde angeboten, die Zwischenkundgebung am ursprünglich beschiedenen Ort oder auf der Prager Straße in Höhe des Karstadt- Warenhauses durchzuführen. Beides lehnte dieser ab. In der Folge erteilte die Versammlungsbehörde eine räumliche Beschränkung für die Zwischenkundgebung auf der Prager Straße in Höhe Kleine Trompeterstraße. Die theoretisch in Betracht kommende Umverlegung der sich hier darstellenden Anlassversammlung des PEGIDA Fördervereins e. V. wurde durch die Versammlungsbehörde im Hinblick auf die Auswahl des Störungsverursachers im Anlass-/Gegenprotestverhältnis und dem Prioritätsgrundsatz als unverhältnismäßig bewertet. Die Versammlungsteilnehmer wurden durch Polizeibedienstete aufgefordert, der Beschränkung nachzukommen. Da diese den Aufforderungen nicht nachkamen, setzte der Polizeivollzugsdienst die räumliche Beschränkung mittels unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt durch. Ca. 30 Personen, die sich auf die Prager Straße gesetzt hatten, wurden weggetragen. Die Zwischenkundgebung konnte anschließend in unmittelbarer Hör- und Sichtweite der PEGIDA-Versammlung weiter durchgeführt werden. Die Versammlung wurde ohne weitere Störungen um 20:15 Uhr beendet. Im Sachzusammenhang leiteten Polizeibedienstete jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Die erfragten Umstände sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES 1NNERN Durch ehemalige Teilnehmer des Aufzuges unter dem Motto „Nationalismus raus aus den Köpfen" wurde 20:25 Uhr eine Versammlung mit ca. 30 Teilnehmern am Wiener Platz in Höhe des Lokals „Dschingis Khan" angezeigt und durchgeführt. Die Versammlung wurde störungsfrei um 21:50 Uhr beendet. Während des gesamten Einsatzverlaufes wurden keine Verletzungen von Versammlungsteilnehmern bekannt. undlichen ßrüßen 1 /‘-••• P o . Dr. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-11-02T09:33:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes