SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/14989 Thema: Initiative "Be Smart- Don't Start" Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut SäZ hat das Kulturministerium eine neue Runde der Initiative 'Be Smart - Don't Start' eingeläutet. Aufgerufen sind Schüler ab Klasse fünf, dabei muss die angemeldete Klasse sechs Monate lang rauchfrei bleiben. Im Flyer der Initiative wird erklärt, es gehe um die 'Verzögerung bzw. Verhinderung des Einstiegs in das Rauchen bei nichtrauchenden Schülerinnen und Schülern' bzw. das 'Einstellen des Zigarettenkonsums bei den Schülerinnen und Schülern, die bereits mit dem Rauchen experimentieren , sodass sie nicht zu regelmäßigen Rauchern werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt die Staatsregierung den Aufruf ab Klasse fünf (Schüleralter 11/12 Jahre) mit dem Fokus auf die Klassen sechs bis acht mit der Tatsache, dass Tabakwaren erst ab 18 Jahren verkauft werden dürfen? Dem Mikrozensus "Fragen zur Gesundheit - Rauchgewohnheiten der Bevölkerung 2017" des Statistischen Bundesamtes zufolge liegt das durchschnittliche Alter des Rauchbeginns sächsischer Raucher bei 17 Jahren und drei Monaten. Ein Ergebnis der im Rahmen des Mikrozensus erfolgten zusätzlichen Befragung zur Gesundheit im Jahr 2013 war, dass in Sachsen etwa 15 % junger Frauen und etwa 18 % junger Männer im Alter von 15 bis 20 Jahren rauchten (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2015). Diese Zahlen verdeutlichen die bekannte Tatsache, dass auch Minderjährige Zugang zu Tabakprodukten haben können, ohne dass Sorgeberechtigte zwingend davon Kenntnis haben müssen. Daher sollte frühzeitig mit der Seite 1 von 5 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 8. Oktober 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/123 Dresden,~ . Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS S SACHsEN Suchtprävention begonnen werden (im speziellen Fall mit der Prävention des Tabakkonsums ). Nationale Trends belegen, dass es zielführend ist, besonders Kinder und Jugendliche in Klassenstufen, in denen noch nicht geraucht wird oder nur wenige Schülerinnen und Schüler rauchen, in ihrer Motivation zum Nicht-Rauchen zu bekräftigen. Frage 2: Wie viele sächsische Schüler in welchen Altersgruppen gelten als Gelegenheits - oder regelmäßige Raucher? Der Staatsregierung liegen keine Zahlen vor. Eine separate Abfrage zur Erfassung dieser Zahlen wird durch die Staatsregierung auch nicht initiiert. Begründung: Im konkreten Fall müssten mehr als 290.000 Schülerinnen und Schüler und 13.900 Klassen ab Klassenstufe 5 befragt werden. Pro Klasse (Herleitung des Sachverhalts und zielführende pädagogische Thematisierung im Unterricht sowie Erfassung und Weiterleitung der Zahl Raucher und Gelegenheitsraucher) ist eine Unterrichtsstunde einzuplanen und diese müsste zudem terminlieh kurzfristig umgesetzt werden. Ein Eingriff (Störung) in die geplante Unterrichtsarbeit wäre unausweichlich. Der formale berechenbare Zeitaufwand würde demnach mindestens 13.900 Unterrichtsstunden betragen. Das sachsenweite Zusammenfassen würde einen weiteren nicht realistisch benennbaren Zeitaufwand einschließen. Zudem bleibt offen, ob die Beantwortung durch die Schüler mit den Beobachtungen durch Mitschüler und Lehrkräfte übereinstimmt. Eine abschließende Klärung unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten würde einen weiteren und sehr erheblichen Arbeitsaufwand beanspruchen. Vor diesem Hintergrund ist eine solche Abfrage nicht zielführend. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zurnutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April1998, Vf. 14-1-97). Frage 3: Wie viele Schüler in welchen Klassenstufen aus welchen Schulen beteiligten sich seit 2010 an der Initiative (bitte auflisten nach Klasse und Schule)? Frage 4: Wie viele Klassen brachen die Teilnahme ab, weil mehr als 10% der Schüler/Woche doch rauchten? Seite 2 von 5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Schuljahr Klassenstufe Zahl Klassen 2010/2011 kooperierende 3 Klassen 1 5 28 6 79 7 107 8 66 9 20 10 1 2011/2012 kooperierende 1 Klassen 5 27 6 66 7 94 8 45 9 15 10 6 2012/2013 kooperierende 1 Klassen 5 15 6 75 7 85 8 36 9 9 10 2 2013/2014 kooperierende 3 Klassen 5 18 6 59 7 75 8 51 9 11 10 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Zahl Klassen, Zahl Schüler die abgebrochen haben 55 0 577 0 1.802 4 1.433 3 1.508 3 430 0 20 0 18 0 644 0 1.496 4 2.182 6 1.030 2 360 1 121 0 12 0 367 0 1.757 5 1.958 6 865 6 191 0 41 0 41 0 445 0 1.411 4 1.805 5 1.175 5 258 0 106 0 1 "Kooperierende Klassen" sind Klassen mit geringer Schülerzahl an Förderschulen, die sich gemeinsam mit einer weiteren Klasse ihrer Schule zur Gewährleistung einer zielführenden Gruppengröße (Gruppendynamik) am Wettbewerb beteiligen . Seite 3 von 5 2014/2015 kooperierende 2 Klassen 5 18 6 71 7 85 8 50 9 11 10 5 2015/2016 kooperierende 4 Klassen 5 19 6 62 7 94 8 51 9 15 10 2 2016/2017 kooperierende 3 Klassen 5 16 6 44 7 70 8 46 9 21 10 5 2017/2018 kooperierende 3 Klassen 5 13 6 55 7 66 8 45 9 19 10 10 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 21 435 1.620 2.025 1.214 243 117 46 382 1.466 2.204 1.263 354 34 51 351 968 1.594 1.037 496 105 55 285 1.172 1.591 1.063 416 227 ~SACHsEN 0 0 3 3 5 2 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 5 4 2 0 0 0 3 3 5 4 1 Das Benennen der am Wettbewerb teilgenommenen Schulen an Dritte bedarf aus datenschutzrechtlichen Gründen der Zustimmung der jeweiligen Schule. So bedarf die Weitergabe von Teilnehmerinformationen an Dritte einer Einverständniserklärung (s. www.besmart.info). Frage 5: Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern tritt nicht das Kultusministerium als Förderer der Initiative auf, sondern die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung. Wie viele Mittel erhielt die Vereinigung für dieses Initiative seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. im genannten Zeitraum zur Verfügung gestellten Mittel sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich . Seite 4 von 5 Kalenderjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mit freundlichen Grüßen Seite 5 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Mittel in Euro 22.147,27 27.005,00 25.737,00 37.518,00 25.500,00 15.129,50 26.605,46 22.620,35 17.754,54 2018-11-01T09:38:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes