STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14994 Thema: Effekte der bundesweiten Wohnsitzauflage in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über wie viele Anträge auf Umzug aus anderen beziehungsweise in andere Bundesländer der Bundesrepublik entschieden Ausländerbehörden in ihrer Funktion als Wegzugs- wie Zuzugsbehörden seit Inkrafttreten der bundesweiten Wohnsitzauflage am 06. August 2018 durch das Integrationsgesetz und wie oft wurde dem Antrag zugestimmt beziehungsweise wurde er abgelehnt, bei letzterer Entscheidung jeweils aus welchen Gründen (bitte die einzelnen Fälle auf Wegzugs - wie Zuzugsbehörden aufschlüsseln mit der jeweiligen Entscheidung der einzelnen Behörde und bitte die schlussendlichen, tatsächlichen Zugzugs- beziehungsweise Wegzugszahlen für Sachsen sowie pro Landkreis/ kreisfreier Stadt angeben)? Seit dem 6. August 2016 entschieden die Ausländerbehörden der Landeshauptstadt Dresden, der Kreisfreien Städte Leipzig und Chemnitz sowie der Landkreise Zwickau, Vogtlandkreis und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über 1.190 Anträge auf Umzug im Sinne der Fragestellung. Die in der nachfolgenden Tabelle enthaltene Aufschlüsselung nach Wegund Zuzugsanträgen sowie nach Entscheidung beruht auf den Angaben der unteren Ausländerbehörden, soweit diese bis zur Beantwortung der Kleinen Anfrage vorlagen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/254 Dresden, 5. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Anträge auf Wegzug Zuzug Zustimmung Ablehnung Bautzen k. A. k. A. k. A. k. A. Erzgebirgskreis k. A. k. A. k. A. k. A. Görlitz k. A. k. A. k. A. k. A. Leipzig k. A. k. A. k. A. k. A. Meißen k. A. k. A. k. A. k. A. Mittelsachsen k. A. k. A. k. A. k. A. Nordsachsen k. A. k. A. k. A. k. A. Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 25 3 25 3 Vogtlandkreis 108 17 54 71 Zwickau* 40 16 33 19 Chemnitz, Stadt 220 150 187 183 Dresden, Stadt 59 1 49 11 Leipzig, Stadt 551 378 173 Gesamt 1.190 726 460 * vier offene Anträge zum Zeitpunkt der Beantwortung k. A. = keine Angaben Als Ablehnungsgründe gaben die unteren Ausländerbehörden u. a. die fehlende Zustimmung der Zuzugsbehörde, die fehlende Zuständigkeit der Wegzugsbehörde oder das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 12a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (Aufenth G) an. Weitere Angaben zu Weg- und Zuzugsbehörden und jeweiliger Entscheidung wurden von den unteren Ausländerbehörden nicht gemacht und sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 2: Wie viele Anhörungen wurden seit Inkrafttreten der bundesweiten Wohnsitzauflage am 06. August 2018 durch das Integrationsgesetz über Zuweisungen nach Sachsen mit welchem Ergebnis durchgeführt und wie viele Widersprüche bzw. Klagen gegen Wohnsitzzuweisungen mit welchem Ergebnis eingelegt? (bitte nach Ausländerbehörden aufschlüsseln sowie nach dem jeweiligen Schutzstatus (Asylberechtigung, anerkannte Flüchtlinge, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot )? Die Verpflichtung zur Wohnsitznahme nach § 12a Abs. 1 AufenthG entsteht kraft Gesetzes und nicht durch Erlass eines Verwaltungsaktes. Einer Anhörung bedarf es daher nicht. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Bezüglich einer gebietsbezogenen Wohnsitzauflage nach § 12a Abs. 2 bis 4 AufenthG wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Drs.-Nr. 6/14995 verwiesen . undlichen Grüßen Prof. Dr.%land Wöller Freistaat SAC]-] SEN Seite 3 von 3 2018-11-06T09:45:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes