STAATSM11M1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJTZ Freistaat rrciMddi SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Ihr Zeichen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-14/631 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUND- Dresden NIS 90/DIE GRÜNEN ^Oktobe Drs.-Nr.: 6/15 Thema: Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ehemalige DDR-Heimkinder konnten bis zum 30. September 2014, als Entschädigung für Folgeschäden, Anträge auf Leistungen aus dem Heimkinder-Fonds einreichen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ wurden im Freistaat Sachsen seit der Einrichtung des Fonds bis zur Antragsfrist am 30.09.2014 gestellt? (Bitte jährlich aufschlüsseln) Die Möglichkeit der Antragsstellung ist nicht gegeben. Um Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen zu können, war eine Bedarfsmitteilung erforderlich. Die jährlichen Mitteilungen bei der sächsischen Anlauf- und Beratungsstelle schlüsseln sich wie folgt auf: 2012: 696 2013: 1.548 2014: 3.536 Gesamt: 5.780. Frage 1 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Betroffene warten derzeit auf ein Beratungsgespräch bei der Anlaufund Beratungsstelle für Betroffene der ehemaligen DDR-Heimerziehung (Bitte Wartezeit angeben)? 4.508 Betroffene warten auf ein Beratungsgespräch. Aufgrund der Vielzahl der Mitteilungen sind dezidierte Angaben zu den Wartezeiten nicht möglich. Frage 3: Bietet der Freistaat Sachsen den Antragsstellern bei Bedarf weiterführende Be-treuungs- und Beratungsangebote? (Wenn ja, bitte benennen.) In Ergänzung des DDR-Heimkinderfonds und über dessen Leistungen hinaus fördert das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau ein Projekt „Betreuung ehemaliger DDR-Heim-kinder“, welches der biografischen Aufarbeitung Betroffener und insbesondere der Vernetzung von Betroffenen in Sachsen dient. Im Bedarfsfall können Betroffene durch die Mitarbeiterinnen der Anlauf- und Beratungsstelle an dieses Angebot vermittelt werden oder eigenständig Kontakt dorthin aufnehmen. Darüber hinaus ist die Anlauf- und Beratungsstelle auch bei der Kontaktaufnahme zu anderen weiterführenden Hilfe- und Unterstützungsangeboten in unterschiedlichen Trägerschaften behilflich. Beispielsweise erfolgt eine Vermittlung zu: - Trauma- und Psychotherapeuten, - Lebens- oder Familienberatungsstellen, - Schuldnerberatungsstellen, - Suchberatungsstellen oder - Mobilen Behindertendiensten. Darüber hinaus werden auch Kontakte zu Ansprechpartnern bei den Kirchen vermittelt. Frage 4: Durch welchen Haushaltstitel und in welcher Höhe wird die Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene der ehemaligen DDR-Heimerziehung finanziert (bitte jährlich auflisten)? Die Finanzierung der Anlauf- und Beratungsstelle erfolgt im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen über Kapitel 0803 Titel 633 06 „Erstattungen von Kosten der Anlaufund Beratungsstelle des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990““. Die Aufwendungen pro Jahr betrugen: 2012: 115.503,79 Euro 2013: 201.176,24 Euro voraussichtlich 2014: 325.477,00 Euro. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viel hat der Freistaat Sachsen bis zum 30.09.2014 in den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ eingezahlt? Mit Stand vom 30.09.2014 zahlte der Freistaat Sachsen folgende Beträge in den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ ein: 2012: 740.750,00 Euro 2013: 3.274.115,00 Euro 2014: 5.614.885,00 Euro. Bisher belaufen sich damit die Einzahlungen des Freistaates Sachsen in den Fonds auf 9.629.750,00 Euro. Seite 3 von 3