STAATSMIN1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15029 Thema: Rassistisch motivierter Brandanschlag und Tod von Ruth K. in Döbeln Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Infolge eines Brandanschlags auf ein Wohnhaus in der Albert- Schweitzer -Straße 23 in Döbeln am 1. März 2017 starb die 85 -jährige Ruth K.. Das eigentliche Ziel dieses und drei weiterer vorangegangener Brandanschläge war allerdings nicht die Frau K., sondern der in dem Haus wohnende Mehdi G. Im Prozess am Landgericht Chemnitz warf die Staatsanwaltschaft der tatverdächtigen Gisela B. vor, viermal aus ‚Ausländerhass' einen vorsätzlichen Brand im eigenen Haus gelegt zu haben. Sie wurde schlussendlich zu 9 Jahren Haft verurteilt. Aufgrund der rassistischen Tatmotivation wurde der Fall in die Statistik rechtsmotivierter Morde von Zeit und Tagesspiegel aufgenommen (vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/todesopfer -rechte-gewalt-karteportraet). Auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bejaht diese Kategorisierung. ,Ausschlaggebend für die Einstufung als politisch motiviertes Gewaltdelikt, sagt Wolfgang Klein als Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft, sei die unzweifelhafte Tatmotivation ‚Ausländerhass'. heißt es im Artikel der Journalistin Heike Kleffner in zeitonline vom 30.9.2018 (vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/rechtsextremismus -rassismus-brandstiftung-statistik-landeskriminalamt-sachsenkritik /). SMI und Polizeibehörden ordnen den Tod von Ruth K. dagegen nicht als rechts motivierte Straftat ein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/87 Dresden, 7. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Aus welchen Gründen kategorisiert die Staatsregierung den Tod von Ruth K. trotz offenkundiger Tatumstände nicht als rechtsmotiviert? Frage 2: Inwiefern wurde durch die Staatsregierung die Anerkennung von Ruth K. als Todesopfer rechter Gewalt geprüft und was sind die konkreten Ergebnisse der Prüfung ? Frage 3: Wie erklärt sich die Staatsregierung die Diskrepanz zur Einordnung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Das in Rede stehende Urteil ist seit dem 24. September 2018 rechtskräftig; die schriftliche Begründung liegt der Polizeidirektion Chemnitz seit dem 17. Oktober 2018 vor. Im Ergebnis ist der ausländerfeindliche Tathintergrund nicht im Zuge der polizeilichen Ermittlungen , sondern erst im Rahmen der Hauptverhandlung zu Tage getreten. Dies erklärt die aufgeworfene Diskrepanz. Die sachbearbeitende Polizeidirektion Chemnitz hat die nunmehr vorliegende Urteilsbegründung unverzüglich geprüft und zwischenzeitlich die entsprechende Erfassung des o. g. Falles als politisch rechts motivierte Straftat im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität ans Landeskriminalamt Sachsen (und von dort ans Bundeskriminalamt) bereits veranlasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung in der Stellungnahme der Staatsregierung zu dem Antrag Drs.-Nr. 6/4057 hingewiesen. Frage 4: Was wurde durch die zuständigen Behörden unternommen um Mehdi G. als eigentliches Ziel der rassistisch motivierten Tötungsversuche zu schützen, zu entschädigen o.ä.? Im Zusammenhang mit den im o. g. Fall geführten Ermittlungen lagen der sachbearbeitenden Polizeidirektion Chemnitz keine konkreten Erkenntnisse vor, die individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich gemacht hätten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Staatsregierung zu 11.4 der o. g. Stellungnahme verwiesen. Demnach gibt es für Opfer von Gewalttaten zahlreiche Opferhilfeeinrichtungen, die viele Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Hierzu zählt beispielsweise die psychosoziale Betreuung und Beratung, die Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten, Krisenintervention , Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts- und Arztterminen, psychosoziale Prozessbegleitung, Unterstützung bei der Stellung von Anträgen und Informationen über finanzielle Hilfen und Ansprüche, z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die meisten Opferhilfeeinrichtungen stehen dabei allen Opfern von Gewalttaten ohne Einschränkung auf einen bestimmten Hintergrund der Tat offen. Wie bereits dargelegt FreistaatJi l SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN bietet die sächsische Polizei unter https://www.polizei.sachsen.de/de/23222.htm einen landesweiten Überblick über passende und ortsnahe Angebote der Opferhilfe für Betroffene von Straftaten an. Dort können auch die in den jeweiligen Bereichen tätigen Opferhilfeeinrichtungen unter weiterführenden Links direkt abgerufen werden. lichen Grüßen Hof. Dr. Roland VVöller Freistaat SAC1-I SEN Seite 3 von 3 2018-11-07T12:12:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes