STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15030 Thema: Abschiebung von Minderjährigen aus Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele minderjährige Geflüchtete leben derzeit in Sachsen? (bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen bis 5 Jahre, 6 bis 10, 11 bis 15 und 16 — 18 sowie nach Geschlecht und wenn möglich nach Aufenthalt in welchem Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt aufschlüsseln) Frage 2: Wie haben Sich diese Zahlen seit 2016 entwickelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der sehr allgemein gefasste Begriff „Geflüchtete" wird weder im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) noch im Asylgesetz (AsylG) verwendet. Die Staatsregierung geht bei der Beantwortung der Fragen davon aus, dass sich diese auf den Personenkreis beziehen, der ein Asylverfahren durchläuft. Diesbezüglich weist das Ausländerzentralregister (AZR) Zahlen zu den erteilten Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 1 bis 3 AufenthG für anerkannte Asylberechtigte , Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Ausländer mit festgestelltem Abschiebeverbot aus. Darüber hinaus enthält die AZR-Statistik die Zahl der Asylbewerber im Verfahren mit Aufenthaltsgestattung sowie die Zahl der Ausreisepflichtigen, wobei diese Angaben nicht nach Asylbezug differenziert sind. Bezüglich der Zahlen und Entwicklung sowie der Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte wird auf die Anlage verwiesen. Eine Differenzierung nach den gewünschten Altersgruppen ist nicht möglich, da das AZR bei Minderjährigen nur die Altersgruppen „bis 16" und „16 bis 18" erfasst. Darüber hinaus werden im Rahmen der AZR-Auswertung innerhalb der Altersgruppen keine geschlechtsspezifischen Merkmale erhoben. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/259 Dresden, 6. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele minderjährige Geflüchtete wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aus Sachsen abgeschoben? (bitte nach Ort der Unterbringung, Zielstaat der Abschiebung und wenn möglich Alter zum Zeitpunkt der Abschiebung aufschlüsseln ) Von einer umfassenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im Jahr 2016 wurden 630 Personen unter 18 Jahren aus Sachsen abgeschoben, im Jahr 2017 waren es 261 Personen und zum Stand 30. September 2018 waren es 2018 bislang 188 Personen. Die gewünschten Angaben nach Alter, Ort der Unterbringung und Zielstaat der Abschiebung werden statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten daher die in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) vorliegenden Akten händisch ausgewertet werden. Es müsste daher für mindestens 1.079 Personen jeweils die Akte angefordert, darin nach diesen zusätzlich abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen . Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von mindestens 1.079 Arbeitsstunden . Ausgehend von einer 40 -h -Woche sind daher ca. 27 Mitarbeiter notwendig, um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten . Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits - und Funktionsfähigkeit der sächsischen Verwaltung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit , von einer umfassenden Beantwortung abgesehen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Durch welche konkreten Maßnahmen wird ihm Rahmen der Abschiebung sicher gestellt, dass eine Verletzung des Kindeswohls entsprechend § 8a SGB VIII ausgeschlossen ist? In der Regel erfolgt die Abschiebung eines minderjährigen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers in Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils. § 8a SGB VIII wendet sich ausdrücklich an die Jugendämter. Die Ausländerbehörden sind an die Vorschriften des Aufenthalts- und Asylgesetzes unter Berücksichtigung der Maßstäbe der EU -Rückführungsrichtlinie gebunden. Zu nennen sind u. a. § 58 Absatz la AufenthG, § 62a Absatz 3 AufenthG, § 43 Absatz 3 AsylG. 7.1 ' re ndlichp Grüßen ( . . Z r D . Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Landkreis/Kreisfreie Stadt bzw. aktenführende Behörde Altersgruppen bis 16 31.12.2016 1 31.12.2017 1 30.09.2018 16 bis 18 31.12.2016 1 31.12.2017 1 30.09.2018 Anerkannte Asylberechtigte Bautzen 169 164 212 15 29 41 Görlitz 296 434 431 29 62 53 Erzgebirgskreis 243 175 173 29 54 43 Leipzig 84 246 292 12 39 38 Meißen 257 287 327 25 41 45 Mittelsachsen 261 204 244 19 43 25 Nordsachsen 138 227 223 11 37 27 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 218 201 244 41 33 39- Vogtlandkreis 224 299 351 27 62 48 Zwickau 355 473 517 21 70 62 Chemnitz, Stadt 386 897 1.026 43 116 121 Dresden, Stadt 277 1.002 1.357 25 144 140 Leipzig, Stadt 1.122 2.042 2.256 124 238 227 ZAB 0 8 7 0 0 0 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 0 0 0 0 0 0 Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - 0 0 - * 0 0 Gesamt 4.030 6.659 7.660 421 968 909 Asylbewerber im Verfahren Bautzen 399 282 240 82 48 31 Görlitz 256 150 155 69 49 28 Erzgebirgskreis 283 262 288 108 96 57 Leipzig 366 208 189 85 48 3 6 Meißen 248 199 203 70 30 17 Mittelsachsen 310 272 240 79 50 25 Nordsachsen 206 147 146 40 27 15. Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 275 238 200 72 35 24 Anlage zu Drs.-Nr. 6/15030 1 Vogtlandkreis 198 195 221 81 35 35 Zwickau 432 328 300 125 86 48 Chemnitz, Stadt 349 257 256 135 55 32. Dresden, Stadt 455 362 306 186 67 28. Leipzig, Stadt 842 535 461 222 100 54 ZAB 170 221 191 15 12 10 BAMF 27 10 16 2 0 0 EAE - * 26 13 - * 0 0 Gesamt 4.816 3.692 3.425 1.371 738 434 Ausreisepflichtige Bautzen 160 186 196 82 40 22 Görlitz 149 159 149 17 21 20 Erzgebirgskreis 153 152 126 7 12 14 Leipzig 145 146 162 14 15 9 Meißen 93 129 139 5 15 10 Mittelsachsen 117 139 154 14 18 14 Nordsachsen 126 164 184 13 12 14 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 78 60 98 15 18 11 Vogtlandkreis 133 141 127 20 34 15 Zwickau 156 157 136 10 10 10 Chemnitz, Stadt 122 129 162 13 12 9 Dresden, Stadt 222 256 307 16 17 22 Leipzig, Stadt 293 408 469 23 32 46 ZAB 80 112 107 5 4 10 BAMF Chemnitz 28 10 4 2 0 0 EAE - 5 0 0 0 Gesamt 2.055 2.353 2.520 256 260 226 " Für die EAE liegen für das Jahr 2016 keine statistischen Auswertungen im AZR vor. Anlage zu Drs.-Nr. 6/15030 2 2018-11-07T12:11:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes