STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/263-2018 ^^resden, n November 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, fraktionsios Drs.-Nr.: 6/15032 Thema: Entwicklung der Höhe der Eigenanteile der Sitzgemeinden zur Finanzierung ihrer Musikschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind derzeit im Freistaat Sachsen die Eigenanteile der Sitzgemeinden für ihre Musikschulen? (Bitte die Antworten nach Kuiturräumen getrennt aufschlüssein) Frage 2: Wie hat sich die Höhe der Eigenanteile der Sitzgemeinden für ihre Musikschulen seit 2011 entwickelt? (Bitte die Antworten nach Kul turräumen getrennt aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle über die acht der 32 vom Freistaat Sachsen geförderten Musikschulen, die sich in der Trä gerschaft von Gemeinden befinden, verwiesen. Frage 3: Wie wird sich nach dem derzeitigem Pianungsstand die Höhe der Eigenanteile der Sitzgemeinden für die Musikschuien bis zum Jahr 2021 entwickeln? (Bitte die Antworten nach Kulturräumen getrennt auf schlüsseln) Frage 4: Sind der Staatsregierung Beanstandungen der Sitzgemeinden der Musikschuien über die geplante Entwicklung der Höhe der Eigenan teile, die sie ab dem nächsten Jahr bis zum Jahr 2021 übernehmen müs sen, bekannt? Frage 5: Wenn Frage 4 bejaht wird: Welchen Inhalt haben die Beanstan dungen, aus weichen Sitzgemeinden stammen diese und wie hat die Staatsregierung bisher darauf reagiert? Zertifikat seit 2007 audK berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstrafle 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besücherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist da her lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs lie gen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von den Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. SelbstvenA/altungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachauf sicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorste hende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Ein rein präventives, allgemeines oder pauschales Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Mit fr^ndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria St^ge 1 Anlage Seite 2 von 2 Höhe der Eigenanteile der Sitzgemeinden für Musikschulen in den Jahren 2011 - 2018 Anlage Lfd. Nr. Kulturraum Musikschule Sitzgemeinde Trägeranteil In %* 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1 Vogtland-Zwickau Städtische Musikschule Adorf Stadt Adorf 31,52 39,54 39,60 32,84 30,13 32,26 46,58 36,31 2 Musikschule Bad Brambach Gemeinde Bad Brambach 40,29 38,29 40,59 40,80 35,40 39,72 43,00 40,77 3 Vogtlandkonservatorium „Clara Wieck" Plauen Stadt Plauen 37,83 35,92 29,02 26,69 26,94 35,68 31,97 36,75 4 5 Robert Schumann Konservatorium der Stadt Zwickau Stadt Zwickau 32,6 32,96 39,94 41,47 43,73 45,83 47,18 47,60 Meißen-Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Musikschule der Stadt Freital Stadt Freital 15,45 4,04 20,07 36,05 46,32 39,62 39,70 36,97 6 Chemnitz Städtische Musikschule Chemnitz Stadt Chemnitz 52,11 61,45 46,34 50,24 50,12 50,95 49,36 49,85 7 Leipzig Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach" Stadt Leipzig 42,64 43,41 42,21 42,49 42,51 45,87 48,56 49,65 8 Dresden Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium der Landeshauptstadt Dresden** Stadt Dresden - - - - - - - 43,31 Anmerkungen: Grundlage für die Berechnung des Trägeranteils war der jeweilige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu den Personalausgaben in den Jahren 2011 - 2018. ** Bis zum 31.12.2017 war das Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden in der Trägerschaft eines eingetragenen Vereins. Seit dem 01.01.2018 ist die Musikschule ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Dresden. 2018-11-06T09:13:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes