STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UIVWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach l00510 ¡ 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/15037 Thema: Nachfrage Drs 6/14562: Wolfssichtungen und -Spuren im Stadtgebiet Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Staatsregierung antwortete in der kleinen Anfrage 6/14652 auf Frage 5, dass die Geburt von Wolfswelpen im Waldgebiet der Dresdner Heide nicht auszuschließen ist. Gleichzeitig wird in der Antwort auch deutlich gemacht, dass die Dresdner Heide als dauerhafter Aufenthaltsort aufgrund ihrer geringen Größe ungeeignet ist, sie jedoch Teilgebiet eines Rudelterritoriums mit Rückzugsorten außerhalb Dresdens sein kann. Bei der Frage, ab wann Wolfswelpen geboren werden können, istjedoch zu beachten, dass ein Wolfsrüde nur zeugungsfähig ist, wenn er über einen Zeitraum von mehreren Wochen während der Paarungszeit mit einer läufigen Fähe zusammengelebt hat. Beide bilden zu diesem Zeitpunkt ein sesshaftes Paar, welches sein eigenes Territorium beansprucht und dieses auch gegenüber anderen Rudeln verteidigt. ln dem Fall die Dresdner Heide." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wird die Geburt von Wolfswelpen in der Dresdner Heide befüruvortet, muss man sich bewusst sein, dass dies zwangsläufig mit der Ansiedlung eines sesshaften Wolfspaares in diesem Gebiet verbunden ist. Aufgrund der starken und nahezu flächendeckenden Nutzung des Gebietes durch Freizeitaktivitäten sind Verhaltensweisen wie eine hohe Toleranz gegenüber Menschen und eine Gewöhnung für die Ansiedlung unabdingbar. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 12. Oktober 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t2t356 Dresden, 0?. 4't,lorl| s¡mu[+ -: -ô _N - Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landw¡rtschåft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrcverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das Såichsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europåischen Datensch utz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für eleKron¡sch signiêrte sowie fûr verschlüssêlt€ olektronische DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Muss es entsprechend der aktuellen Rechtlage in Sachsen erst zu Vorfällen, wie dem dokumentierten scheulosen Nähern an e¡nen Menschen, dem Hinterherlaufen oder dem Verfolgen von Menschen bis hin zu dem Zeigen aggressiver Verhaltensweisen kommen, bis Maßnahmen zum Erhalt der Scheu ergriffen werden oder wird eine dauerhafte Ansiedlung innerhalb derart stark genutzter Gebiete ebenfalls als Indiz für ein problematisches Verhalten gewertet? Es wird auf die Antwort zu Frage 4, Drs.-Nr.: 6114652 verwiesen lm Managementplan für den Wolf in Sachsen (SMUL 2014) ist aufgeführt, in welchen Situationen, die das Verhalten von Wölfen Menschen gegenüber betreffen, Handlungsbedarf besteht. Für Maßnahmen zum Erhalt der Scheu von Wölfen, die von ihrer Qualitåit her gegen ein Verbot des $ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstoßen würden, gelten auch in der Dresdner Heide die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme nach $ 45 Absatz 7 BNatSchG, die im Einzelfall von den zuständigen Behörden zu prüfen sind. Frage 2: ln direkter Umgebung von Dresden wurden bereits einzelne Waldflächen von Wolfsrudeln und/oder -Paaren besiedelt, beispielsweise die Massenei. Wenn davon ausgegangen wird, dass die Dresdner Heide als Wolfsterritorium angenommen werden könnte, wenn entsprechende Rückzugsgebiete außerhalb der Dresdner Heide genutzt würden, welche konkreten Waldgebiete in direkter Nähe zur Dresdner Heide werden von der Staatsregierung als geeignet dafür angesehen? Durch das Wolfsmanagement werden keine ,,geeigneten" oder ,,ungeeigneten" Gebiete benannt. Eine Vorhersage, wann und wo Wölfe Gebiete als geeignete Rückzugsräume annehmen, ist nicht möglich. Es wird auf die Antwort zu Frage 5, Drs.-Nr.: 6114652 verwiesen. Frage 3: Werden aktuell seitens der am Wolfsmonitoring beteiligten Verantwortlichen Maßnahmen ergriffen oder geplant, um ein gezieltes und tiefgründiges Monitoring innerhalb des Gebietes der Dresdner Heide zu etablieren, beispielsweise durch das Betreiben geeigneter Fotofallen oder die gezielte Suche von Spuren und Losung, um auch Aussagen zur Genetik erhalten zu können? (Bitte Auflistung der konkreten Maßnahmen , deren Umfang sowie derjenigen Verantwortlichen, die diese Maßnahmen vor Ort umsetzen bzw. betreiben) ln Gebieten mit einer vergleichsweise hohen Frequentierung durch Menschen haben mutmaßliche Wolfshinweise eine hohe Wahrscheinlichkeit, an das Wolfsmanagement weitergeleitet zu werden. Derzeit liegen dem Wolfsmanagement jedoch nur vereinzelte Hinweise aus der Dresdener Heide vor (siehe Antwort zu Frage 1, Drs.-Nr.: 6114652). Die Datenlage ergibt keinen Anhaltspunkt für eine permanente Anwesenheit von Wölfen in der Dresdener Heide. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Entsprechend konzentriert sich das Monitoring auf Gebiete, aus denen es konkrete Hinweise auf etablierte Wolfsterritorien gibt (zum Beispiel Massenei oder Stolpen/Hohenstein). Sollte es vermehrte Hinweise auf eine permanente Wolfsanwesenheit im Gebiet der Dresdener Heide geben, so wird, wie in anderen Gebieten auch, das Monitoring intensiviert, um den Status in diesem Gebiet abzuklären. Weiterhin werden im Rahmen des Wolfsmonitorings alle anfallenden Hinweise bewertet und archiviert und etwaig anfallende Genetikproben analysiert. Es wird auf die Antwort zu Frage 4, Drs.-Nr. : 61 1 4652 verwiesen. Frage 4: In welchem Umfang werden Dresdner Bürger seit der gehäuften Sichtung von Wölfen in der Dresdner Heide über den Umgang mit Haushunden aufgeklärt und ist der Staatsregierung bekannt, in wie weit beispielsweise auch Maßnahmen wie Leinenzwang kontrolliert werden? Zur lnformation der Bürger über den Umgang mit Wölfen wird auf die Antwort zu Frage 5, Drs.-Nr.: 6114767 verwiesen. ln den Pressemitteilungen wird regelmäßig auf die lnformationsmöglichkeiten über den lnternetauftritt des Kontaktbüros (www.wolf-sachsen.de) aufmerksam gemacht, der Hinweise zum Verhalten mit Hunden bereitstellt. $ 4 Absatz 2 Nummer 11 der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ,,Dresdner Heide" verbietet, Hunde unangeleint laufen zu lassen, außer auf den ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen. Der Leinenzwang wird von der Landeshauptstadt Dresden allerdings nicht vor Ort kontrolliert und Verstöße dagegen werden nicht geahndet. Bei der Beschlussfassung zum Landschaftsschutzgebiet im Jahr 2008 erschien dem Dresdner Stadtrat der vorgesehene Hundefreilaufbereich in einer Größe von circa 30 Hektar zu klein. Deshalb trat das Schutzgebiet ohne Hundefreilaufzonen in Kraft und mit der Maßgabe, den Leinenzwang bis zur Festlegung derartiger Gebiete vorerst nicht ord nungsrechtlich du rchzusetzen. lm Rahmen einer öffentlichen Umfrage erhielten alle Dresdner Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Verwaltung eigene Vorschläge für weitere Hundefreilaufzonen mitzuteilen. Von dieser Möglichkeit haben insbesondere Hundehalter Gebrauch gemacht und es wurden Gebietsvorschläge von insgesamt 1.745 Hektar Größe eingereicht, was fast einem Drittel der Fläche der Dresdner Heide entspricht. Es gibt keine Möglichkeit, Flächen in dieser Größenordnung vor Ort dauerhaft, rechtssicher und mit vertretbaren Kosten zu kennzeichnen. ln einem zu Testzwecken gekennzeichneten Gebiet wurden auf einer Fläche von 25 Hektar Größe alle angebrachten Markierungen innerhalb eines Monats komplett zerstört. Angesichts dieser Erfahrungen plant die Landeshauptstadt Dresden, im Zusammenhang mit der nächsten anstehenden Überarbeitung der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet , den Passus zum Leinenzwang ersatzlos zu streichen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENU Es ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser nie vollzogenen Regelung nicht der Schutz von Hunden vor dem Wolf, sondern ein Schutz von Mensch und Natur vor dem Hund beabsichtigt war. Mit freundlichen Grüßen fl( l;,, Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2018-11-09T10:10:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes