STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15040 Thema: Angriff auf ein persisches Restaurant in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Freie Presse berichtet über einen Angriff auf ein persisches Restaurant in Chemnitz am 07.10.2018 (https://www.freiepresse .de/chemnitz/wirt-nach-ueberfall-noch-im-krankenhaus-artikel 10333356), bei dem der Inhaber verletzt wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Welche Ermittlungen wegen welcher Tatvorwürfe werden zum Sachverhalt gegenwärtig durch welche Behörden geführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach Angaben des Inhabers des Restaurants haben drei Personen, die mit dunkler Motorradbekleidung und Motorradhelmen bekleidet gewesen sein sollen, am 7. Oktober 2018 das Restaurant betreten und ihn unvermittelt mit Inventar beworfen, wodurch er verletzt wurde. Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus -Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes Sachsen ermittelt in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts des Verstoßes gegen §§ 224, 303 Strafgesetzbuch (StGB). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/92 Dresden, 8. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Polizeikräfte wurden zu welchem Zeitpunkt von jeweils welchen Standorten auf wessen Veranlassung in Folge welches Notrufs zum Restaurant geschickt (Bitte um Angabe der Art der Kräfte, des Zeitpunktes des Notrufes und des Zeitpunktes der Alarmierung der Polizeikräfte und ihres des Eintreffens am Tatort)? Am 7. Oktober 2018 wurde um 22:18 Uhr ein Notruf von einer Mitarbeiterin des Restaurants im Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion (PD) Chemnitz entgegengenommen . Durch den Mitarbeiter des Führungs- und Lagezentrums wurden die nachfolgenden vier Funkstreifenwagen, welche mit dem Außendienstleiter sowie Beamten des Streifendienstes der Polizeireviere Chemnitz-Nordost und Chemnitz-Südwest besetzt waren , zum Einsatz gebracht: lfd. Nr. Anzahl der Kräfte Auftragserteilung Eintreffzeit 1 2 22:19 Uhr 22:21 Uhr 2 2 22:22 Uhr 22:25 Uhr 3 2 22:22 Uhr 22:40 Uhr 4 2 22:32 Uhr 22:36 Uhr Der Zeitraum zwischen der Auftragserteilung und dem Eintreffen am Ereignisort erklärt sich durch den Standort der Funkstreifenwagen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Frage 4: Welche weiteren Ermittlungsverfahren wegen jeweils welches Sachverhaltes wurden im Jahr 2018 im Zusammenhang mit dem Restaurant bzw. den Inhaber als Geschädigten mit jeweils welchem Ergebnis geführt? Durch die PD Chemnitz wurde im Jahr 2018 ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen §§ 86a, 303 StGB in drei Fällen gegen Unbekannt geführt. Der dem Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Am 15. September 2018 wurde die Polizei verständigt, dass bislang unbekannte Tatverdächtige ein Hakenkreuz an einer Scheibe des Restaurants angebracht hatten. Zudem wurde die Scheibe mit Steinen beworfen und dadurch beschädigt. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme teilte der Inhaber des Restaurants mit, dass bereits am 5. September und am 14. September 2018 jeweils ein Hakenkreuz an eine Scheibe des Restaurants geschmiert worden sei. Diese hatte er rückstandslos entfernen können und daher von einer Anzeige bei der Polizei abgesehen. Das Ermittlungsverfahren wurde am 25. September 2018 der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorgelegt und durch diese am 1. Oktober 2018 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, weil kein Täter ermittelt wurde. Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Polizei getroffen, um die Sicherheit des Restaurant, sowie der Inhabers, seiner Angehörigen und seiner Angestellten zu verbessern und weitere Bedrohungen oder Übergriffe abzuwehren? Das Objekt wird seit dem 17. September 2018 durch Beamte des Fachdienstes Objektschutz /Wachpolizei der PD Chemnitz in unregelmäßigen Abständen bestreift. Zudem wird das Objekt durch das Polizeirevier Chemnitz-Nordost verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen. it r ndliche Grüßen P . . Rolan ,Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-11-08T09:57:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes