STAATSMINìSTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach '1005 10 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6115041 Thema: steuerfinanzierte Kosten des Wolfsschutzes beim Erhalt des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die naturschutzgerechte Pflege der Flächen des Biosphärenreservates übernimmt überwiegend die Naturschutzstation,,östliche Oberlausitz", unter anderem mit Hilfe einer ,,Landschaftspflegeschäferei " mit ca. 500 Muttertieren. Diese Flächen liegen jedoch inmitten verschiedener Wolfsterritorien. Erst am 09.10.2018 wurde eine Herde von 140 tragenden Muttertieren angegriffen, wobei 40 Tiere gerissen wurden und 80 geflüchtet sind. Die Beweidung der Flächen des Biosphärenreservates erfolgt im Auftrag der Biosphärenreservatvenaraltung, die im Staatsbetrieb Sachsenforst dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft unterstellt ist. Die Folgekosten für den aufwendigen Herdenschutz, die Wolfsangriffe sowie die regelmäßigen Beunruhigung der Tiere durch die Anwesenheit der Wölfe trägt damit der Steuerzahler. Es wird davon ausgegengen das diese Kosten aufgrund der direkten Zusammenarbeit gut dokumentiert sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Die Pflege der Flächen im Biosphärenreservat wird ausgeschrieben . Welche Vorgaben gab es innerhalb dieser Ausschreibung in Bezug auf den Umgang mit den Wolfsvorkommen und der Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 11. Oktober2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t355 Achtung ab 19.10.2018 geänderte Nummern! Dresden,01./1,10'lî simut+ --i -co - Dk akuñtu1iil¡tu *¡ $ó¡khnbBml¡Btduñrtuututundunfr¡si Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen-de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnl ¡nien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef nden sich gekennzeichnete Pa¡kpläÞe am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten S¡e die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfi]llung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Verwaltung des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BRV) weist bei Ausschreibungen über Dienstleistungsverträge zur Beweidung von Flächen, die durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) venryaltet werden, auf das Wolfsvorkommen in der Region und die lnformation zur Prävention Herdenschutz des Freistaates Sachsen hin. Frage 2: Wie haben sich seit Beginn der Wolfansiedlung in der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft die Preise für die durch das Biosphärenreservat verpachteten Weideflächen entwickelt und wie die Kosten für die Beweidung von Flächen, im Auftrag der Biosphärenreseryatvenaraltung ? Die Entwicklung der Preise für die Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die durch den SBS seit dem Jahr 2009 veruvaltet werden, zeigt nachfolgende Tabelle. Eine Unterscheidung zwischen den landwirtschaftlichen Nutzungsarten ist nicht möglich, da die Flächen teilweise als Mischlose mit einheitlichem Pachtzins verpachtet wurden. Jahr Preise in EUR/ha 2009 25,33 2010 25,33 2011 73.43 2012 108,09 2013 108,09 2014 124.28 2015 111.92 2016 82,27 2017 117,30 2018 117,30 Die Entwicklung der Kosten fur die Beweidung von Flächen, die durch den SBS verwaltet werden, deren Beweidung durch die BRV seit dem Jahr 2011 in Auftrag gegeben wurde, zeigt nachfolgende Tabelle. ln den Jahren 2009 und 2010 sind in der BRV keine Kosten ftir Beweidung angefallen. Jahr Kosten in EUR/ha 2011 1.659.27 2012 2.641,88 2013 990,82 2014 1.321,09 2015 3.189.67 2016 2.649,59 2017 833,33 2018 833,33 Seite 2 von 5 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Uber welche lnstrumente und in welchem finanziellen Rahmen wird die Umsetzung des Herdenschutzes für Weidetiere zut Pflege der Flächen im Biosphärenreservat durch den Freistaat Sachsen, durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, durch die Verwaltung des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft oder durch weitere Beteiligte unterstüEt? (Bitte Auflistung der Art der Unterstützung, den für die Unterstützung verantwortlichen und den dafür jeweils aufgewendeten finanziellen Rahmen pro Jahr. Aufgelistet werden soll auch die erhaltene reguläre Förderung des präventiven Herdenschutzes durch den Freistaat Sachsen.) Der in der BRV zuständige Sachbearbeiter für das Wolfsmanagement ist auch für die Beratung von Weidetierhaltern zu Fragen des Herdenschutzes landesweit tätig. Eine Aufteilung der Personalkosten auf den Anteil der Beratungstätigkeiten im Gebiet des Biosphärenreservates ist mangels Erhebung nicht möglich. Die BRV hat Elektronetzzäune und anderes Weidematerial zur Soforthilfe beschafü, die an betroffene Tierhalter zur unmittelbaren Schadensbegrenzung verliehen werden, bis eine Beschaffung von entsprechendem Material mit Unterstützung durch Förderung nach der Richtlinie Naturliches Erbe (NE) 2014 durch die Tierhalter erfolgt. Dafür wurden seit dem Jahr 2010 insgesamt 13.970,38 Euro aufgewendet. Die Schutzvorrichtungen stehen für betroffene Tierhalter im Gesamtgebiet des Freistaates Sachsen zur Verfügung. ln den Jahren 201 1 bis 2016 wurde durch die BRV die Haltung von zwei Herdenschutzhunden für den mobilen Einsatz im Schadensfall, die nach einem Übergriff zu der jeweiligen Herde gestellt werden konnten, in Höhe von insgesamt 36.000 Euro unterstützt. Diese Hunde standen für betroffene Tierhalter im Gesamtgebiet des Freistaates zur Verfügung . Für die Beantwortung der Frage bezüglich der Förderung für den präventiven Herdenschutz wurden die Gemeinden im Bereich des Biosphärenreservates betrachtet. ln den betreffenden Gemeinden wurden folgende Auszahlungen im Rahmen der RL NE/2007 und der RL NE/2014 getätigt: 2010 1.010,35 € 2011 993.85 € 2012 0,00 € 2013 730,88 € 2014 160,54 € 2015 4.319.88 € 2016 5.742.86€ 2017 14.030,95 € 2018 2.577,76 € Seite 3 von 5 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Die Öffentlichkeitsarbeit des BRV wird durch das ,,Kontaktbüro Wölfe in Sachsen" unterstirtzt. Das Kontaktbüro ist sachsenweit tätig. Eine Aufteilung der Kosten auf den Anteil der Beratungsleistung im Gebiet des Biosphärenreservates ist nicht möglich. Zu den Gesamtaufwendungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung und dem Betrieb des Kontaktbüros venryeisen wir auf die Antwort zu Frage 3, Drs.-Nr. 6113827. Frage 4: Wie viele Weidetiere wurden durch den Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. seit dem Auftreten der ersten Wolfsvorkommen im Biosphärenreservat gehalten, wie viele Tiere wurden gerissen oder durch Wolfsangriffe geschädigt, wie hoch waren die ausgezahlten Entschädigungssummen in Folge von Wolfsangriffen und wie oft wurden Entschädigungssummen aufgrund zu geringem Herdenschutz oder nach Ausschluss des Wolfes als Verursacher veruveigert? (Bitte Auflistung aller Angaben in Jahresscheiben.) Von einer Beantwortung der Frage zur Anzahl der Weidetiere wird abgesehen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, denn es müssten lnformationen offenbart werden, die Rückschlüsse auf Umsatzzahlen und Betriebsabläufe zulassen, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges lnteresse besteht. Die für die Beantwortung der übrigen Punkte aus Frage 4 benötigten Daten sind in der Schadensstatistik zu Übergriffen auf Nutztiere enthalten und können Anlage 1 entnommen werden. Die Schadenshöhe wurde immer dem Jahr der Entstehung, nicht dem Jahr der Auszahlung zugeordnet. Frage 5: ln welche Projekte ist der Förderverein für die Natur der OberlausiEer Heide- und Teichlandschaft e.V. in Bezug auf den Umgang mit dem Wolf sowie die Entwicklung und Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen involviert, welche konkreten Zielstellungen sowie Zeitumfang und finanziellen Rahmen haben diese Proiekte jeweils und wer ist jeweils P rojektverantwortl ic her? Angaben über alle Projekte, in die der Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft eingebunden ist, liegen der Staatsregierung nicht vor. Bei den unten aufgeführten Fördervorhaben aus der RL NE ist der Förderverein selbst Zuwendungsempfänger: Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 a) Präventiver Herdenschutz - Anschaffung von Weidezaunmaterial zum Schutz der Schafe vor Wölfen . Bewilligungszeitraum: 8. Mai 2013 bis 30. Juli 2013 r Zweckbindungsfrist: 25. Juli 2018 o zuwendungsfähige Ausgaben: 2.205,78 Euro o Fördersatz 60 Prozent . Zuwendung: 1.323,46 Euro b) C.2 - Der Wolf und die sieben Burenziegen - Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft o Bewilligungszeitraum: 30. Mär22015 bis 15. Mai 2017 o Zweckbindungsfrist: keine . zuwendungsfähige Ausgaben: 80.349,60 Euro o Fördersatz 100 Prozent . Zuwendung: 80.349,60 Euro c) C.2 "Der Wolf und die sieben Burenziegen - Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 2017 bis 2019" o Bewilligungszeitraum:29. August 2016 bis 28. Februar 2020 o Zweckbindungsfrist: keine . zuwendungsfähige Ausgaben: 208.317 ,41 Euro o Fördersatz 100 Prozent o Zuwendung: 208.317,41 Euro M undlichen Grüßenq" u u Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 5 von 5 Anlage 1 steuerfinanzierte Kosten des Wolfsschutzes beim Erhalt des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Drs.-Nr.6/L504t Zu Frage 4: Wie viele Weidetiere wurden durch den Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. seit dem Auftreten der ersten Wolfsvorkommen im Biosphärenreservat gehalten, wie viele Tiere wurden gerissen oder durch Wolfsangriffe geschädigt, wie hoch waren die ausgezahlten Entschädigungssummen in Folge von Wolfsangriffen und wie oft wurden Entschädigungssummen aufgrund zu geringem Herdenschutz oder nach Ausschluss des Wolfes als Verursacher verweigert? (Bitte Auflistung aller Angaben in Jahresscheiben.) Auszahlung staatliche Mittel in EUR in Bearb. in Bearb 1.263,60 1.176,00 1.904,00 4.343,60 AnzahlFälle Mindestschutz nicht erfüllt (keine Auszahlung) 0 0 1 0 0 I AnzahlFälle Mindestschutz erfüllt (Auszahlung) 1 1 1 3 3 9 Anzahl geschädigter Nutztiere andere Ursachen (nicht Wolf, keine Auszahlung) 13 1 3 AnzahlFälle andere Urcachen (nicht Wolf, keine Auszahlung) 0 0 0 0 0 1 1 Anzahl geschädigter Nutztiere durch Wolf 89 (Stand: 11.10.18) 46 12 1 0 24 181 AnzahlFälle Wolf/Wolf nicht ausgeschlossen 1 1 1 3 3 0 9 Anzahl Fälle gesamt 1 1 2 3 3 1 1 I Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 Summe 2018-11-08T11:22:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes