SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/15046 Thema: Fremdsprachenangebot am Julius-Motteler-Gymnasium Crimmitschau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich auf das Julius-Motteler-Gymnasium Crimmitschau ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unterrichtsstunden im Fach Russisch wurden in den letzten 5 Jahren ab der Jahrgangsstufe 7 angeboten? (Bitte aufschlüsseln nach Schuljahr und Jahrgangsstufe.) Frage 2: Wie viele Schüler nutzten dabei das Angebot des Russischunterrichts ? (Bitte aufschlüsseln nach Schuljahr und Jahrgangsstufe.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die statistischen Angaben sind der tabellarischen Übersicht in der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Welche Mindesteilnehmerzahl muss erreicht werden, damit die Fremdsprache Russisch als Unterrichtsfach angeboten werden kann? Es gibt keine festgelegte Mindestteilnehmerzahl, damit die Fremdsprache Russisch als Unterrichtsfach angeboten werden kann. Die Anzahl der Schüler , die eine Fremdsprache lernen, richtet sich nach der Gesamtschülerzahl der jeweiligen Klassenstufe und dem Wahlverhalten der Schüler. Am Julius-Motteler-Gymnasium Crimmitschau werden die Schüler entsprechend der gewählten Fremdsprache in einer sogenannten Fremdsprachenklasse zusammengefasst und in dieser Zusammensetzung ausschließlich in den Unterrichtsstunden der zweiten Fremdsprache unterrichtet. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/15/5 Dresden,Q. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5i SACHsEN Gemäß § 4a Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Schulgesetzes werden in allen Schularten je Klasse dabei nicht mehr als 28 Schüler unterrichtet. ln der Sekundarstufe 2 erfolgt der Unterricht in Grund- bzw. Leistungskursen. Für die Unterrichtung in Kursen gibt es keine festgelegte Mindestschülerzahl. Frage 4: Welche Möglichkeiten gibt es für Schüler, die Russisch als Fremdsprache belegen wollen, wenn in ihrer Jahrgangsstufe dieses Fach aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht angeboten wird? Diese Schüler haben die Möglichkeit, eine Arbeitsgemeinschaft Russisch zu besuchen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/15046 Klassenbzw . Jahrgangsstufe Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Stunden pro Woche Schüler Stunden pro Woche Schüler Stunden pro Woche Schüler Stunden pro Woche Schüler Stunden pro Woche Schüler 7 4 21 4 23 4 27 4 22 4 14 8 4 24 4 20 4 23 4 25 4 20 9 3 16 3 23 3 19 3 21 3 25 10 3 20 3 14 3 23 3 19 3 18 11 3 17 3 17 3 14 3 23 0 0 12 3 12 3 16 3 15 3 11 3 21 6-15046 6-15046 Anlage 2018-11-07T10:31:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes