Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15049 Thema: Erkenntnisse zur aktuellen und zukünftigen Verkehrsbelastung auf Straßen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Untersuchungsberichte (u. a. Forschungsgutachten der TU Dresden, Beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes) haben gezeigt , dass die zukünftige Verkehrsbelastung auf Straßen in Sachsen von Planungsbehörden systematisch überschätzt, Straßen demzufolge überdimensioniert gebaut und teilweise unnötige funktionsgleiche Paralleltrassen unterhalten werden. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen führt die Staatsregierung aktuell durch bzw. verfolgt sie, um die Überdimensionierung und Paralleltrassierung bei Staatsstraßenplanung und -bau zu reduzieren (bitte als Maßnahmenliste anfügen)? Alle Planungen zum Aus- und Neubau der Bundes- und Staatsstraßen erfolgen auf der Grundlage der jeweils aktuellen Landesverkehrsprognose. Anhand der Prognosen werden die Ausbauparameter entsprechend dem geltenden Regelwerk festgelegt. Für Ausbau und Erhaltung von Staatsstraßen wurde 2018 die Ausbau- und Erhaltungsstrategie eingeführt (http://www.smwa.sachsen.de/Erhaltungsstrategie .htm). Den strategischen Ansatz dazu bildet die Netzkonzeption. Danach werden die Staatsstraßen in drei Netzklassen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung eingeteilt. Seite 1 von 4 Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/85 Dresden, 8. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 4 Eine bedarfsgerechte Erhaltung findet in allen drei Netzklassen statt. Die Staatsstraßen des S 1 und S 2-Netzes werden bedarfsgerecht ausgebaut. Neubaumaßnahmen erfolgen in der Regel nur im S 1-Netz. Eine Überdimensionierung oder Paralleltrassierung wird damit ausgeschlossen. Frage 2: Welche einzelnen Maßnahmen führt die Staatsregierung aktuell durch bzw. verfolgt sie, um eine Überdimensionierung und funktionsgleiche Paralleltrassierung im Zuge von Planungs- und Bauvorhaben zu verhindern , die durch die Richtlinie Kommunaler Straßen-und Brückenbau finanziell gefördert werden? Grundsätzlich ist der Träger der Straßenbaulast verantwortlich, die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu unterhalten und zu bauen (§ 9 SächsStrG). Die Verantwortung für Planung und Bau von Straßen, die nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB - https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16735) förderfähig sind, liegt bei der kommunalen Ebene (Landkreise und Kommunen). Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass ein Vorhaben bau- und verkehrstechnisch nach den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und baurechtlich gesichert ist. Frage 3: Welche Vollzugshinweise, Verwaltungsvorschriften und Handlungsanweisungen hat die Staatsregierung für die Anlage von Landstraßen in Sachsen für wen bisher erlassen, insbesondere zu Planungs- und Entwurfszielen, Dimensionierung von Querschnitten, Abwägung in der Variantenuntersuchung, Trasssierung/Verlauf, Anlage von Rad- und Fußverkehrsanlagen? Grundsätzlich gelten die Richtlinien des Bundes (https://www.bmvi.de/Shared- Docs/DE/Artikel/StB/allgemeines-rundschreiben-strassenbau.html) auch für Planung und Bau von Staatsstraßen und deren Nebenanlagen (https://www.revosax.sachsen .de/vorschrift/12214-VwV-ARS#romV). Für Radverkehrsanlagen gelten die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die mit Verweis in der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) ebenfalls vom Bund eingeführt sind. Die Anlage von Fußverkehrsanlagen (Gehwegen) ist regelmäßig nur innerorts erforderlich. Baulastträger sind die Kommunen. Dazu hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) erarbeitet und zur Anwendung empfohlen. Frage 4: Für den Bundesverkehrswegeplan 2030 sind bundesweite Szenarien für die zukünftige Verkehrsbelastung berechnet und veröffentlicht worden. Die Staatsregierung hat ebenfalls eigene Berechnungen und Szenarien für Sachsen in Auftrag gegeben, die Grundlage für die Planung und den Bau von Verkehrsinfrastruktur in Sachsen sind: Wann und wie werden sowohl Grundlagen als auch (straßenfeine) Ergebnisse der Verkehrsprognose Sachsen 2030 öffentlich zur Verfügung gestellt und wie sind dort die Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV in Sachsen (Szenarien aus dem Bericht der ÖPNV-Strategiekommission) berücksichtigt? In der erwähnten Verflechtungsprognose 2030 des Bundes sind die meisten wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklungen länderspezifisch dargestellt. Diese Daten liegen auch der Landesverkehrsprognose Sachsen 2030 zugrunde. Eine weitere entscheidende Grundlage ist Variante 1 der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (https://www.statistik.sachsen.de/html/40866.htm). Die Landesverkehrsprognose 2030 wurde 2017 als aktuelle Planungsgrundlage eingeführt und auch den Landkreisen übergeben und zur Anwendung empfohlen. Die Verkehrsmengenkarte ist auf der Internetseite der LISt GmbH abrufbar (http://www.list.sachsen.de/downloads-4837.html). Die Ergebnisse der ÖPNV-Strategiekommission lagen zum Zeitpunkt der Erarbeitung noch nicht vor. Frage 5: Für welche Kreis-, Staats- und Bundesstraßen in Sachsen rechnet die Staatsregierung mit einer höheren Verkehrsbelastung im Jahr 2030 gegenüber heute und wie gestalten sich im Vergleich dazu die aktuellsten Zähldaten sowie (wenn vorliegend) die Daten der Bundesverkehrsprognose (bitte als Tabelle mit Straßenname/-nummer, Abschnitt, Verkehrsbelastung jeweils in Kfz/24h und Schwerverkehr /24h für IST (aktuellste Zählung); Prognose 2030 (Staatsregierung ); Prognose 2030 (BVWP))? Für Kreisstraßen liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Die Bedarfsplanprognose des Bundes für 2030 ist eine Orientierung für das Fernstraßennetz, als Planungsgrundlage jedoch nur bedingt geeignet, da sie nur den überregionalen Fernverkehr abbildet. Für Sachsen gilt die jeweils aktuelle Landesverkehrsprognose, welche auch die vom Bund ermittelte Fernverkehrsentwicklung berücksichtigt. Die aktuelle Landesverkehrsprognose geht für 2030 insgesamt von einer weiteren Steigerung des Verkehrsaufkommens auf den Bundesautobahnen und ihren Hauptzubringern aus. Im nachgeordneten Netz ist von marginalen Steigerungen bzw. auch Rückgängen auszugehen. Das Verkehrsaufkommen wird mit der Fertigstellung der großen Achsen zur B 169, B 178, S 289 und S 177 auf diesen gebündelt. Seite 3 von 4 Seite 4 von 4 Auf der Internetseite der LISt GmbH sind die aktuellen Zählergebnisse abrufbar (http://www.list.sachsen.de/publikationen-4047.html). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15049 Thema: Erkenntnisse zur aktuellen und zukünftigen Verkehrsbelastung auf Straßen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen führt die Staatsregierung aktuell durch bzw. verfolgt sie, um die Überdimensionierung und Paralleltrassierung bei Staatsstraßenplanung und -bau zu reduzieren (bitte als Maßnahmenliste anfügen)? Frage 2: Welche einzelnen Maßnahmen führt die Staatsregierung aktuell durch bzw. verfolgt sie, um eine Überdimensionierung und funktionsgleiche Paralleltrassierung im Zuge von Planungs- und Bauvorhaben zu verhindern, die durch die Richtlinie Kommunale... Martin Dulig 2018-11-08T11:23:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes