STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15051 Thema: Unterstützungsmöglichkeiten im Freistaat Sachsen für sogenannte "Wolfskinder" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Als Wolfskinder bezeichnet man die im nördlichen Ostpreußen am Ende des zweiten Weltkrieges durch Kriegseinwirkungen und -folgen zeitweise oder dauerhaft elternlos gewordenen heimatlosen Kinder, die, um in den ersten Nachkriegsjahren zu überleben, in das Baltikum flüchteten oder dorthin gebracht wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welche staatliche Einrichtung können sich Menschen in Sachsen wenden, wenn sie selbst oder ihnen bekannte Menschen als heimatlose Kinder am Ende des zweiten Weltkrieges von ihren Eltern getrennt oder elternlos geworden sind und Verwandte suchen? Seit dem Sommer 2018 gibt es im Freistaat Sachsen einen über das Staatsministerium des Innern ernannten Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler . An diesen können sich betroffene Personen wenden. Frage 2: Sind der Staatsregierung Zahlen bekannt, wie viele „Wolfskinder " in Kinderheimen auf dem heutigen Territorium des Freistaates Sachsen untergebracht waren? Der Staatsregierung sind keine solchen Zahlen bekannt. Es gibt hierzu keine amtliche Statistik. Frage 3: Welche Rechtsansprüche sind aus dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) für „Wolfskinder" ableitbar? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/932 Qresden, J7November 2018 ~) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Aus dem BVFG sind keine gesonderten Rechtsansprüche für „Wolfskinder" ableitbar. Der Personenkreis der „Wolfskinder" kann insoweit Rechte aus dem BVFG ableiten, als er die Anspruchsvoraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt. Frage 4: Welche Entschädigungsleistungen stehen den oben beschriebenen ,,Wolfskindern" auf welchen rechtlichen Grundlagen zu? Den sogenannten „Wolfskindern" bzw. ihren Ehegatten oder Kindern stehen einmalig 2.500 Euro Anerkennungsrichtlinienentschädigung zu, wenn sie vor Ablauf der Ausschlussfrist am 31.12.2017 beantragt wurde und die „Wolfskinder" Zwangsarbeit leisten mussten. Darüber hinaus ist für Fälle der sogenannten „Wolfskinder" grundsätzlich eine Anerkennung nach § 5 Abs. 1 d) Bundesversorgungsgesetz (BVG) möglich, sofern die Anspruchsvoraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sind (gesundheitliche Schädigung). Frage 5: In welcher Weise arbeiten öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen mit welchen anderen Organisationen zusammen, um das Schicksal der „Wolfskinder" wissenschaftlich aufzuarbeiten und Schicksale zu klären? Der Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler des Freistaates Sachsen prüft derzeit , eine Ausstellung zum Schicksal der „Wolfskinder" in den Freistaat Sachsen zu holen . Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-11-09T09:56:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes