STAATSMlNlSTERlbM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACMSEM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/269-2018 O" esden, . November 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß, (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15058 Thema: Vereinbarungen zwischen der HTWK Leipzig und der Deut schen Telekom AG Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Leipziger Volkszeitung vom 18. September 2018 soll ab 1. Oktober 2018 die neuen Fakultät „Digitale Transformation" an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) den Lehrbetrieb auf nehmen. Die Deutsche Telekom AG wird 17 Professuren an der neuen Fakultät finanzieren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vereinbarungen zwischen der HTWK und der Deut schen Telekom AG gibt es zur Besetzung und Ausgestaltung der Stif tungsprofessuren? Die Deutsche Telekom AG, der Freistaat Sachsen und die HTWK stehen in Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages zur Einrichtung von 17 Stiftungsprofessuren an der HTWK. Frage 2: Welchen Einfluss wird die Deutsche Telekom AG zukünftig ha ben bzgl. der Mitsprache bei der Konzeption von Lehrveranstaltungen, der Einstellung von Lehrbeauftragten, der Veröffentlichung von For schungsergebnissen, der Teilnahme von Mitarbeiter*innen des Unter nehmens an Prüfungen, der gesonderten Werberechte an der Hoch schule sowie der Vermarktungs- und Nutzungsrechte? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die HTWK den rechtlichen Rahmen insbesondere das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz auch bei der Einrichtung von Stiftungsprofessuren und in der Forschung und Lehre dieser Professuren beachten wird. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden wwvit.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokümente. STAATSMlNlSTERlblVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Konzeption von Lehrveranstaltungen obliegt dem zuständigen Hochschullehrer oder ggf. einem anderen zuständigen Wissenschaftler, dem Aufgaben der selbständigen Lehre übertragen worden sind. Lehrbeauftragte werden an Hochschulen nicht einge stellt. Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ist in § 47 SächsHSFG geregelt. Die Hochschule kann geeignete nicht an der Hochschule beschäftigte Personen zu Prü fern bestellen. Soweit das Unternehmen, welches die Finanzierung einer Stiftungspro fessur übernommen hat, dies wünscht, wird die Hochschule in geeigneter Weise diese Finanzierung kenntlich machen. Weitergehende Vermarktungs- und Nutzungsrechte be stehen für das Unternehmen nicht. Frage 3: Wie verhindert die Staatsregierung Verstöße gegen die Freiheit von For schung und Lehre, Überlastung der Lehre und zu geringe Forschungslelstung? Bei drohenden Verstößen gegen die Freiheit von Forschung und Lehre sorgt das Staats ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Rechtsaufsicht für die Herstel lung des rechtmäßigen Zustandes. Die Höhe der Lehrverpflichtung des wissenschaftli chen Personals ergibt sich aus der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hoch schulen. Die Bewertung der Forschungsleistung eines Wissenschaftlers ist nicht Aufgabe der Staatsregierung. Mit freurfdlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stalle Seite 2 von 2 2018-11-07T11:12:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes