STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15060 Thema: Entzug von Führerscheinen bei Cannabiskonsum vs. Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen bei Reichsbürger- Bezug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vielen Personen wurde in den letzten zehn Jahren Cannabis- Konsumentinnen in Sachsen nach gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum der Führerschein entzogen? Die zuständigen Behörden sind nicht verpflichtet, Statistiken entsprechend der Fragestellung zu führen. Soweit beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) auswertbare Daten vorlagen, sind diese in der Anlage dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Drogen keine substanzspezifischen Eintragungen im Fahrerlaubnisregister existieren, so dass keine Eingrenzung auf Cannabis vorgenommen werden kann. Darüber hinaus können je Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörden bis zu fünf Entscheidungsgründe und je Entscheidung eines Gerichts bis zu fünf Tatkennziffern angegeben werden, weshalb die Tabelle Mehrfachnennungen enthält. Eine Auswertung auf Personenebene ist nicht möglich. Das KBA hat weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund unterschiedlicher Auswertungsmethoden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 die Alkohol- und Drogendelikte nur zusammen ausgewiesen werden. Ferner enthalten die Zahlen dieser Jahre nicht nur die Entziehungen, sondern zusätzlich auch die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/94 Dresden, 12. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie vielen Personen wurde in den letzten zehn Jahren Waffenbesitzerinnen in Sachsen nach gelegentlichem oder regelmäßigem Bezug zur Reichsbürger- Szene die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen? Das Staatsministerium des Innern hat am 1. November 2016 einen Erlass zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von „Reichsbürgern" an die Waffenbehörden des Freistaates Sachsen versandt. Seit 1. Dezember 2016 sind „Reichsbürger" Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Vorher gab es mangels einheitlicher Datengrundlage keine belastbaren Zahlen zu dieser Personengruppe. Zur Anzahl der Personen, denen nach dem 1. November 2016 waffenrechtliche Erlaubnisse in einschlägigen Fällen entzogen wurden, wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/10979, 6/11683, 6/12918, 6/13931 und 6/14920 verwiesen. undlicherl Grüßen irZim 1,Dr.(Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/15060 Entziehungen von Fahrerlaubnissen in Sachsen in den Jahren 2008 bis 2016 nach entscheidender Stelle und ausgewählten Gründen der Maßnahme Berichtsjahr l Entscheidende Stelle IGrund der Maßnahme 2008 2010 2011 2012 2013 2014 12015 2016 Gerichte Alkohol oder andere Drogen ' 3.892 112009 3.127. 2.934 X X X XI X X I Drogen X X X 22 28 24 221 27 24 1 , Alkohol X X 2.651. 2.663 2.256 2.3941 2.219 2.207 !Fahrerlaubnisbehörden charakterliche Mängel aufgrund 601 555 668 732 776 975 9541 750 731 Neigung zu Trunk-, Arzneimitteloder Rauschgiftsucht 1 Entscheidungen insgesamt 4.493 3.682 3.602 3.4061 3A67 ±3266L., . 3.3701_ 2 9961 2.962 Hinweise: Die je Entscheidung bis zu fünf Entscheidungsgründe angegeben sein können, enthält die Tabelle Mehrfachnennungen Das Bundesland der Entziehungen wurde über die Postleitzahl des Wohnortes ermittelt. Die Entziehungen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 enthalten auch Aberkennungen. Berücksichtigt wurden vorläufige und endgültige Entscheidungen bei Fahrerlaubnisbehörden. Gezählt werden die Mitteilungen. Quelle: Kraftfahrt -Bundesamt, Flensburg 2018-11-12T10:40:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes