STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15062 Thema: Angriff auf Kundgebungsteilnehmer am 01.09.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Freie Presse berichtet über einen Angriff auf Kundgebungsteilnehmer durch eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsextremer am Rande des Kundgebungsgeschehens am 01. September 2018 in Chemnitz (https://www.freiepresse.de/chemnitz/30-personen-greifen-kundgebungs -teilnehmer-an-artike110333962)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Am 1. September 2018 wurden die Geschädigten gegen 20:00 Uhr auf dem Rückweg der Veranstaltung „Herz statt Hetze" durch unbekannte Tatverdächtige im Bereich der Annaberger Straße/Moritzstraße in Chemnitz angegriffen und geschlagen. Ein Geschädigter musste aufgrund seiner Kopfverletzungen im Krankenhaus ambulant behandelt werden. Frage 2: Welche Ermittlungen wegen welcher Tatvorwürfe werden zum Sachverhalt gegenwärtig durch welche Behörden geführt? Die gemeinsame Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes Sachsen (Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus -Abwehrzentrum) und die Polizeidirektion (PD) Chemnitz (Dezernat Polizeilicher Staatsschutz) führen derzeit die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch. 03•111 = K r Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/95 Dresden, 12. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Das Verfahren wird nach erster Einschätzung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet. Frage 3: Wann wurde durch wen zum Sachverhalt eine Strafanzeige gegenüber welcher Polizeidienststelle gestellt? Die Anzeige wurde am 1. September 2018 gegen 20:00 Uhr anlässlich des Versammlungsgeschehens durch Einsatzkräfte der sächsischen Bereitschaftspolizei von Amts wegen erstattet und durch die PD Chemnitz im Einsatzabschnitt „Kriminalpolizeiliche Maßnahmen" als Straftat registriert. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Öffentlichkeit über den Vorgang informiert? Zu den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 1. September 2018 wurde durch die PD Chemnitz am gleichen Tag eine Medieninformation (Anlage 1) zum Einsatzverlauf veröffentlicht. Darin wurde über bis dahin 25 erfasste Straftaten informiert, ohne Details zu den einzelnen Straftaten zu nennen. Am 2. September 2018 wurde durch die PD Chemnitz eine weitere ergänzende Medieninformation (Anlage 2) veröffentlicht. Darin wurde über bis dato 37 vorliegende Strafanzeigen berichtet. Details zu den einzelnen Straftaten wurden nicht benannt. Am 4. September und 17. September 2018 gingen in der PD Chemnitz Presseanfragen zum fragegegenständlichen Sachverhalt ein, welche durch die Pressestelle telefonisch beantwortet wurden. Frage 5: Vor dem Hintergrund, dass sich erneut der Eindruck erweckt, dass ein schwerer gewalttätiger Angriff auf Personen im Zuständigkeitsbereich der PD Chemnitz erst verspätetet bekannt wurde: Wie stellt das Staatsministerium des Innern sicher , dass die Informationsketten in der sächsischen Polizei hinreichend funktionieren , um die Hausspitze und die Öffentlichkeit rechtzeitig über derartige Straftaten zu informieren? Die Staatsregierung und alle nachgeordneten Behörden sind bestrebt, die Öffentlichkeit rechtzeitig und allumfassend zu informieren. Diese proaktive Öffentlichkeitsarbeit wird ohne konkrete gesetzliche Verpflichtung geleistet, um dem Informationsbedürfnis des Bürgers Rechnung zu tragen, staatliches Handeln möglichst transparent zu gestalten und dem Aufkommen von Gerüchten sowie Falschinformationen entgegenzuwirken. Die Staatsregierung und alle nachgeordneten Behörden können jedoch auf Grund der Vielfalt von Ereignissen nur über einen ausgewählten Anteil davon informieren. Dies gilt insbesondere auch für den zum Staatsministerium des Innern zugehörigen Bereich der Polizei. Daher ist es erforderlich, eine Auswahl zu treffen, die beispielsweise auf Grund der Öffentlichkeitswirksamkeit, dem zeitlichen Abstand zwischen Ereigniszeitpunkt und polizeilichem bzw. justiziellem Bekanntwerden, der Schwere einer Straftat sowie des konkreten Anfrageaufkommens von Bürgern oder Presse erfolgt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Vor der Bekanntgabe eines Sachverhaltes ist zudem zu prüfen, ob etwaige Hinderungsgründe entgegenstehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Veröffentlichung der Erfolg von ausstehenden Ermittlungsmaßnahmen in einem Strafverfahren gefährdet wäre oder ein schutzwürdiges privates Interesse dem entgegensteht. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu polizeilichen Vorgängen und Einsätzen obliegt grundsätzlich dem Leiter der einsatzführenden Polizeidienststelle, der regelmäßig seine Pressestelle damit beauftragt. Die Informationsweiterleitung zum Staatsministerium des Innern wird durch Lageberichte sowie durch die festgelegten Meldewege gewährleistet. Die Dienststellen werden hierfür regelmäßig sensibilisiert. /r r undlichen rüßen h Pro . D Roland Wöller Ä Prof. Dri Roland Wöller Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/15062 POLIZEIDIREKTION CHEMNITZ Medieninformation Nr. 431 Stand: 22.30 Uhr Chemnitz Polizeieinsatz zur Absicherung mehrerer Veranstaltungen Binnen weniger Tage hatte die Polizeidirektion Chemnitz den dritten Großeinsatz rund um drei angezeigte Versammlungen zu stemmen. Dabei unterstützen Polizeibeamtinnen und -beamte aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei die Polizeidirektion Chemnitz bei der Aufgabenbewältigung. Insgesamt waren mehr als 1 800 Einsatzkräfte (13 Hundertschaften) darunter Reiterstaffeln, Diensthunde, Wasserwerfer und Sonderfahrzeuge ins Einsatzgeschehen involviert. Die Anreisephase zu den unterschiedlichen Veranstaltungen verlief ausnahmslos störungsfrei. Die Polizei gewährleistete ca. 9 500 Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an den unterschiedlichen Versammlungen. Die Kundgebung der Parteien Die Linke und Bündnis 90/Grüne auf dem Johannisplatz begann um 15.30 Uhr und wurde 20.30 Uhr durch die Versammlungsleitung für beendet erklärt. Die Kundgebung verlief störungsfrei. Die Versammlung samt Aufzug von „PRO Chemnitz" wurde um 16.40 Uhr ohne nennenswerte Vorkommnisse durch die Versammlungsleitung selbst beendet. Anschließend begab sich der Großteil der ehemaligen Versammlungsteilnehmer von „PRO-Chemnitz" zur Versammlung des AfD-Landesverbandes. Infolgedessen musste die Ordnerzahl (Beschränkung der Versammlungsbehörde) seitens der Versammlungsleitung erhöht werden, sodass sich der Aufzug verspätet, gegen 18.15 Uhr, in Gang setzte. Dieser wurde gegen 19.15 Uhr Inder Brückenstraße, in der Nähe des Karl -Marx -Monuments, durch die Versammlungsleitung für beendet erklärt. Störungen gab es im Bereich des Roten Turmes. Dort wurden durch die Polizei rund 300 Personen festgehalten. Diese hatten offenbar versucht, in Gruppen zur Versammlung des AfD-Landesverbandes vorzudringen. Die Polizei verhinderte ein Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Gruppen. Vereinzelt kam es dabei zu Rangeleien mit der Polizei. Vor dem Hintergrund strafrechtlicher Ermittlungen zum Verdacht des Landfriedensbruchs hat die Polizei von den Anwesenden die Identität festgestellt. Sachsen Ihr/ -e Ansprechpartner/4n Jana Ulbricht, Silvaine Reiche, Andrzej Rydzik Durchwahl Telefon +49 371 387-2020 Telefax +49 371 387-2044 pressestelle.pd-c@ polizei.sachsen.de Chemnitz, 1. September 2018 Polizeidirektion Chemnitz Hartmannstraße 24 09113 Chemnitz www.polizei,sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Buslinien 21,32 H: Richard -Hartmann -Platz Behindertenparkplätze: Promenadenstraße Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/15062 POLIZEIDIREKTION 411.,k POLIZEICHEMNITZ 3acrisen7 Darüber hinaus wurden bis 22.30 Uhr 25 Straftaten durch die Einsatzkräfte aus dem Einsatzgeschehen heraus der Polizeiführung gemeldet. Dabei handelt es sich um Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weitere Sachverhalte werden derzeit noch aufgearbeitet. Außerdem wurde der Polizei ein Vorfall gemeldet, wo ein MDR- Kamerateam in einer Privatwohnung angegriffen worden war. Eine Anzeige und die Ermittlungen wegen Körperverletzung wurden aufgenommen. Ein Mitarbeiter des Teams war dabei verletzt worden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand haben im Zuge des Einsatzes neun Personen Verletzungen erlitten. Das Demonstrations- und Einsatzgeschehen wurde heute von einer sehr großen Zahl an Journalisten, Fotografen und Kamerateams begleitet. Diese befanden teils in unmittelbarer Nähe zu den Demonstrationsteilnehmern. Sollte es in diesen Situationen zu Behinderungen deren Arbeit gekommen sein, so wird darum gebeten, diese der Polizei mitzuteilen. Abseits der Demonstrationsorte im Innenstadtbereich wurde gegen 19.35 Uhr im Chemnitzer Ortsteil Markersdorf in der Wolgograder Allee ein 20 -jähriger Afghane von vier vermummten Personen angegriffen und geschlagen. Der Mann erlitt leichte Verletzungen. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Im Zuge der Ermittlungen muss geprüft werden, ob es sich bei den Tätern möglicherweise um ehemalige Versammlungsteilnehmer gehandelt hat. Seite 2 von 2 POLIZEIDIREKTION CHEMNITZ Medieninformation Nr. 433 Ergänzung zur Medieninformation Nr. 431 vom 1. September 2018 „Polizeieinsatz zur Absicherung mehrerer Versammlungen" Chemnitz (3463) Bis weit nach Mitternacht dauerte der gestrige Großeinsatz zur Absicherung mehrerer angezeigter Versammlungen mit mehr als 11.000 Teilnehmern für die Polizeidirektion Chemnitz sowie die Unterstützungskräfte von Bund und Ländern an. Zu den bereits mitgeteilten mehr als 1 800 Einsatzkräften kamen noch während des Versammlungsgeschehens weitere Beamte hinzu. Zwei Hundertschaften, die zuvor im vogtländischen Plauen gebunden waren, wurden im Anschluss ihres Einsatzes verlegt. In Summe waren somit mehr als 2 000 Einsatzkräfte am gestrigen Samstag in Chemnitz involviert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen 37 Strafanzeigen vor, wobei es sich dabei mehrheitlich um Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen und Straftaten nach dem Versammlungsgesetz handelt. Erfahrungsgemäß kann diese Zahl noch etwas steigen, wenn noch Anzeigen gestellt werden. In allen Fällen gilt es nun, im Rahmen der Ermittlungen rasch die einzelnen Geschehnisse zu erhellen. Dies gilt auch und im Besonderen für den gemeldeten Angriff einiger Unbekannter auf die Gruppe des SPD- Bundestagsabgeordneten Sören Bartol. Der Bundestagsabgeordnete selbst befand sich jedoch nicht unter den Angegriffenen. Zu bilanzieren sind insgesamt 18 Verletzte während des Einsatzgeschehens. Unter ihnen sind auch drei Polizeibeamte, welche die Blessuren u.a. beim Zurückdrängen von Versammlungsteilnehmern erlitten. Sowohl vor, während als auch nach den Versammlungen kam es zu Situationen, bei welchen die Polizei einschreiten musste, um Eskalationen zu vermeiden. Insbesondere während der sogenannten Abreisephase aller Versammlungsteilnehmer kam es im Stadtgebiet immer wieder zu Auseinandersetzungen verschiedenster Gruppen, die seitens der Einsatzkräfte konsequent unterbunden werden mussten. Die Chemnitzer Polizeipräsidentin Sonja Penzel zieht eine vorläufige Bilanz des Samstags: „Zunächst gilt mein ausdrücklicher Dank allen Kolleginnen und Kollegen, die uns am gestrigen Tag bei diesem Großeinsatz unterstützt haben. Es hat sich schon recht zeitnah gezeigt, dass das massive Polizeiaufgebot notwendig war, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Trotz der Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/15062 POLVE1 Sachsen Ihr/ -e Ansprechpartner/ -in Andrzej Rydzik Durchwahl Telefon +49 371 387-2020 Telefax +49 371 387-2044 pressestelle.pd-c@ polizei.sachsen.de Chemnitz, 2. September 2018 Polizeidirektion Chemnitz Hartmannstraße 24 09113 Chemnitz www.polizei.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Buslinien 21,32 H: Richard -Hartmann -Platz Behindertenparkplätze: Promenadenstraße POLIZEIDIREKTION CHEMNITZ Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/15062 -r-tr ‘i 1 1-7 1 r L J L I L r I ,A 1-141-:, Sachsen erwarteten und mittlerweile uns bekannten Straftaten ist es doch weitgehend friedlich geblieben. Dafür gilt auch mein Dank auch der großen Anzahl an besonnenen Versammlungsteilnehmern." (Ry) Seite 2 von 2 2018-11-12T10:38:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes