Seite 1 von 2 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr. 6/15065 Thema: Denkmalgeschützte Rechenhausbrücke bei Bockau (Ergebirgskreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der vergangenen Woche wurde die Mulde direkt unter der denkmalgeschützten Rechenhausbrücke bei Bockau (Erzgebirgskreis) mit einem dicken Betonbett versehen. Das Flusswasser wird mittels zweier in den Beton eingelassenen Stahlrohre kanalisiert. Es liegt daher nahe, dass der Brückenabriss der Rechenhausbrücke unmittelbar bevorsteht. In Antworten auf diverse Kleine Anfragen ging die Staatsregierung immer von einem Abriss des Brückendenkmals im September 2019 nach Verkehrsfreigabe der neuen Brücke aus (Drs 6/8823 und Drs 6/10013), zuletzt laut Drs 6/13638 von Frühjahr 2019.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird nun, wenn ja warum, der Abriss der Rechenhausbrücke vorgezogen? Der Abriss der Rechenhausbrücke war im Zeitraum Frühjahr 2019 bis September 2019 geplant. Aufgrund der vorzeitigen Fertigstellung des Straßenbaus am Knoten B 283 mit der K 9133 bis Ende November 2018 wird die Rechenhausbrücke für die bauzeitliche Nutzung nicht mehr benötigt und kann somit bereits ab Januar 2019 zurückgebaut werden. Frage 2: Wann erfolgt nach Einschätzung der Staatsregierung die Verkehrsfreigabe der neuen Brücke? Die Verkehrsfreigabe der neuen Brücke kann voraussichtlich bis Ende 2018 erfolgen. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4024/8/11 Dresden, 8. November 2018 . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 2 Frage 3: Inwieweit stellt die gegossene Betonsohle unter der Brücke ein Hemmnis für die zu erfolgenden Dokumentation des Denkmals statt? Der Abbruchboden mit Betonsicherung stellt keinerlei Hemmnis für die Dokumentation der Rechenhausbrücke dar. Die Dokumentation der Rechenhausbrücke ist in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde bereits abschließend erfolgt. Frage 4: Welche Beeinträchtigungen unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sind zu erwarten, falls der eingebrachte Beton mehrere Monate dort verbleibt? Die Einbringung des Abbruchbodens erfolgte unter vollständiger Beachtung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen sowie der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses . Der aufgebrachte Beton dient der Sicherung des Abbruchbodens vor Materialabtragung bei einem Hochwasserereignis. Eine Beeinträchtigung der Natur ist durch den Einsatz des Betons nicht zu erwarten. Frage 5: Kann das Denkmal Rechenhausbrücke, falls sich ein künftiger Baulastträger findet, erhalten werden? Der Abriss der alten Rechenhausbrücke ist als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Brückenneubau vorgesehen und Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses . Für den Erhalt der alten Rechenhausbrücke, unter einem anderen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben leistungsfähigen Baulastträger, wäre eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Ebenso wären die finanziellen Belange, die sich aus den bereits vertraglich gebundenen Leistungen für den Brückenabbruch ergeben, zu klären. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr. 6/15065 Thema: Denkmalgeschützte Rechenhausbrücke bei Bockau (Ergebirgskreis) Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Wird nun, wenn ja warum, der Abriss der Rechenhausbrücke vorgezogen? Frage 2: Wann erfolgt nach Einschätzung der Staatsregierung die Verkehrsfreigabe der neuen Brücke? Frage 3: Inwieweit stellt die gegossene Betonsohle unter der Brücke ein Hemmnis für die zu erfolgenden Dokumentation des Denkmals statt? Frage 4: Welche Beeinträchtigungen unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sind zu erwarten, falls der eingebrachte Beton mehrere Monate dort verbleibt? Die Einbringung des Abbruchbodens erfolgte unter vollständiger Beachtung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen sowie der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses. Der aufgebrachte Beton dient der Sicherung des Abbruchbodens vor Materialabtragun... Frage 5: Kann das Denkmal Rechenhausbrücke, falls sich ein künftiger Baulastträger findet, erhalten werden? Martin Dulig 2018-11-09T09:23:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes