STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15067 Thema: „Lernangebot für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen — Curriculare Grundlagen " — Abschluss der Pilotphase Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zentralen Ergebnisse/Erfahrungswerte liegen nach Abschluss der Pilotphase der Erprobung des o.g. Lernangebots in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz vor, insbesondere hinsichtlich der Inhalte des Curriculums, der Einteilung der Altersgruppen, der Lernorte sowie des Einsatzes von Lehrpersonal? Frage 2: Wie und durch wen wird die Pilotphase in welchem Zeitraum evaluiert und inwieweit werden die Ergebnisse veröffentlicht? Frage 3: Ist eine Verlängerung bzw. Verstetigung des Lernangebots sowie eine Ausweitung auf andere sächsische Erstaufnahmeeinrichtungen geplant , wenn ja, warum? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Pilotphase dauerte bis zum 30. September 2018 und befindet sich derzeit in der Evaluationsphase. Zur Evaluation hat der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung bzw. haben die eingesetzten Lehrkräfte orientierend am „Leitfaden Curriculare Grundlagen" einen internen Abschlussbericht zum 30. Oktober 2018 vorgelegt, der Grundlage der weiteren — zunächst internen — Meinungsbildung innerhalb der Landesdirektion Sachsen und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sein wird. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/261 Dresden, 13. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSTV11N1STERIUM DES INNERN Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann deshalb noch nicht über abschließende zentrale Ergebnisse/Erfahrungswerte und zu einer Verstetigung oder einer Ausweitung des Lernangebots auf andere sächsische Erstaufnahmeeinrichtungen berichtet werden. Der regierungs- bzw. behördeninterne Bewertungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Auch eine abschließende Entscheidung über den weiteren Zeitplan oder über eine konkrete Veröffentlichung der Ergebnisse der Pilotierung kann erst nach Abschluss der Evaluation getroffen werden. Frage 4: Wie positioniert sich die Staatsregierung zu der Kritik (u.a. des Bündnisses „Schule für alle! Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme"), dass das Lernangebot keinen adäquaten Ersatz für den Besuch einer Regelschule darstellt, da das Curriculum keinesfalls als Zugang zum Bildungssystem „in ähnlicher Weise" gewertet werden kann, wie es die EU-AufnRL verlangt? Von einer Beantwortung wird abgesehen, weil die Frage auf eine Bewertung der Kritik Dritter an der Arbeit der Staatsregierung gerichtet ist. Dazu ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 5: Inwieweit wird bei den weiteren Plänen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen berücksichtigt, dass die Fallzahlen aufgrund der geplanten Ankerzentren ggf. weiter steigen? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der Abstimmungs - und VVillensbildungsprozess erst nach Vorlage des internen Abschlussberichtes zum Pilotprojekt beginnen kann. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Abgeordneten an der Beantwortung ihrer Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist, da damit der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung ausgeforscht werden soll. it Uundliehen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-11-13T10:05:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes