STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15071 Thema: Zweite Sammelabschiebung nach Georgien aus Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 11. Oktober wurden am selbigen Tag 25 Menschen georgischer Staatsbürgerschaft nach Georgien abgeschoben, 19 seien aus Sachsen gekommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus den Zuständigkeitsbereichen welcher Ausländerbehörden kommen die Abgeschobenen und wie lange hielten sie sich jeweils in Sachsen auf (bitte auf Landkreise und kreisfreie Städte aufschlüsseln )? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/262 Dresden, 13. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zuständige Ausländerbehörde Anzahl der Personen Zugang Erstaufnahme Stadt Leipzig 5 12. Juli 2013 Stadt Leipzig 1 26. Oktober 2014 Landkreis (LK) Bautzen 2 11. November 2015 LK Bautzen 1 24. Januar 2018 Stadt Dresden 1 26. Februar 2018 Stadt Dresden 1 28. März 2014 LK Mittelsachsen 4 12. Februar 2018 LK Mittelsachsen 1 28. November 2014 LK Nordsachsen 1 19. Februar 2018 LK Leipzig 1 16. Oktober 2017 LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 17. Februar 2015 Frage 2: Wie viele Familien beziehungsweise Kinder befanden sich unter den Abgeschobenen , wie viele Familien wurden getrennt (bitte Familiengröße angeben sowie das Alter der Betroffenen, im Falle von Trennungen bitte angeben, welche Familienteile in Deutschland geblieben sind, welche abgeschoben wurden und bitte auf Landkreise und kreisfreie Städte aufschlüsseln)? Im Rahmen der Abschiebungsmaßnahme wurden insgesamt drei Familien mit insgesamt sieben Kindern unter 18 Jahren abgeschoben. Dabei kam es zu der Trennung einer Familie aus dem Landkreis Bautzen, bei der der Vater im Bundesgebiet verblieben ist. Die betroffene Familie besteht aus den Eltern (55 und 46 Jahre) sowie einem Kind (13 Jahre). Frage 3: Wie viele Menschen mit Behinderung wurden abgeschoben, waren der ZAB beziehungsweise der jeweils zuständigen Ausländerbehörde die Behinderungen bekannt, wie viele Menschen mit attestierter Krankheit befanden sich unter den Abgeschobenen, waren der ZAB beziehungsweise der jeweils zuständigen Ausländerbehörde die Erkrankungen bekannt, in wie vielen Fällen wurden die Menschen mit Behinderung wie mit Erkrankungen auf Reiseunfähigkeit untersucht (bitte Grad der Behinderung sowie Alter der Menschen mit Behinderung angeben sowie Art der Erkrankung und das Alter der Menschen mit Erkrankungen und gegebenenfalls das Datum der Untersuchung auf Reiseunfähigkeit angeben)? Unter den abgeschobenen Personen befanden sich zwei Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (35 und 60 Jahre), davon eine Person mit einer körperlichen Behinderung. Beide Personen wurden am Abschiebungstag wiederholt auf ihre Reisefähigkeit untersucht. In beiden Fällen bestanden trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Anhaltspunkte für eine Reiseunfähigkeit. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen waren den zuständigen Behörden bekannt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele schwangere Frauen befanden sich unter den Abgeschobenen und war die Schwangerschaft der ZAB beziehungsweise der jeweils zuständigen Ausländerbehörde die Schwangerschaft bekannt (bitte Schwangerschaftsmonat und Alter der Betroffenen angeben)? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, dass sich schwangere Frauen unter den abgeschobenen Personen befunden haben. Frage 5: Kam es zu Zwangsmaßnahmen im Zuge der Abschiebung, gegebenenfalls auch bei Minderjährigen (bitte aufschlüsseln auf Minderjährige, Menschen mit Erkrankungen , Menschen mit Behinderungen, Familienmitglieder)? Im Zuge der Abschiebung kam es zu keinen Zwangsmaßnahmen. /Mit frfiuncjlichydri Grüßen Rröf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-11-13T10:06:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes