STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15073 Thema: „Nationale Streifen" der Neonazi -Partei „Der III. Weg" - Nachfrage zur Drs. 6/14560 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Drs. 6/14560 antwortet die Staatsregierung, dass sie weder die ,Nationalen Streifen' der Partei ,Der III. Weg', noch die Streifgänge der NPD im Rahmen der Aktion ‚Schutzzonen für Deutschland' als Aktivitäten einer Bürgerwehr wertet. Den Antworten lässt sich jedoch entnehmen , dass gegenüber dem Landesvorsitzenden der NPD eine Gefährderansprache getätigt wurde. ,Des Weiteren wurden die sächsischen Polizeidienststellen durch das LKA Sachsen mit Schreiben vom 9. und 28. August 2018 hinsichtlich der NPD-Kampagne informiert bzw. sensibilisiert . Es wurden eine Checkliste für Gefährderansprachen sowie eine Handlungsempfehlung für entsprechende Feststellungen und Hinweise zur Prüfung möglicher strafrechtlicher Verstöße zur Verfügung gestellt.' (Auszug aus der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der oben genannten Drucksache .) Ob solche Maßnahmen auch gegenüber der Partei ,Der III. Weg' getätigt wurden, lässt sich den Antworten jedoch nicht zweifelsfrei entnehmen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/97 Dresden, 13. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Wurden auch mit dem Landesvorsitzen oder anderen Mitgliedern der Partei „Der III. Weg" Gefährderansprachen aufgrund der „Nationalen Streifen" geführt, wenn ja, wann wurden diese mit welchen Personen in welchen Funktionen mit welchem Ergebnis geführt, wenn nein, warum nicht? Bislang wurde keine Gefährderansprache durchgeführt. Bei einer Gefährderansprache handelt es sich um eine optionale Maßnahme, die sich die örtlich zuständige Polizeidirektion Zwickau aus Opportunitätsgründen bislang noch offen hält. Frage 2: Wurden auch in Bezug auf die „Nationalen Streifen" der Partei „Der III. Weg" Informationsschreiben versandt bzw. Checklisten und Handlungsempfehlungen erstellt, wenn ja, wann wurde welche Maßnahme durch welche Behörde getätigt und wann wurden auf welchem Wege welche anderen Behörden darüber in Kenntnis gesetzt? Die mit dem Informationsschreiben des Landeskriminalamtes Sachsen übersandten Handlungsempfehlungen und Checklisten gelten für vergleichbare Fälle entsprechend. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 und die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14560 verwiesen . Frage 3: Welche Anzahl an „Nationalen Streifen" der Partei „Der III. Weg" sind der Staatsregierung in der Vergangenheit bekannt geworden, in welchen Orten fanden diese wann statt und wie viele Personen beteiligten sich daran? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die monatlichen Kleinen Anfragen zu rechtsextremistischen Aktivitäten in Sachsen (zuletzt Drs.-Nr. 6/14925) verwiesen. undlicyen Grüßen z Prdf. Dr. Roland-Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-11-13T10:06:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes