STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Oresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd-von- Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE ) Drs.-Nr.: 6115074 Thema: Sächsisches Wolfsmanagement - Ausgaben und Nutztierrissbegutachtung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Wolfsmanagement beinhaltet die Forschung, das Monitoring, die offentlichkeitsarbeit und unterstützung der Nutztierhalter. ln den Jahren 2010 bis 2015 wurden ca. 2,2 Mio Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wolfsmanagement Sachsen verausgabt. Die Nutztierrissbegutachtung ist im Managementplan für den Wolf in sachsen seit 2009 geregelt und erfolgt durch amtlich bestellt Rissgutachter ." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die jährlichen tatsächlichen Ausgaben des Freistaates Sachsen für Maßnahmen zum Schutz des Wolfes in Sachsen seit dem Jahr 2014 a) für die..Zahlung von Entschädigungen bei nachgewiesenen Ubergriffen von Wölfen b) für die Förderung von präventiven Schutzmaßnahmen sowie inwieweit und aus welchen Gründen werden die im Doppelhaushalt 201912020 dafür eingestellten Finanzmittel im Hinblick auf die.. prognostische Entwicklung der Nutztierschäden durch Übergriffe von Wölfen und ãaraus ggf. emrachsende höhere präventive Schutzbedarfe der Höhe nach als ausreichend betrachtet? (Bitte die konkreten Grtinde und diesen zu Grunde liegende Prognosen und Fakten gesondert darstel len. ) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 16. Oktober 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t361 Dresden, 4),rt1,lolf Achtung seit 19.10.2018 geänderte Nummern simu[+ - - - o(o(o sf @ o(\ Dl. btu@ñrt¡tu &¡ gókhñhh¡Àkt.dlÆ û U¡wt uñdhddeÞfr Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-Grundverord nung auf www.smul.sachsen.de * Kêin Zugang für êlêktron¡sch s¡gn¡erte sow¡e fûr verschlüsselte elektron¡schs DokumentêSeite 1 von 4 STÀATSI\4ìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Folgende Ausgaben wurden für Entschädigung beziehungsweise Präventionsmaßnahmen seit dem Jahr 2014 geleistet: 20141 2015 2016 2017 a) A¡sqaben für Prävention 25,71 305,7 338,8 258,4 b) Ausgaben für Entschädigung 3,31 18,1 41,9 13,6 Angaben in TEUR Bei der Planung zum DHH 201912020 wurde im Hinblick auf die Entwicklung der Ausgaben für Prävention und Entschädigung eine realistische Abschätzung der Belastung in den einzelnen Haushaltstiteln vorgenommen. Die tatsächliche lnanspruchnahme erfolgt jeweils nach den vorgekommenen Entschädigungsfällen beziehungsweise nach den gestellten Anträgen für Präventionsmaßnahmen. Eine Budgetierung innerhalb der einzelnen Haushaltstitel erfolgt nicht. Sollte sich der Bedarf an Entschädigungszahlungen beziehungsweise Präventionsmaßnahmen erhöhen, können im Rahmen des Haushaltsvollzuges weitere Mittel bereitgestellt werden. Frage 2: Wie entwickeln sich diese jährlichen Ausgaben im Vergleich zur Anzahl der besetzten Rudelterritorien (aufgeschlüsselt nach a) und b) in Frage 1) im Zeitraum seit 2014 und wie ist die durchschnittliche Entwicklung der Ausgaben in den sächsischen Rudelterritorium seit dem Jahr 2014? Die jährlichen Ausgaben entwickeln sich im Vergleich zur Anzahl der besetzten Territorien wie folgt: Angaben in TEUR Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen und Vorkehrungen insbesondere hinsichtlich der Förderung von präventiven Schutzmaßnahmen vor Übergriffen von Wölfen auf Haus'und Nutztiere bzw. der angemessenen Entschädigung bei nachgewiesenen NuEtierrissen durch Wölfe, die aus Haushaltsmitteln des Landes zu finanzieren sind, beabsichtigt die Staatsregierung, um den erhöhten Aufwendungen von Weidetierhaltern angesichts einer dauerhaften flächendeckenden Präsenz des Wolfes künftig besser Rechnung tragen zu können? Ab dem Antragsjahr 2019 ist eine Anhebung der Fördersätze für das Vorhaben GL.4a (Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen) der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Klimaschutz (RL Au l(20 1 5) vorgesehen. Freistaat SACHSEN 2014 2015 2016 2017 Anzahl der besetzten Territorien (Rudel/Paare) 15 19 20 22 a) Ausgaben für Prävention 25,7 305,7 338,8 258,4 b) Ausgaben für Entschädigung 3,3 18,1 41,9 13,6 ø Prävention (TEUR pro Territorium) 1,7 16,1 16,9 11,7 ø Entschädigung (TEUR pro Territorium) 0,2 1,0 2,1 0,6 Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Mit der Anpassung der Fördersätze von 342 Euro/Hektar auf 441 Euro/Hektar (auf direktzahlungsfähigen Flächen) sowie von 413 Euro/Hektar auf 476 Euro/Hektar(auf nicht direktzahlungsfähigen Flächen) soll ein anteiliger Ausgleich des Mehraufwandes fiir laufende Aufwendungen des Herdenschutzes vor Wölfen erfolgen. Darüber hinaus setzt sich die Staatsregierung auf EU- und Bundesebene dafür ein, die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Schadensausgleichszahlungen und die Förderung von Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Sofern insbesondere die EU-rechtlichen Grundlagen eine verbesserte Gewährung von Schadensausgleichszahlungen und Fördermitteln für Präventionsmaßnahmen zulassen sollten, werden diese Verbesserungen unvezüglich in die entsprechenden sächsischen Regelungen übernommen. Frage 4: lst die Sächsische Staatregierung aktuell im Gespräch mit dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V. über eine Neubewertung der Höhe der Entschädigungszahlungen pro Tier auch unter Berücksichtigung von Folgeschäden durch Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere, beispielsweise durch sog. Verlammungen bei Schafen, banv. erwägt sie selbst eine Anpassung der Entschädigungshöhen ? (Bitte Antwort begründen. ) Gemäß der Venryaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachten Schäden, erfolgt die Ermittlung der Schadenshöhe auf der Grundlage eines landesweit einheitlichen Schemas durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Das Bewertungsschema für Schafe und Ziegen wurde im Jahr 2018 überarbeitet, um es an die aktuelle Marktsituation anzupassen. Gemäß dem Managementplan für den Wolf in Sachsen wurde das aktualisierte Wertermittlungsschema zugleich mit dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband e. V. abgestimmt. Die Möglichkeit der Berücksichtigung von Folgeschäden ist durch die Rahmenregelung der Europäischen Union filr staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 - 2020 begrenzt, sodass zum Beispiel die sogenannte Verlammung bei Schafen nicht in das Bewertungsschema einbezogen werden konnte. Seit September 2018 erfolgt die Bewertung von Schäden an Schafen und Ziegen auf dieser aktualisierten Grundlage. Eine Überprüfung der Schätzgrundlagen für die Schadensermittlung ist in zweijährigem Turnus vorgesehen. Frage 5: Wie viele Personen wurden bislang als amtliche Nutztierrissgutachterin Sachsen mit welchen konkreten fachlichen Voraussetzungen bestellt und wie werden sie hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt a) durch fachliche Schulungen/Weiterbildungen, u.a. auch zu Anforderungen , die sich aus veterinärgesetzlichen Regelungen ergeben b) durch Gewährleistung von (zusätzlichem) Versicherungsschutz c)durch Entschädigungen für Aufirendungen (Weg/ZeiUArbeitsausfall )? Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSI\4INìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Pro Landkreis wurden mindestens zwei Verwaltungsmitarbeiter als Nutztierrissgutachter staatlich geschult, die diese Tätigkeit im Rahmen ihrer Dienstaufgabe ausüben. Eine Bestellung zum Nutztierrissgutachter erfolgt nicht. Konkrete fachliche Voraussetzungen - außer der Bereitschaft, die entsprechenden Untersuchungen an toten Nutztieren selbst durchzuführen - sind nicht erforderlich, weil das entsprechende Wissen durch die Schulung vermittelt wird. Die Schulung erfolgte unter Einbeziehung von Pathologen an der Landesuntersuchungsanstalt in Dresden. Zudem gibt es jährliche Zusammenkünfte als Erfahrungsaustausch. Da es sich bei den Nutztierrissgutachtern um Mitarbeiter der unteren Behörden der Landkreise handelt (Naturschutz-, Forst-, Jagd- oder Veterinäramt), sind Fragen des Versicherungsschutzes beziehungsweise der Aufwandsentschädigung über das Dienstrecht abgedeckt. Die benötigten Hilfsmittel und Materialien werden durch die Landratsämter bereitgestellt. Mit freu v ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2018-11-12T10:41:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes