Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/74/429-2018/42494 Dresden, 13. November 2018 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15075 Thema: Strukturwandel Lausitz und Industriegebiet Boxberg / Schwarze Pumpe Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Strukturwandel in der Lausitz wird insbesondere im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung diskutiert. Dieser Ausstieg zielt darauf ab, den Beitrag der BRD im Rahmen internationaler Klimaschutzabkommen zum Schutz der Menschheit vor der Erderwärmung zu erfüllen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Pläne, Konzepte und Vorhaben setzt die Staatsregierung derzeit um bzw. hat sie vor umzusetzen, um aktuelle und zukünftige Maßnahmen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft im Zuge des Strukturwandels in der Lausitz klimaverträglich zu gestalten und konterkarierende Entwicklungen (Rebound-Effekte) möglichst zu verhindern? Die Staatsregierung arbeitet kontinuierlich und umfassend auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung an der klimaverträglichen Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz. Einzelne Pläne, Konzepte und Vorhaben sind nicht hervorzuheben. Frage 2: Welche der Vorschläge, Projektideen und Forderungen der Staatsregierung an die Kohleausstiegskommission („Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ der Bundesregierung) und die Bundesregierung wurden auf ihre Folgewirkungen bzgl. Klima und Umwelt bisher geprüft und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Der Staatsminister Seite 2 von 3 Alle an die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ übermittelten Vorschläge und Projektideen dienen dem Ziel, im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier langfristig neue Perspektiven zur Sicherung von Wohlstand, Beschäftigung und Wertschöpfung zu schaffen, damit nach dem Ende der Braunkohle-Betriebspläne in den 2040-er Jahren kein abrupter Strukturbruch eintritt. Positive klima- und umweltpolitische Wirkungen in Form verringerter CO2-Emissionen ergeben sich bereits aus der langfristigen Verringerung und Beendigung der Braunkohleverstromung. Eine gesonderte Prüfung der Vorschläge und Projektideen auf klima- und umweltpolitische Folgewirkungen wurde vor diesem Hintergrund nicht vorgenommen. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zur länderübergreifenden Machbarkeitsstudie zum Standort „Schwarze Pumpe“ und welche umwelt - und klimaschutzbezogenen Leitlinien oder Untersuchungsziele wurden für die Studie seitens der Staatsregierung bzw. der Beteiligten vorgegeben? Die länderübergreifende umweltbezogene Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung nach den Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Oktober 2011 gefördert . Aufgrund der Entwicklung des Standortes seit 2011 mit Neuansiedlungen, der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und der Sanierung von Altlasten ergab sich die Notwendigkeit der Aktualisierung der umweltbezogenen Machbarkeitsstudie. Dabei wird in einer ersten Stufe die Datenbasis aktualisiert, um dann in der Fortschreibung des Emissionskatasters, hier insbesondere unter Beachtung von Schall, Luftschadstoffen und Gerüchen fundierte Lösungsansätze für die Festlegung der Randbedingungen des weiteren Ausbaus des Industriestandortes Schwarze Pumpe zu betrachten. Die Fortschreibung der umweltbezogenen Machbarkeitsstudie wird durch das Land Brandenburg gefördert. Der Maßstab für eine Beurteilung von Vorhabenwirkungen wird durch die angestrebte Umweltqualität und umweltverträgliche Nutzung des Naturraumes definiert. Diese Definition obliegt in erster Linie den Maßnahmeträgern und bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Frage 4: Welche Maßnahmen haben die Staatsregierung und Behörden des Freistaates bisher umgesetzt, um den im Regionalplan Oberlausitz- Niederschlesien (Zweite Gesamtfortschreibung 2015) erwähnten „leistungsfähigen Bahnanschluss“ des Industriepark Schwarze Pumpe in umweltbezogenen Genehmigungsverfahren (u. a. Bau Papiermaschine 2 Spremberg), Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Sachsen sowie der aktuell in Entwicklung befindlichen übergreifenden Planungen und Konzepte (u.a. Flächenanalyse und Verkehrskonzept zum Industriepark, sowie neue Regionalplan) als vorrangige Verkehrserschließung festzulegen bzw. prioritär zu berücksichtigen? Im Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien wird ein leistungsfähiger Bahnanschluss des Industrieparks Schwarze Pumpe erwähnt. Seite 3 von 3 Die Aussage dient der Begründung der Festlegung der Gemeinde Spreetal (LK Bautzen ) als Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion Gewerbe. Der Industriepark Schwarze Pumpe ist ein zwischen der Stadt Spremberg und der Gemeinde Spreetal gelegenes länderübergreifendes Industriegebiet (Brandenburg /Sachsen). Betrieb, Organisation und Vermarktung des Industriegebietes werden durch einen Zweckverband wahrgenommen. Der Industriepark Schwarze Pumpe verfügt über einen leistungsfähigen Bahnanschluss. Insoweit bedarf es keinen Maßnahmen der Staatsregierung und der Behörden des Freistaates Sachsen. Frage 5: Welche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse liegen der Staatsregierung zu langfristigen volkswirtschaftlichen Effekten des Anschlusses ländlicher, peripherer Räume an Großstädte oder verdichtete Ballungszentren mittels neu eingerichteter bzw. gebauter Verkehrsinfrastruktur (Hochgeschwindigkeitsstrecken Eisenbahn, Bundes- und Autobahnen ) vor, welche alle umweltbezogenen Kosten und neu induzierte Verkehrsmengen berücksichtigen und explizit die Wirkung für die ländlichen, peripheren Räume analysieren? Die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Effekte von Hochgeschwindigkeitsstrecken der Eisenbahn und Bundesfernstraßen ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, sondern des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Bedarfsplanung . Die wissenschaftlichen Grundlagen für die Bewertung von Aus- und Neubauprojekten sind im Bundesverkehrswegeplan 2030, Teil III, S. 60 ff mit Verweis auf das Methodenhandbuch zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 dargestellt . Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Sehr geehrter Herr Präsident, 2018-11-14T08:57:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes