STAATSIVIllNISTERlllM FÜR SOZIALES UND VERBRAOCHERSCHliTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-14/674 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, j^November 2014 Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/151 Thema: Auswirkungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) auf den ambulanten Pflegebereich im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die ambulanten Pflegedienste müssen künftig ihre Kalkulationsgrundlagen in den Preisverhandlungen mit den Pflegekassen offenlegen. Mittel, die von den Kassen für Mehrleistungen und eine faire Entlohnung bereitgestellt werden, müssen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Künftig müssen die Anbieter erläutern, wie sie die Mittel aus der Pflegeversicherung genau verwenden. Hier soll das Gesetz für mehr Transparenz sorgen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist derzeitig der Lohn der im ambulanten Pflegebereich Beschäftigten? Dies wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart bzw. durch verschiedene Tarifverträge geregelt. Die Sächsische Staatsregierung kann dazu keine Angaben machen. Frage 2: Wie viele Einwohner Sachsens über 65 leben derzeitig in Altenwohnungen, Senioren-WGs, Mehrgenerationenwohnprojekten oder ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften (Bitte Aufstellung nach jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Frage 3: Wie hoch war der Anteil von Frauen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Sächsische Staatsregierung kann keine Angaben dazu machen, wie viele Einwohner Sachsens über 65 derzeitig in Altenwohnungen, SeniorenHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ WGs oder Mehrgenerationenwohnprojekten leben. Auch zu ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften sind keine umfassenden Angaben möglich, da diese statistisch nicht erfasst werden. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurden zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38 a Sozialgesetzbuch Elftes Buch - SGB XI) und eine Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (§ 45 e SGB XI) geschaffen. Von den Pflegekassen AOK PLUS, IKK classic, Knappschaft-Bahn-See und BKK Landesverband Mitte konnten zur Fragestellung die in den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Angaben zu den Empfängern von Leistungen nach § 38 a und § 45e SGB XI übermittelt werden. Frage 4: In welchem Umfang wurden durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in Sachsen neue, ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften geschaffen? Frage 5: Wie viel Fördermittel wurden diesbezüglich von den Trägern abgerufen und wie viele Plätze entstanden dadurch? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Sächsische Staatsregierung kann keine umfassenden Angaben dazu machen, in welchem Umfang durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Sachsen neue, ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften geschaffen wurden und wie viele Plätze entstanden, da dies statistisch nicht erfasst wird. Auf die Antwort sowie die Anlagen zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Hier ist zu beachten, dass die Leistung des § 38 a SGB XI auch für Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften gezahlt wird, welche schon vor dem Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes bestanden. Die Leistung des § 45 e SGB XI wird zwar nur für neue Wohngemeinschaften gewährt. Jedoch betrifft dies nur die Fälle, in denen ein Umbau notwendig ist. Desweiteren geben die Zahlen nur die Leistungsempfänger der genannten Pflegekassen nach §§ 38 a, 45 e SGB XI wieder. In den Wohngemeinschaften können jedoch auch Pflegebedürftige anderer Pflegekassen bzw. Nichtpflegebedürftige leben. Die Angaben der Pflegekassen AOK PLUS, IKK classic, Knappschaft-Bahn-See und BKK Landesverband Mitte zu den gemäß §§ 38 a, 45 e SGB XI bisher ausgereichten Zuschlägen bzw. Förderbeträgen können der beigefügten Anlage 3 entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 2 von 2 in Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drucksache: 6/151 Fragen 2 und 3 § 38a SGB XI Landkreise/ kreisfreie Städte AOK PLUS IKK classic Knappschaft-Bahn-See Leistungsempfänger nach § 38a über 65 Jahre davon Frauen Leistungsempfänger nach § 38a über 65 Jahre davon Frauen Leistungsempfänger nach § 38a über 65 Jahre davon Frauen Bautzen 15 9 Chemnitz, Stadt 99 77 4 Dresden, Stadt 55 37 Erzgebirgskreis 28 18 8 Görlitz 32 23 Leipzig, Stadt 98 72 6 Leipzig 10 Meißen 93 62 Mittelsachsen 80 63 Nordsachsen 28 25 Sächsische Schweiz -Osterzgebirge 22 19 Vogtlandkreis 87 56 4 Zwickau 86 70 23 Gesamtsumme 723 531 20 14 55 42 Stand: AOK PLUS: 30.09.2014 IKK classic: 31.10.2014 Knappschaft Bahn-See: 31.10.2014 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drucksache: 6/151 Fragen 2 und 3 § 45e SGB XI Landkreise/ kreisfreie Städte AOK PLUS IKK classic Knappschaft-Bahn-See BKK Leistungsempfänger nach § 45e über 65 Jahre davon Frauen Leistungsempfänger nach § 45e über 65 Jahre davon Frauen Leistungsempfänger nach § 45e über 65 Jahre davon Frauen Leistungsempfänger nach § 45e über 65 Jahre davon Frauen Bautzen Chemnitz, Stadt 18 17 2 2 Dresden, Stadt Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig, Stadt Meißen 3 1 Mittelsachsen 2 2 Nordsachsen Sächsische Schweiz -Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau Gesamtsumme 23 20 0 0 2 2 5 Stand: AOK PLUS: IKK classic: Knappschaft Bahn-See: BKK: 30.09.2014 31.10.2014 31.10.2014 30.06.2013 (jedoch keine Angabe zu Alter und Geschlecht) Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drucksache: 6/151 Fragen 4 und 5 S 38a SGB XI Pflegekassen Zuschläge AOK PLUS 2.057.833,00 Euro IKK classic 52.600,00 Euro Knappschaft Bahn-See 110.000,00 Euro Stand: AOK PLUS: 30.09.2014 IKK classic: 31.10.2014 (inklusive Zuschläge an Empfänger unter 65 Jahren) Knappschaft Bahn-See: 31.10.2014 (betrifft nur Zuschläge für 2014) S 45e SGB XI Pflegekassen Förderbeträge AOK PLUS 27.230,04 Euro IKK classic 0,00 Euro Knappschaft Bahn-See 2.928,00 Euro BKK 7.200,00 Euro Stand: AOK PLUS: 30.09.2014 IKK classic: 31.10.2014 Knappschaft Bahn-See: 31.10.2014 (inklusive eine Zahlung aus 2013 an einen Empfänger ohne Angabe zu Alter und Geschlecht) 30.06.2013 BKK: