STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15113 Thema: Bekanntgabe von Prüfungsaufgaben an der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der STERN berichtete von der Suspendierung eines Regierungsrats an der Hochschule, der es Studenten ermöglicht haben soll, Kenntnis von Prüfungsaufgaben zu erlangen. Zudem seien bereits im vergangenen Jahr Anwärter nicht zu Kommissaren ernannt worden seien, weil sie bei den Prüfungen getäuscht hätten. Zudem hätte bereits vor längerer Zeit ein Dozent das Gespräch mit dem Rektor gesucht, um über Betrugsversuche zu sprechen. Die guten Noten der Absolventen der Hochschule seien seit Jahren auffällig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Im September 2018 ist bekannt geworden, dass ein Bediensteter der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Prüfungsfragen an Studenten bekannt gegeben hat. Am 11. Oktober 2018 wurden straf- und disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Der Bedienstete wurde am 12. Oktober 2018 vom Dienst suspendiert. Zudem wurden 17 Studenten des 23. Studienjahrgangs an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) am 1. Oktober 2018 nicht ernannt. Diese Studenten hatten die Modulprüfung 9 „Verkehrslehre/Verkehrsrecht" nicht bestanden und eine Wiederholungsklausur geschrieben. Der Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) teilte dem Staatsministerium des Innern am 27. September 2018 mit, dass die Prüfungsaufgaben im Vorfeld höchstwahrscheinlich bekannt gewesen waren. Am 27. September 2018 wurde die Wiederholungsklausur annulliert. Diese Prüfung wird wiederholt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/66/108 Dresden, 19. November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Das im STERN genannte längere Zeit zurückliegende Gespräch zwischen einem Dozenten und dem Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hinsichtlich eines Betrugsverdachts hat im November 2017 stattgefunden. Dem Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wurde durch einen Dozenten mitgeteilt, dass er Hinweise erhalten habe, dass womöglich Klausurentwürfe oder Lösungen aus dem Lehrbereich den Studenten durch einen Verwaltungsmitarbeiter bekannt geworden sein könnten. Frage 2: Seit wann und in welchem Umfang unterscheiden sich die Noten der Absolventen von Rothenburg von denen anderer Absolventen anderer Polizeihochschulen? Es liegen keine konkreten Erkenntnisse zu Vergleichsstatistiken über das Notenspektrum der Absolventen anderer Polizeihochschulen vor. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt hat der Dozent wegen welches konkreten Verdachts der Prüfungsmanipulation etc. das Gespräch mit dem Rektor gesucht und welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang wann getroffen? Im November 2017 wurde dem Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) durch einen Dozenten mitgeteilt, dass er Hinweise erhalten habe, dass womöglich Klausurentwürfe oder Lösungen aus dem Lehrbereich den Studenten durch einen Verwaltungsmitarbeiter bekannt geworden sein könnten. Die Verdachtsmomente wurden durch den Rektor zur Kenntnis genommen. Zum damaligen Zeitpunkt hat der Rektor nach eigener Aussage keine andere Möglichkeit gesehen, als zunächst die Vorgänge zu beobachten und aufmerksamer darauf zu achten, ob irgendwelche Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Klausuren bestehen. Die zum damaligen Zeitpunkt vorgetragenen Vorwürfe sind jetzt ebenfalls Gegenstand personal- und strafrechtlicher Überprüfungen . Frage 4: Wie viele Prüfungsaufgaben der letzten zehn Jahre sind wie vielen Studenten vor der Prüfung wie bekannt geworden? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Diese Fragestellung ist unter anderem Bestandteil der laufenden Ermittlungen. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen, insbesondere gegenüber täuschenden Prüfungsteilnehmern , etwa durch Entlassung aus dem Polizeidienst, wurden nach Bekanntwerden des Sachverhalts wann getroffen bzw. aus welchen konkreten Gründen nicht getroffen? Nachfolgend genannte konkrete Maßnahmen wurden seitens der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) veranlasst: - Aufgrund des Verdachts des Bekanntwerdens von Prüfungsaufgaben wurden in einer Modulprüfung im 24. Studienjahrgang am 24. September 2018 die Ersatzklausuraufgaben verwendet. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aufgrund des Verdachts des Bekanntwerdens von Prüfungsaufgaben wurde eine Modulprüfung im 24. Studienjahrgang am 27. September 2018 abgesagt (eine Ersatzklausur stand hier nicht zur Verfügung). Aufgrund des Verdachts des Bekanntwerdens von Prüfungsaufgaben wurde am 27. September 2018 eine Wiederholungsklausur im 23. Studienjahrgang annulliert. Die betroffenen 17 Studenten wurden am 28. September 2018 nicht ernannt. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hat am 11. Oktober 2018 Strafanzeige gegen einen Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und gegen zwei weitere Bedienstete wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß §§ 353b Abs. 1, 27 StGB erstattet. Am 12. Oktober 2018 hat die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ein Disziplinarverfahren verbunden mit der vorübergehenden Dienstenthebung gemäß § 38 des Sächsischen Disziplinargesetzes gegen einen Bediensteten der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) eingeleitet. Mit Verfügung des Staatsministeriums des Innern vom 22. Oktober 2018 wurden zwei studierende Beamte des 24. Studienjahrganges zum Widerruf der Zulassung zum Studium angehört und durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) am 23. Oktober 2018 disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen die Bediensteten eingeleitet . ii M undlichen Grüßen o . Dr. Roland Wöller ; Z t(.1.7 • - of. Dr.' Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-11-19T09:47:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes